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Mo, 15:30 Uhr
19.10.2015
Verbaucherschützer beraten

Nicht alle müssen zahlen

Nicht alle Verbraucher müssen den Rundfunkbeitrag bezahlen, der seit knapp drei Jahren für jede Wohnung fällig ist. Kurz vor Semesterbeginn ist das besonders für studentische WGs interessant. Zu den Befreiungsmöglichkeiten und anderen Fragen im Zusammenhang mit dem Rundfunkbeitrag berät die Verbraucherzentrale Thüringen...


„In jedem Fall gilt, dass zuerst eine Befreiung beim Beitragsservice beantragt werden muss und man einfach davon ausgehen soll, dass man ohnehin befreit ist“, sagt Silvia Georgi, Fachberaterin der Verbraucherzentrale Thüringen. Der Antrag dafür ist entweder im Internet zu finden oder liegt u.a. auch bei Behörden aus.

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„Die Befreiungsgründe sind gesetzlich im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag geregelt“, sagt Silvia Georgi. Danach können Menschen zum Beispiel eine Befreiung beantragen, die Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II erhalten. Andere Beispiele sind Auszubildende, Schüler oder Studenten, die Berufsausbildungshilfe (BAB) oder BAFöG bekommen, die die Möglichkeit haben einen Antrag auf Befreiung zu stellen.

Beim Versenden der Unterlagen an den Beitragsservice, sollten die Verbraucher die Variante „Einschreiben mit Rückschein“ wählen. „So haben sie den Nachweis, dass der Antrag auch angekommen ist“, so Silvia Georgi. Wichtig ist dabei, dass Verbraucher die entsprechenden Nachweise, für ALG II die Drittbescheinigung oder beglaubigte Kopien über den Leistungsbezug, beigelegen.

Persönliche Beratung nach vorheriger Terminabsprache unter 0361 55514-0, mittwochs von 10 bis 12 Uhr in Leinefelde. Telefonische oder E-Mail-Beratung ist ebenfalls möglich.
Autor: red

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