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Mi, 07:00 Uhr
23.12.2015
Doppik in der Stadtverwaltung

Von der Vision zur Katastrophe

In ganz, ganz wenigen Gemeinden und Städten dieses Freistaates wird der Haushalt der Kommunen in Form der Doppik aufgestellt. In Nordhausen ist das so. Hätte die Kommune diese Form der Buchführung nicht, müsste beim Land nicht um Bedarfszuweisung gebettelt werden...


Es wird, so berichtet man in der Rolandstadt, am Markt, von einer Begebenheit erzählt, die sich zu Beginn dieses Jahrtausends zugetragen haben soll. Dabei habe man, erzählt die Legende, bei informativen Veranstaltungen und Seminaren die Vorzüge der Doppik nähergebracht. Viele kommunale Vertreter hörten sich das an, dankten für die inhaltsreiche Unternehmung und agierten in ihren Haushalten weiter nach der Kameralistik. Auch das Land Thüringen. Bis heute und in den kommenden Jahren.

Nicht so Nordhausen. Hier wurde in visionären Kategorien gedacht. Hier musste die Doppik her, die doppelte Buchführung in Konten für Kommunen. Anfangs wollten die Stadträte wissen, was das bringt? Die Antwort damals wie heute der Regierenden: das ist eine ehrliche Haushaltsführung, hier kann man Abschreibungen sehen. Welche Vorteile Abschreibungen dem Unternehmen bringen, soll hier nicht erläutert werden. Nur soviel: eine Kommune zahlt nun mal keine Steuern.

Dann wollten die Stadträte wissen, was die Umstellung von kameral auf doppisch kostet? In einem Beschluss dazu hieß es: 20.000 Euro. Und so waren sie zufrieden. Wenn jene Stadträte, die damals wie heute die Politik in dieser Stadt bestimmen, den Mut hätten und nachfragen würden, was an Kosten wirklich aufgelaufen ist, dann wäre man ein wesentliches Teilstück der Nordhäuser Geschichte weiter. Zum Beispiel das Erfassen der Straßen...

Jedenfalls und das gesteht die Kommune nun auf Nachfrage der nnz ein, ist die Doppik die Ursache für die Notwendigkeit der Bedarfszuweisung. Und das geht so:

"Es ist immer wieder schwierig, den Unterschied zwischen Haushaltsausgleich und finanziellen Mitteln, die für den Haushaltsausgleich fehlen und dem Geld laut Kontostand, also liquiden Mitteln, zu unterscheiden. Grundsätzlich ist die Stadt Nordhausen liquide. Wir haben keine Überbrückungshilfe (als vorübergehende Finanzhilfe) beantragt, sondern Mittel, um den Haushalt ausgleichen zu können. In Thüringen ist nur ein ausgeglichener Haushalt genehmigungsfähig und kann so rechtskräftig werden", erklärt Kämmerin Karin Spieß.

Wann der Haushalt ausgeglichen ist, bestimmt die Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung Doppik im § 18. Im Ergebnisplan der Stadt Nordhausen werden unter anderem auch Abschreibungen und Rückstellungen geplant. Und diese Abschreibungen müssen durch Erträge erwirtschaftet werden. Von rund 9 Millionen Euro Abschreibungen ("Wir sind die reichste Kommune in Nordthüringen" - Zitat des damaligen Finanzbürgermeisters Jendricke) werden aber nur vier Millionen Euro erwirtschaftet, also ungeachtet der noch zu planenden Rückstellungen kann man sagen, es fehlen 5 Millionen Euro zum Haushaltsausgleich.

"Das was zum Haushaltsausgleich fehlt, haben wir als Bedarfszuweisung beantragt. Ohne diese Mittel kein Haushaltsausgleich, ohne Haushaltsausgleich kein Haushaltsplan, ohne Haushaltsplan vorläufige Haushaltsführung, in der vorläufigen Haushaltsführung keine Investitionen und nur Ausgaben für Pflichtaufgaben und Unabweisbares", zählt Frau Spieß die kausalen Zusammenhänge auf.

Ganz einfach: die Bedarfszuweisungen mussten beantragt werden, um den Haushalt ausgleichen zu können. Das geht konform mit der Verwaltungsvorschrift zur Beantragung von Bedarfszuweisungen.

Wichtigster Satz der Kämmerin: "Die Stadt Nordhausen ist zahlungsfähig, kann aber nur in den Zwängen einer vorläufigen Haushaltsführung agieren." Und so ergibt sich daraus, dass weder neue Investitionen beginnen, noch freiwilligen Zahlungen getätigt werden können. Ebenso können keine Fördermitteltöpfe genutzt werden, weil eben keine neuen Investitionsmaßnahmen begonnen werden dürfen und außerdem die notwendigen Eigenmittel nicht vorhanden sind.

"Es wirkt sich aus, dass wir gezwungen werden die Voraussetzungen für weitere Bedarfszuweisungen zu schaffen und die Verwaltungsvorschriften dazu vollumfänglich einhalten müssen. Es wirkt sich aus, dass wir keine Kredite aufnehmen dürfen." Und es wirkt sich aus, dass Steuern erhöht werden müssen.

