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Mo, 18:41 Uhr
16.11.2015
Erhaltung der „Rüdigsdorfer Schweiz“

Stadt mit Vorkaufsrecht erfolgreich

Die Stadt Nordhausen hat erfolgreich ihr Vorkaufsrecht für mehrere Flurstücke im Naturschutzgebiet „Rüdigsdorfer Schweiz“ ausgeübt. Das sagte jetzt Oberbürgermeister Dr. Klaus Zeh bei einem Treffen mit der Regionalen Arbeitsgruppe „Gipskarst“...


Anfang 2015 wurde mehrfach darüber berichtet, dass die Saint Gobain Formula GmbH Walkenried in mehreren Kaufverträgen in den Naturschutzgebieten "Rüdigsdorfer Schweiz" und "Harzfelder Holz" großflächigen Grunderwerb tätigen wollte.

In der Stadtratssitzung am 19.Januar hatte der Nordhäuser Stadtrat einstimmig den Beschluss gefasst, das Vorkaufsrecht für zahlreiche Flächen im Naturschutzgebiet „Rüdigsdorfer Schweiz“ auszuüben. „Insgesamt habe die Stadt nun 16 Flurstücke mit einer Gesamtgröße von rund 5 Hektar erworben. „Der Vorkaufsrechtserfüllungsvertrag ist rechtskräftig“, so der Oberbürgermeister.

Beate Meißner vom städtischen Amt für Zukunftsfragen und Stadtentwicklung berichtete, dass ein Ankauf weiterer Flächen im Naturschutzgebiet "Harzfelder Holz" durch den Freistaat Thüringen nicht zustande gekommen sei. Dieser wollte Flächen zugunsten der Stiftung Naturschutz kaufen. Die Stiftung sei allerdings als Interessent zurückgetreten.

Rechtlich noch nicht geklärt sei im NSG "Harzfelder Holz" ein Flächenankauf des Freistaats in der Gemarkung Neustadt zugunsten der Stiftung Naturschutz und des BUND. Hier habe der Freistaat zwar das Vorkaufsrecht ausgeübt. Dieser Kauf werde aber gerichtlich geprüft.
Autor: red

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Kommentare
Hans Dittmar
16.11.2015, 21:37 Uhr
Grüne im Landtag versagt
Da können die hiesigen Einwohner glücklich sein, dass der Oberbürgermeister zu den Interessen der Umweltschützer steht. Ganz anders handelt da das Umweltministerium. Tönte die MInisterin noch hier in Nordhausen, dass sie als Land das Vorkaufsrecht ziehen würde um es einer Stiftung zuzuweisen, wies die Stiftung dies zurück und man beanchrichtigte erst den Landkreis und die über den versagten Kauf, als die Frist abgelaufen war und somit Stadt und Kreis kein Vorkauf mehr tätigen konnten.
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