Doppik in der Stadtverwaltung
Von der Vision zur Katastrophe
Mittwoch, 23. Dezember 2015, 07:00 Uhr
In ganz, ganz wenigen Gemeinden und Städten dieses Freistaates wird der Haushalt der Kommunen in Form der Doppik aufgestellt. In Nordhausen ist das so. Hätte die Kommune diese Form der Buchführung nicht, müsste beim Land nicht um Bedarfszuweisung gebettelt werden...
Es wird, so berichtet man in der Rolandstadt, am Markt, von einer Begebenheit erzählt, die sich zu Beginn dieses Jahrtausends zugetragen haben soll. Dabei habe man, erzählt die Legende, bei informativen Veranstaltungen und Seminaren die Vorzüge der Doppik nähergebracht. Viele kommunale Vertreter hörten sich das an, dankten für die inhaltsreiche Unternehmung und agierten in ihren Haushalten weiter nach der Kameralistik. Auch das Land Thüringen. Bis heute und in den kommenden Jahren.
Nicht so Nordhausen. Hier wurde in visionären Kategorien gedacht. Hier musste die Doppik her, die doppelte Buchführung in Konten für Kommunen. Anfangs wollten die Stadträte wissen, was das bringt? Die Antwort damals wie heute der Regierenden: das ist eine ehrliche Haushaltsführung, hier kann man Abschreibungen sehen. Welche Vorteile Abschreibungen dem Unternehmen bringen, soll hier nicht erläutert werden. Nur soviel: eine Kommune zahlt nun mal keine Steuern.
Dann wollten die Stadträte wissen, was die Umstellung von kameral auf doppisch kostet? In einem Beschluss dazu hieß es: 20.000 Euro. Und so waren sie zufrieden. Wenn jene Stadträte, die damals wie heute die Politik in dieser Stadt bestimmen, den Mut hätten und nachfragen würden, was an Kosten wirklich aufgelaufen ist, dann wäre man ein wesentliches Teilstück der Nordhäuser Geschichte weiter. Zum Beispiel das Erfassen der Straßen...
Jedenfalls und das gesteht die Kommune nun auf Nachfrage der nnz ein, ist die Doppik die Ursache für die Notwendigkeit der Bedarfszuweisung. Und das geht so:
"Es ist immer wieder schwierig, den Unterschied zwischen Haushaltsausgleich und finanziellen Mitteln, die für den Haushaltsausgleich fehlen und dem Geld laut Kontostand, also liquiden Mitteln, zu unterscheiden. Grundsätzlich ist die Stadt Nordhausen liquide. Wir haben keine Überbrückungshilfe (als vorübergehende Finanzhilfe) beantragt, sondern Mittel, um den Haushalt ausgleichen zu können. In Thüringen ist nur ein ausgeglichener Haushalt genehmigungsfähig und kann so rechtskräftig werden", erklärt Kämmerin Karin Spieß.
Wann der Haushalt ausgeglichen ist, bestimmt die Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung Doppik im § 18. Im Ergebnisplan der Stadt Nordhausen werden unter anderem auch Abschreibungen und Rückstellungen geplant. Und diese Abschreibungen müssen durch Erträge erwirtschaftet werden. Von rund 9 Millionen Euro Abschreibungen ("Wir sind die reichste Kommune in Nordthüringen" - Zitat des damaligen Finanzbürgermeisters Jendricke) werden aber nur vier Millionen Euro erwirtschaftet, also ungeachtet der noch zu planenden Rückstellungen kann man sagen, es fehlen 5 Millionen Euro zum Haushaltsausgleich.
"Das was zum Haushaltsausgleich fehlt, haben wir als Bedarfszuweisung beantragt. Ohne diese Mittel kein Haushaltsausgleich, ohne Haushaltsausgleich kein Haushaltsplan, ohne Haushaltsplan vorläufige Haushaltsführung, in der vorläufigen Haushaltsführung keine Investitionen und nur Ausgaben für Pflichtaufgaben und Unabweisbares", zählt Frau Spieß die kausalen Zusammenhänge auf.
Ganz einfach: die Bedarfszuweisungen mussten beantragt werden, um den Haushalt ausgleichen zu können. Das geht konform mit der Verwaltungsvorschrift zur Beantragung von Bedarfszuweisungen.
Wichtigster Satz der Kämmerin: "Die Stadt Nordhausen ist zahlungsfähig, kann aber nur in den Zwängen einer vorläufigen Haushaltsführung agieren." Und so ergibt sich daraus, dass weder neue Investitionen beginnen, noch freiwilligen Zahlungen getätigt werden können. Ebenso können keine Fördermitteltöpfe genutzt werden, weil eben keine neuen Investitionsmaßnahmen begonnen werden dürfen und außerdem die notwendigen Eigenmittel nicht vorhanden sind.
