Mi, 13:34 Uhr
30.09.2015
Aufsichtsratsvorsitzender reagiert
Nicht jedem Gerücht Glauben schenken
Ein Leser der nnz hatte in einem Statement Bedenken hinsichtlich der Service Gesellschaft des Landkreises Nordhausen geäußert. Jetzt reagiert deren Aufsichtsratsvorsitzender...
Sehr geehrter Herr Bernhard W.,
es gibt nichts merkwürdiges bei der Service und man sollte nicht jeden Gerücht Glauben schenken.
1. Die Einstellung von Frau Rinke erfolgte auf Grund einer durchgeführten Ausschreibung. Im Ergebnis und nach erfolgten Vorstellungsgespräch erfolgte die Einstellung in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat und dem Betriebsrat. Somit war es kein Alleingang vom Geschäftsführer oder vom Landrat. Auch Kinder von Politikern haben das Recht, bei Befähigung und Eignung einen Job in öffentlichen Unternehmen oder Verwaltungen zu erhalten und auszuüben.
2. Die Entscheidungen in der Gesellschaft werden nicht im Alleingang des Gesellschafters (Landkreis Nordhausen, vertreten durch den Landrat) oder des Geschäftsführers getroffen. Im Aufsichtsrat der Servicegesellschaft werden alle anstehende Beschlüsse und Entscheidungen umfassend diskutiert und die Strategie der Gesellschaft erarbeitet.
3. Zur Information, dem Aufsichtsrat gehören Kreistagsmitglieder an, die die Mehrheitsverhältnisse im Kreistag widerspiegeln. So sitzen dort 2 Kreistagsmitglieder der CDU, 2 Kreistagsmitglieder von der Partei Die Linke, 2 Kreistagsmitglieder von der SPD und 1 Kreistagsmitglied der Fraktion FDP/Freie Wähler.
4. Das der derzeitige Büroleiter des Landkreises auch gleichzeitig der Geschäftsführer der Servicegesellschaft ist, hat der Kreistag des Landkreises Nordhausen in seiner Sitzung am 29.01.2013, Beschluss Nr.: 446/13 einstimmig beschlossen. Dies sollte zur Stützung der sich im Aufbau und Neuausrichtung befindlichen Gesellschaft dienen, da die hauptamtliche Geschäftsführung ein nicht unerheblicher Kostenfaktor ist.
5. In der letzten Kreistagssitzung ist aus Reihen der CDU die Anregung gekommen, dass auf Grund der Zunahme der Aufgaben und des Finanzvolumens es an der Zeit wäre, einen Geschäftsführer zu bestellen, der ausschließlich für die Servicegesellschaft tätig ist. Dem Ansinnen habe ich als Aufsichtsratsvorsitzender in der Kreistagssitzung nicht widersprochen und zugesagt, mit den Fraktionsvorsitzenden der Parteien und dem Aufsichtsrat diese Thematik zu erörtern.
6. Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass die Servicegesellschaft die ihr vom Landkreis übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß erledigt und wirtschaftlich auf gesunden Füßen steht. Es ist auch nicht zielführend, ja gar schädlich, die Servicegesellschaft in einem Licht darzustellen in dem sie nicht steht. Der Kreistag hat mit der fraktionsübergreifenden Entscheidung der Ertüchtigung der Gesellschaft die richtige Entscheidung getroffen. Dass so eine Gesellschaft schon über Jahrzehnte funktioniert zeigen uns unsere Nachbarn aus dem Eichsfeldkreis mit Ihren Eichsfeldwerken.
Matthias Ehrhold, Aufsichtsratsvorsitzender
Autor: redSehr geehrter Herr Bernhard W.,
es gibt nichts merkwürdiges bei der Service und man sollte nicht jeden Gerücht Glauben schenken.
1. Die Einstellung von Frau Rinke erfolgte auf Grund einer durchgeführten Ausschreibung. Im Ergebnis und nach erfolgten Vorstellungsgespräch erfolgte die Einstellung in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat und dem Betriebsrat. Somit war es kein Alleingang vom Geschäftsführer oder vom Landrat. Auch Kinder von Politikern haben das Recht, bei Befähigung und Eignung einen Job in öffentlichen Unternehmen oder Verwaltungen zu erhalten und auszuüben.
2. Die Entscheidungen in der Gesellschaft werden nicht im Alleingang des Gesellschafters (Landkreis Nordhausen, vertreten durch den Landrat) oder des Geschäftsführers getroffen. Im Aufsichtsrat der Servicegesellschaft werden alle anstehende Beschlüsse und Entscheidungen umfassend diskutiert und die Strategie der Gesellschaft erarbeitet.
3. Zur Information, dem Aufsichtsrat gehören Kreistagsmitglieder an, die die Mehrheitsverhältnisse im Kreistag widerspiegeln. So sitzen dort 2 Kreistagsmitglieder der CDU, 2 Kreistagsmitglieder von der Partei Die Linke, 2 Kreistagsmitglieder von der SPD und 1 Kreistagsmitglied der Fraktion FDP/Freie Wähler.
4. Das der derzeitige Büroleiter des Landkreises auch gleichzeitig der Geschäftsführer der Servicegesellschaft ist, hat der Kreistag des Landkreises Nordhausen in seiner Sitzung am 29.01.2013, Beschluss Nr.: 446/13 einstimmig beschlossen. Dies sollte zur Stützung der sich im Aufbau und Neuausrichtung befindlichen Gesellschaft dienen, da die hauptamtliche Geschäftsführung ein nicht unerheblicher Kostenfaktor ist.
5. In der letzten Kreistagssitzung ist aus Reihen der CDU die Anregung gekommen, dass auf Grund der Zunahme der Aufgaben und des Finanzvolumens es an der Zeit wäre, einen Geschäftsführer zu bestellen, der ausschließlich für die Servicegesellschaft tätig ist. Dem Ansinnen habe ich als Aufsichtsratsvorsitzender in der Kreistagssitzung nicht widersprochen und zugesagt, mit den Fraktionsvorsitzenden der Parteien und dem Aufsichtsrat diese Thematik zu erörtern.
6. Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass die Servicegesellschaft die ihr vom Landkreis übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß erledigt und wirtschaftlich auf gesunden Füßen steht. Es ist auch nicht zielführend, ja gar schädlich, die Servicegesellschaft in einem Licht darzustellen in dem sie nicht steht. Der Kreistag hat mit der fraktionsübergreifenden Entscheidung der Ertüchtigung der Gesellschaft die richtige Entscheidung getroffen. Dass so eine Gesellschaft schon über Jahrzehnte funktioniert zeigen uns unsere Nachbarn aus dem Eichsfeldkreis mit Ihren Eichsfeldwerken.
Matthias Ehrhold, Aufsichtsratsvorsitzender
Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
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