Mi, 07:04 Uhr
21.10.2015
Inkassounternehmen
Unseriöse Zahlungsaufforderungen durchschauen
Immer wieder bekommen nichtsahnende Verbraucher böse Post von angeblichen Inkassobüros. Ob per E-Mail oder Brief – haltlose Drohungen mit Gerichtsvollzieher, Strafanzeige oder Schufa-Eintrag sollen unwissende Kunden täuschen und ihnen ihr Geld aus der Tasche ziehen...
Die Zeitschrift Finanztest erklärt in ihrer November-Ausgabe, wie unseriöse Inkassobüros zu erkennen sind und Empfänger auf falsche Zahlungsaufforderungen reagieren sollten.
Wer in sein E-Mail-Postfach schaut, findet nicht selten Zahlungsaufforderungen von angeblichen Inkassobüros. Die Nachrichten sind gespickt mit Drohungen. Diese E-Mails sind reine Abzockversuche. Seriöse Inkassounternehmen arbeiten anders.
Inkassofirmen müssen bei Amts- oder Landgerichten zugelassen und registriert sein, um berechtige Zahlungsaufforderungen zu stellen. Verbraucher können direkt im Internet unter Rechtsdienstleistungsregister.de nachsehen, ob ein Unternehmen gelistet ist. Nur dann darf es berechtigte Forderungen eintreiben. Falsche Inkassoforderungen, die per Mail kommen, sollte man löschen. Bei Briefen rät die Stiftung, dem Inkassobüro sofort schriftlich zu widersprechen und auf keinen Fall zu zahlen.
Ist die Inkassorechnung jedoch insgesamt richtig, sollte schnell bezahlt werden. Sonst drohen Mehrkosten.
Der ausführliche Artikel Inkasso erscheint in der November-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest (ab heute am Kiosk) und ist unter www.test.de/inkasso abrufbar.
Autor: redDie Zeitschrift Finanztest erklärt in ihrer November-Ausgabe, wie unseriöse Inkassobüros zu erkennen sind und Empfänger auf falsche Zahlungsaufforderungen reagieren sollten.
Wer in sein E-Mail-Postfach schaut, findet nicht selten Zahlungsaufforderungen von angeblichen Inkassobüros. Die Nachrichten sind gespickt mit Drohungen. Diese E-Mails sind reine Abzockversuche. Seriöse Inkassounternehmen arbeiten anders.
Inkassofirmen müssen bei Amts- oder Landgerichten zugelassen und registriert sein, um berechtige Zahlungsaufforderungen zu stellen. Verbraucher können direkt im Internet unter Rechtsdienstleistungsregister.de nachsehen, ob ein Unternehmen gelistet ist. Nur dann darf es berechtigte Forderungen eintreiben. Falsche Inkassoforderungen, die per Mail kommen, sollte man löschen. Bei Briefen rät die Stiftung, dem Inkassobüro sofort schriftlich zu widersprechen und auf keinen Fall zu zahlen.
Ist die Inkassorechnung jedoch insgesamt richtig, sollte schnell bezahlt werden. Sonst drohen Mehrkosten.
Der ausführliche Artikel Inkasso erscheint in der November-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest (ab heute am Kiosk) und ist unter www.test.de/inkasso abrufbar.