"Es wirkt sich aus, dass wir gezwungen werden die Voraussetzungen für weitere Bedarfszuweisungen zu schaffen und die Verwaltungsvorschriften dazu vollumfänglich einhalten müssen. Es wirkt sich aus, dass wir keine Kredite aufnehmen dürfen." Und es wirkt sich aus, dass Steuern erhöht werden müssen.
Karin Spieß liefert noch eine allgemeinverständliche Version der aktuellen Zustandsbeschreibung: "Auch wenn mein Konto einen Geldbestand aufweist, kann es sein, dass ich einen Antrag auf Harz IV stellen muss. Allein, dass ich Geld habe, sagt nichts über mein Vermögen aus. Es ist wichtig, dass mir das Geld auf dem Konto auch gehört und dass ich alle meine Rechnungen bezahlt habe. Die Stadt Nordhausen kann alle Rechnungen bezahlen. Wir haben außerdem einen Kontokorrentkredit in Anspruch genommen, der momentane Zahlungsschwierigkeiten überbrückt."
Was also bleibt aus der Situationsbeschreibung? Das Land soll Geld zahlen, das die Stadt eigentlich nicht braucht, das nur wichtig ist, um in den Büchern einen Ausgleich zu schaffen. Das hat das Innenministerium in Erfurt listigerweise erkannt und die Bedarfszuweisung entsprechend gekürzt. Hätte jeder andere auch getan.
Das Land hat die Stadt Nordhausen nicht gezwungen, die Doppik einzuführen. Das haben die damaligen Rathaus-Visionäre ganz allein getan. Und mit ihnen der gesamte damalige Stadtrat, der zu Teilen noch heute agiert und sauer auf die Landesregierung ist. Welch' eine Heuchelei! Oder war und ist es Unwissenheit? Und warum halten Verwaltungsspitze und Stadtrat immer noch krampfhaft fest an dem, was nicht nur viel Geld gekostet hat, sondern noch viel Geld kosten wird? So müssen schnellstens die Abschlüsse der Jahre 2013 und 2014 erstellt werden. Hinzu kommt der Gesamtabschluss mit den städtischen Unternehmen. Wer auch nur eine entfernte Ahnung von den zu erwartenden Kosten hat, der wird spätestens jetzt mit den Kopf schütteln.
Peter-Stefan Greiner
Autor: redEs wird, so berichtet man in der Rolandstadt, am Markt, von einer Begebenheit erzählt, die sich zu Beginn dieses Jahrtausends zugetragen haben soll. Dabei habe man, erzählt die Legende, bei informativen Veranstaltungen und Seminaren die Vorzüge der Doppik nähergebracht. Viele kommunale Vertreter hörten sich das an, dankten für die inhaltsreiche Unternehmung und agierten in ihren Haushalten weiter nach der Kameralistik. Auch das Land Thüringen. Bis heute und in den kommenden Jahren.
Nicht so Nordhausen. Hier wurde in visionären Kategorien gedacht. Hier musste die Doppik her, die doppelte Buchführung in Konten für Kommunen. Anfangs wollten die Stadträte wissen, was das bringt? Die Antwort damals wie heute der Regierenden: das ist eine ehrliche Haushaltsführung, hier kann man Abschreibungen sehen. Welche Vorteile Abschreibungen dem Unternehmen bringen, soll hier nicht erläutert werden. Nur soviel: eine Kommune zahlt nun mal keine Steuern.
Dann wollten die Stadträte wissen, was die Umstellung von kameral auf doppisch kostet? In einem Beschluss dazu hieß es: 20.000 Euro. Und so waren sie zufrieden. Wenn jene Stadträte, die damals wie heute die Politik in dieser Stadt bestimmen, den Mut hätten und nachfragen würden, was an Kosten wirklich aufgelaufen ist, dann wäre man ein wesentliches Teilstück der Nordhäuser Geschichte weiter. Zum Beispiel das Erfassen der Straßen...
Jedenfalls und das gesteht die Kommune nun auf Nachfrage der nnz ein, ist die Doppik die Ursache für die Notwendigkeit der Bedarfszuweisung. Und das geht so:
"Es ist immer wieder schwierig, den Unterschied zwischen Haushaltsausgleich und finanziellen Mitteln, die für den Haushaltsausgleich fehlen und dem Geld laut Kontostand, also liquiden Mitteln, zu unterscheiden. Grundsätzlich ist die Stadt Nordhausen liquide. Wir haben keine Überbrückungshilfe (als vorübergehende Finanzhilfe) beantragt, sondern Mittel, um den Haushalt ausgleichen zu können. In Thüringen ist nur ein ausgeglichener Haushalt genehmigungsfähig und kann so rechtskräftig werden", erklärt Kämmerin Karin Spieß.
