eic kyf msh nnz uhz tv nt
Anzeige Refinery (c1)
Sa, 08:22 Uhr
24.10.2015
Beim Autofahren Vorsicht walten lassen

Herbstliche Gefahr durch Wild

Der Herbst hat Einzug gehalten. Die Tage werden kürzer, Nebel und Dämmerung schränken die Sicht beim Autofahren ein. Gerade in dieser Jahreszeit kommt es gehäuft zu Unfällen mit Wildtieren. Deshalb sollten Verkehrsteilnehmer in diesen Tagen auf den Straßen besondere Vorsicht walten lassen. Die Tierschutzorganisation TASSO gibt Tipps, wie sich Autofahrer in der dunklen Jahreszeit am besten verhalten sollten...


„Besonders kritisch sind die Stunden am frühen Morgen und Abend während der Dämmerung. Dazu kommt die Umstellung der Uhren von Sommer- auf Winterzeit, die dazu führt, dass Tiere zu für uns ungewöhnlichen Uhrzeiten ihre Runden drehen“, warnt Philip McCreight, Leiter von TASSO.

Deshalb sollten Autofahrer besonders bei Strecken, die an Wäldern oder Feldern vorbeiführen sowie in Gebieten mit gekennzeichnetem Wildwechsel langsam fahren, Abstand halten und immer bremsbereit sein. Sobald Wild am Straßenrand zu erkennen ist, sollten Verkehrsteilnehmer abbremsen und hupen, um das Tier zu verscheuchen.

„Auf keinen Fall darf das Tier durch das Einschalten des Fernlichtes geblendet werden, da es hierdurch die Orientierung verliert und dadurch erst recht auf die Lichtquelle und somit die Straße zulaufen wird“, gibt Philip McCreight zu bedenken. Da Wildtiere meist im Rudel auftreten, gilt es außerdem abzuwarten, ob noch weitere Tiere folgen.

Autofahrer, die versuchen, ein Tier durch ein Ausweichmanöver zu schützen, begeben sich und andere Verkehrsteilnehmer in große Gefahr. Wenn der Zusammenstoß unvermeidbar ist, empfiehlt der ADAC, das Lenkrad festzuhalten und kontrolliert zu bremsen.

Kommt es trotz aller Vorsicht zu einem Zusammenstoß mit einem Wildtier, gilt Folgendes zu beachten:
  • Das Auto zum Stillstand bringen und Ruhe bewahren
  • Warnweste anziehen, Warnblinkanlage einschalten, die Unfallstelle sichern und eventuell verletzte Personen versorgen
  • Die Polizei alarmieren, die wiederum den zuständigen Förster verständigen wird, und so lange bei dem verletzten Tier bleiben, bis Hilfe eintrifft
  • Fotos von der Unfallstelle und dem Tier anfertigen und die Kontaktdaten von vorhandene Zeugen notieren
Achtung: Ein verletztes Tier darf niemals angefasst werden, da es Schmerzen haben und in Panik beißen könnte. Ein verletztes oder totes Tier darf auch niemals in guter Absicht mitgenommen werden. Diese Handlung gilt im Sinne des Gesetzes als strafbare Wilderei.

TASSO-Tipp: Es ist hilfreich, sich von der Polizei oder dem Förster noch vor Ort für die Versicherung eine Wildunfallbescheinigung ausstellen zu lassen. Diese kann bei der eigenen KfZ-Versicherung eingereicht werden. Insbesondere, wenn das verletzte Tier geflüchtet ist, ist diese Versicherung wichtig.
Autor: red

Anzeige symplr (6)
Kommentare

Bisher gibt es keine Kommentare.

Kommentare sind zu diesem Artikel nicht möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr (8)