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So, 12:10 Uhr
17.01.2016
Gerichtsurteilurteil zu Internettauschbörsen

Aufklärung ist Elternpflicht

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) müssen Erziehungsberechtigte ihre Kinder gezielt über Filesharing aufklären und die Nutzung untersagen, darauf weist die Verbraucherzentrale Thüringen hin. Für drei Entscheidungen des BGH zu Filesharing liegen nun die Gründe vor...

In einem der Fälle gab die minderjährige Tochter an, nicht gewusst zu haben, was illegale Downloads seien. Generelle Regeln zu ordentlichem Verhalten, ergeben „keine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Belehrung über die Rechtswidrigkeit der Teilnahme an Internettauschbörsen und ein Verbot der Teilnahme daran“, heißt es im Urteil. Der BGH entschied deshalb, dass die Eltern ihrer Aufsichtspflicht nicht ausreichend nachgekommen sind und somit als Anschlussinhaber haftbar sind (Az. I ZR 7/14).

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Beim Filesharing laden Nutzer Musik, Filme oder andere Dateien herunter, die urheberrechtlich geschützt sein können. Dabei bieten sie die Dateien zeitgleich auch anderen Nutzern im jeweiligen Netzwerk an und verbreiten sie so weiter. „Es ist unerheblich, ob auf diese Weise die gesamte Datei oder nur einzelne Teile heruntergeladen werden“, sagt Reichertz. Bereits das Laden eines Teilstücks einer Musikdatei ist als Urheberrechtsverletzung zu werten.

„Wir raten den Eltern daher, mit ihren Kindern über die Internetnutzung zu sprechen und direkt auf die Gefahren des Filesharings hinzuweisen sowie die Nutzung zu verbieten. Am besten sollten Verbraucher auf legale Streamingdienste zurückgreifen“, so Ralf Reichertz. Wie genau eine solche Belehrung gestaltet sein muss, ist hingegen nicht abschließend geregelt.
Autor: red

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Kommentare
Leser1
18.01.2016, 08:27 Uhr
Anschlußinhaber haftet
Auch Hotels und Pensionen, Gaststätten, Ladengeschäfte und jeder andere haftet dafür, wenn sie Wlan öffentlich oder auch einem kleinen Benutzerkreis mit Passwort zur Verfügung stellen. Für seine Gutmütigkeit sein Wlan freizugeben hat der Unternehmer dann ganz schnell 2500.- Euro Strafe zu zahlen und muss eine Unterlassungserklärung oft in Millionenhöhe unterzeichnen, selbst wenn jemand nur wenige Minuten einen Film ansieht. Da reicht es auch nicht wenn man den Mitnutzer belehrt hat der bei vielen Nutzern meist eh nicht ermittelbar ist. Der Anschlußinhaber kann aber immer ermittelt werden und muss dann zahlen. Ist auch in Nordhausen schon so passiert.
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