Fr, 12:20 Uhr
25.09.2015
Landespolitik
Ramelow verweigert die Realität
Die jüngsten Äußerungen des Ministerpräsidenten Ramelow und seiner Koalitionspartner laufen auf nichts anderes hinaus, als das Tor für Migranten und Kriegsflüchtlinge noch weiter zu öffnen...
Das hat der migrations- und integrationspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Christian Herrgott, heute in Erfurt gesagt. Er bezog sich dabei auf einen Vorschlag Ramelows, Syrern generell ohne Asylverfahren einen Flüchtlingsstatus einzuräumen und auf Protokollerklärungen des Freistaats Thüringen zu Beratungen der deutschen Ministerpräsidenten mit dem Bundeskabinett.
"Rot-Rot-Grün setzt sich weit von der Linie der Bundesregierung ab und redet sehenden Auges einer Überforderung des Staates und der Gesellschaft das Wort", so Herrgott.
Der migrations- und integrationspolitische Sprecher erinnerte daran, dass nach Angaben des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR) rund zwölf Millionen Syrer ihre Heimat verlassen haben. Davon haben acht Millionen innerhalb Syriens Schutz vor Kriegseinwirkungen gesucht und knapp vier Millionen in den Nachbarstaaten der Region.
"Die Äußerungen Ramelows sind vor dem Hintergrund der asylpolitischen Festlegungen seiner Regierung nichts anderes als ein zusätzlicher Anreiz für Hunderttausende, die Koffer zu packen und nach Deutschland aufzubrechen", sagte Herrgott. Vernünftig sei es hingegen, sich intensiver auf die Befriedung Syriens und die Verbesserung der Lage der Flüchtlinge in der Region zu konzentrieren. "Syrer, die dort bereits in Sicherheit und politisch nicht verfolgt sind, haben keinesfalls automatisch einen Anspruch auf Asyl in Deutschland", unterstrich der Landtagsabgeordnete.
Herrgott sieht Ramelow und Rot-Rot-Grün bei den wesentlichen asylpolitischen Weichenstellungen auf Konfrontationskurs zur Bundesregierung. In einer gestern durch Thüringen noch einmal ausdrücklich bestätigten Protokollerklärung Thüringens vom 18. Juni 2015 heißt es: "Jeglichen Bemühungen zu einer Verschärfung des Asylrechts oder einer Einschränkung des Rechtsschutzes wird aus grundsätzlichen Erwägungen entgegengetreten."
Für den Unionspolitiker ist das eine "De-facto-Absage an alles, was die Große Koalition auf den Weg bringen will". In der Protokollerklärung von gestern wendet sich die Thüringer Linkskoalition gegen die Einstufung Albaniens, Kosovos und Montenegros als sichere Herkunftsländer, obgleich die Anerkennungsquote von Asylbewerbern vom Westbalkan nahe Null liegt.
Zudem verweigert sich Rot-Rot-Grün in der Protokollerklärung dem Vorhaben, die Asylverfahren erst in Erstaufnahmeeinrichtungen abzuschließen. Damit sollen auch zukünftig Bewerber mit ungeklärtem Aufenthaltsstatus auf die Kommunen verteilt werden. Die Linkskoalition strebt so eine schnelle Integration von Asylsuchenden an.
"Wir wollen und müssen die Integrationsleistungen auf jene konzentrieren, die einen anerkannten Schutzstatus genießen oder einen arbeitsmarktbezogenen Aufenthaltstitel haben. Alles andere überspannt sehr schnell die finanziellen, sozialen und kulturellen Möglichkeiten Deutschlands", unterstrich Herrgott. Er frage sich, wo in diesen Debatten die Thüringer SPD bleibe. "Die vollmundigen Ankündigungen des Landesvorsitzenden Andreas Bausewein waren offenbar nichts anderes als eine hohle PR-Nummer", vermutet der Landtagsabgeordnete.
Autor: redDas hat der migrations- und integrationspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Christian Herrgott, heute in Erfurt gesagt. Er bezog sich dabei auf einen Vorschlag Ramelows, Syrern generell ohne Asylverfahren einen Flüchtlingsstatus einzuräumen und auf Protokollerklärungen des Freistaats Thüringen zu Beratungen der deutschen Ministerpräsidenten mit dem Bundeskabinett.
"Rot-Rot-Grün setzt sich weit von der Linie der Bundesregierung ab und redet sehenden Auges einer Überforderung des Staates und der Gesellschaft das Wort", so Herrgott.
Der migrations- und integrationspolitische Sprecher erinnerte daran, dass nach Angaben des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR) rund zwölf Millionen Syrer ihre Heimat verlassen haben. Davon haben acht Millionen innerhalb Syriens Schutz vor Kriegseinwirkungen gesucht und knapp vier Millionen in den Nachbarstaaten der Region.
"Die Äußerungen Ramelows sind vor dem Hintergrund der asylpolitischen Festlegungen seiner Regierung nichts anderes als ein zusätzlicher Anreiz für Hunderttausende, die Koffer zu packen und nach Deutschland aufzubrechen", sagte Herrgott. Vernünftig sei es hingegen, sich intensiver auf die Befriedung Syriens und die Verbesserung der Lage der Flüchtlinge in der Region zu konzentrieren. "Syrer, die dort bereits in Sicherheit und politisch nicht verfolgt sind, haben keinesfalls automatisch einen Anspruch auf Asyl in Deutschland", unterstrich der Landtagsabgeordnete.