Karin Spieß liefert noch eine allgemeinverständliche Version der aktuellen Zustandsbeschreibung: "Auch wenn mein Konto einen Geldbestand aufweist, kann es sein, dass ich einen Antrag auf Harz IV stellen muss. Allein, dass ich Geld habe, sagt nichts über mein Vermögen aus. Es ist wichtig, dass mir das Geld auf dem Konto auch gehört und dass ich alle meine Rechnungen bezahlt habe. Die Stadt Nordhausen kann alle Rechnungen bezahlen. Wir haben außerdem einen Kontokorrentkredit in Anspruch genommen, der momentane Zahlungsschwierigkeiten überbrückt."

Was also bleibt aus der Situationsbeschreibung? Das Land soll Geld zahlen, das die Stadt eigentlich nicht braucht, das nur wichtig ist, um in den Büchern einen Ausgleich zu schaffen. Das hat das Innenministerium in Erfurt listigerweise erkannt und die Bedarfszuweisung entsprechend gekürzt. Hätte jeder andere auch getan.

Das Land hat die Stadt Nordhausen nicht gezwungen, die Doppik einzuführen. Das haben die damaligen Rathaus-Visionäre ganz allein getan. Und mit ihnen der gesamte damalige Stadtrat, der zu Teilen noch heute agiert und sauer auf die Landesregierung ist. Welch' eine Heuchelei! Oder war und ist es Unwissenheit? Und warum halten Verwaltungsspitze und Stadtrat immer noch krampfhaft fest an dem, was nicht nur viel Geld gekostet hat, sondern noch viel Geld kosten wird? So müssen schnellstens die Abschlüsse der Jahre 2013 und 2014 erstellt werden. Hinzu kommt der Gesamtabschluss mit den städtischen Unternehmen. Wer auch nur eine entfernte Ahnung von den zu erwartenden Kosten hat, der wird spätestens jetzt mit den Kopf schütteln.
Peter-Stefan Greiner
Autor: red

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Kommentare
Nordhäuser Freiheit
23.12.2015, 07:28 Uhr
Rinke und Jendricke - fair bleiben!
Es gilt eines zu berücksichtigen. Weder Frau Rinke als noch Herr Jendricke konnten aufgrund ihrer damaligen Qualifikation vollends überblicken, welche Folgen die Einführung der so genannten Doppik mit sich bringen würde. Es war Ende der 90iger Jahre .
NDHler
23.12.2015, 08:23 Uhr
Nordhäuser Freiheit
Nein, dass konnten sie sicher nicht. Aber ein Dr. Zeh, der einmal Finanzminister in Thüringen war und bis heute bekennender Fan der Doppig ist, hätte es damals vielleicht besser wissen sollen. Zumindest sollte er heute erkennen, das es an der Zeit ist die Haushaltsführung wieder umzustellen.
Dieser Artikel zeigt das ganze Drama im Nordhäuser Stadtrat. Es wurde alles durchgewunken was Rinke den Stadträten hingeworfen hat!
Pe_rle
23.12.2015, 08:41 Uhr
Nordhäuser Freiheit
Jendricke hätte es schon gekonnt als Finanzbürgermeister,aber nicht erkennen wollen.
Und somit sieht man wieder das die beiden ,Rinke /Jendricke
die Stadt finanziell dort hin gebracht haben wo Sie heute steht
Und es wird für uns als Bürger noch schlimmer kommen
murmeltier
23.12.2015, 09:08 Uhr
Denken und Verstehen
Was eigentlich den Menschen auszeichnet ist das Denken und Verstehen und nicht das "Nachplappern" von gesagten. Ähnlich verhält es sich mit dem EURO.

Die Gemeinschaftswährung führt zur Verarmung der Länder um Deutschland herum. Die unentwegte Aufforderung der Euroländer zum Sparen führt zu Arbeitslosigkeit und zur Verarmung breiter Teile der Bevölkerung. Bei eigener Währung könnten diese Länder abwerten. Es haben nicht alle Länder so eine starke Wirtschaft wie Deutschland.
Liane Enzinger
23.12.2015, 10:07 Uhr
Die Tragik des Herrn Jendricke und der Frau Rinke
Das Wirken von Herrn Jendricke und Frau Rinke ist von großer Tragik gezeichnet. Die Folgen müssen die Nordhäuser ausbaden.

Was nicht erklärbar ist, ist das Fehlen jeglicher Demut bei beiden Akteuren und einfach nur unverschämt und billig ist deren aktueller Krieg gegen das Rathaus.
NDHler
23.12.2015, 11:38 Uhr
Liane Enzinger
Sie haben den Artikel nicht richtig verstanden bzw. interpretieren diesen zu einseitig. Es geht hier auch um die fehlende Opposition während der Rinkezeit. Niemand hat genauer nachgefragt, alle haben ihr blind vertraut. Und Finanzexperte Zeh glaubt ihr heute noch. Sonst würde er nicht an dem Wahnsinn festhalten.
U. Alukard
25.12.2015, 18:05 Uhr
Kontrolle ist gefragt
und zwar von kundigen Kaufleuten. Es ist doch egal ob die Buchführung doppelt oder einfach ist, wichtig ist, dass ich nicht mehr ausgebe als ich habe! Also macht die Abrechnungen sonst wisst ihr nicht wieviel Geld NDH nun nötig hat. Schimpft nicht auf die neue Regierung in Erfurt, schimpft auf die alte regierung die euch diese schäbige, eines Kaufmanns unwürdige Art mit Geld umzugehen hat durchgehen lassen!
Vertauen ist gut Kontrolle ist eben immer besser. Gut ist, dass die Erfurter Finanzexperten auf Nordhausen aufpassen!
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