Wann der Haushalt ausgeglichen ist, bestimmt die Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung Doppik im § 18. Im Ergebnisplan der Stadt Nordhausen werden unter anderem auch Abschreibungen und Rückstellungen geplant. Und diese Abschreibungen müssen durch Erträge erwirtschaftet werden. Von rund 9 Millionen Euro Abschreibungen ("Wir sind die reichste Kommune in Nordthüringen" - Zitat des damaligen Finanzbürgermeisters Jendricke) werden aber nur vier Millionen Euro erwirtschaftet, also ungeachtet der noch zu planenden Rückstellungen kann man sagen, es fehlen 5 Millionen Euro zum Haushaltsausgleich.
"Das was zum Haushaltsausgleich fehlt, haben wir als Bedarfszuweisung beantragt. Ohne diese Mittel kein Haushaltsausgleich, ohne Haushaltsausgleich kein Haushaltsplan, ohne Haushaltsplan vorläufige Haushaltsführung, in der vorläufigen Haushaltsführung keine Investitionen und nur Ausgaben für Pflichtaufgaben und Unabweisbares", zählt Frau Spieß die kausalen Zusammenhänge auf.
Ganz einfach: die Bedarfszuweisungen mussten beantragt werden, um den Haushalt ausgleichen zu können. Das geht konform mit der Verwaltungsvorschrift zur Beantragung von Bedarfszuweisungen.
Wichtigster Satz der Kämmerin: "Die Stadt Nordhausen ist zahlungsfähig, kann aber nur in den Zwängen einer vorläufigen Haushaltsführung agieren." Und so ergibt sich daraus, dass weder neue Investitionen beginnen, noch freiwilligen Zahlungen getätigt werden können. Ebenso können keine Fördermitteltöpfe genutzt werden, weil eben keine neuen Investitionsmaßnahmen begonnen werden dürfen und außerdem die notwendigen Eigenmittel nicht vorhanden sind.
"Es wirkt sich aus, dass wir gezwungen werden die Voraussetzungen für weitere Bedarfszuweisungen zu schaffen und die Verwaltungsvorschriften dazu vollumfänglich einhalten müssen. Es wirkt sich aus, dass wir keine Kredite aufnehmen dürfen." Und es wirkt sich aus, dass Steuern erhöht werden müssen.
Karin Spieß liefert noch eine allgemeinverständliche Version der aktuellen Zustandsbeschreibung: "Auch wenn mein Konto einen Geldbestand aufweist, kann es sein, dass ich einen Antrag auf Harz IV stellen muss. Allein, dass ich Geld habe, sagt nichts über mein Vermögen aus. Es ist wichtig, dass mir das Geld auf dem Konto auch gehört und dass ich alle meine Rechnungen bezahlt habe. Die Stadt Nordhausen kann alle Rechnungen bezahlen. Wir haben außerdem einen Kontokorrentkredit in Anspruch genommen, der momentane Zahlungsschwierigkeiten überbrückt."
Was also bleibt aus der Situationsbeschreibung? Das Land soll Geld zahlen, das die Stadt eigentlich nicht braucht, das nur wichtig ist, um in den Büchern einen Ausgleich zu schaffen. Das hat das Innenministerium in Erfurt listigerweise erkannt und die Bedarfszuweisung entsprechend gekürzt. Hätte jeder andere auch getan.
Das Land hat die Stadt Nordhausen nicht gezwungen, die Doppik einzuführen. Das haben die damaligen Rathaus-Visionäre ganz allein getan. Und mit ihnen der gesamte damalige Stadtrat, der zu Teilen noch heute agiert und sauer auf die Landesregierung ist. Welch' eine Heuchelei! Oder war und ist es Unwissenheit? Und warum halten Verwaltungsspitze und Stadtrat immer noch krampfhaft fest an dem, was nicht nur viel Geld gekostet hat, sondern noch viel Geld kosten wird? So müssen schnellstens die Abschlüsse der Jahre 2013 und 2014 erstellt werden. Hinzu kommt der Gesamtabschluss mit den städtischen Unternehmen. Wer auch nur eine entfernte Ahnung von den zu erwartenden Kosten hat, der wird spätestens jetzt mit den Kopf schütteln.
Peter-Stefan Greiner