Herrgott sieht Ramelow und Rot-Rot-Grün bei den wesentlichen asylpolitischen Weichenstellungen auf Konfrontationskurs zur Bundesregierung. In einer gestern durch Thüringen noch einmal ausdrücklich bestätigten Protokollerklärung Thüringens vom 18. Juni 2015 heißt es: "Jeglichen Bemühungen zu einer Verschärfung des Asylrechts oder einer Einschränkung des Rechtsschutzes wird aus grundsätzlichen Erwägungen entgegengetreten."
Für den Unionspolitiker ist das eine "De-facto-Absage an alles, was die Große Koalition auf den Weg bringen will". In der Protokollerklärung von gestern wendet sich die Thüringer Linkskoalition gegen die Einstufung Albaniens, Kosovos und Montenegros als sichere Herkunftsländer, obgleich die Anerkennungsquote von Asylbewerbern vom Westbalkan nahe Null liegt.
Zudem verweigert sich Rot-Rot-Grün in der Protokollerklärung dem Vorhaben, die Asylverfahren erst in Erstaufnahmeeinrichtungen abzuschließen. Damit sollen auch zukünftig Bewerber mit ungeklärtem Aufenthaltsstatus auf die Kommunen verteilt werden. Die Linkskoalition strebt so eine schnelle Integration von Asylsuchenden an.
"Wir wollen und müssen die Integrationsleistungen auf jene konzentrieren, die einen anerkannten Schutzstatus genießen oder einen arbeitsmarktbezogenen Aufenthaltstitel haben. Alles andere überspannt sehr schnell die finanziellen, sozialen und kulturellen Möglichkeiten Deutschlands", unterstrich Herrgott. Er frage sich, wo in diesen Debatten die Thüringer SPD bleibe. "Die vollmundigen Ankündigungen des Landesvorsitzenden Andreas Bausewein waren offenbar nichts anderes als eine hohle PR-Nummer", vermutet der Landtagsabgeordnete.
Kommentare
Wolfi65
25.09.2015, 12.48 Uhr
Und deshalb ist Ramelow
und seine Partei nicht zu wählen. Was glaubt dieser Mensch, was mit der DDR geworden wäre, wenn tausende Ausländer in die Republik marschiert wären? Und nicht anders passiert es mit der BRD, nur zeitverzögert, da mehr Reserven zur Verfügung stehen. Sie die einmal aufgebraucht, dann können auch keine Handgelder von 670,- Euro für jeden Eingereisten aus der Staatskasse mehr bezahlt werden. Das gibt hier noch ein ganz böses Erwachen!!!!
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NDHler
25.09.2015, 13.19 Uhr
Heiße Luft!
Ramelow verwirklicht genau die Politik, die ich von ihm erwartet habe. Nur viel heiße Luft, sonst nichts! Der linke Westimport hat schon jetzt versagt!
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Leser X
25.09.2015, 14.40 Uhr
ausgerechnet die CDU
... schlägt Alarm. Soweit ich informiert bin, hat sie im Bund in all den letzten Kriegsjahren keine aktive Friedenspolitik gemacht. Ganz im Gegenteil: ihre US-ferngesteuerte Kanzlerinnen-Marionette hat unter Aufgabe staatlicher Souverenität alle Konflikte, die heute laufen, nicht nur zu verhindern versucht, sondern mitgetragen und logistisch sowie mit Munition befeuert.
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Real Human
25.09.2015, 16.08 Uhr
Mein Gott, mein [Herr]gott, warum hast Du mich verlassen?
Einer weiteren Erklärung bedarf es nicht. Oder?
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othello
25.09.2015, 18.07 Uhr
Herrgott, auf nach Syrien !
Herrgott ! Auf nach Syrien, in die sicheren Flüchtlingslager. Dort ist schönes Wetter und der Strand ist auch nicht weit. Verschonen Sie uns mit diesem Elend !
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uhu55
25.09.2015, 22.02 Uhr
Artikel 20 des Deutschen Grundgesetzes
Verfassungswidrige Einwanderung von Flüchtlingen nach Deutschland
Ein Überblick über die Rechtslage
von Prof. Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider
Es ist also an der Zeit, den Art. 20 Abs.4 GG ins Bewusstsein der deutschen Bevölkerung zu rufen: "Gegen jeden der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."!
Das Recht auf Widerstand zum Schutz der Verfassung
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2013/47878421_kw50_grundgesetz_20/214054
Artikel 20 des Deutschen Grundgesetzes © picture alliance/chromorange
Das Grundgesetz ist für den "Alltag" gemacht. Seine Artikel – und die Gesetze, die auf ihnen fußen, finden jeden Tag Anwendung. Anders ist es jedoch mit Artikel 20 Absatz 4, dem Widerstandsrecht. Es ist für den Ausnahme- und Notfall gemacht und wird auch nur dann wirksam. Doch was heißt Notfall? Worum geht es eigentlich genau bei diesem Widerstandsrecht im Grundgesetz? Wer hat das Recht zum Widerstand? Und: Wann ist dieser legitim, wann nicht?
Adressat sind die Bürger
In Artikel 20 Absatz 4 der Verfassung heißt es: "Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist." Gemeint ist die Ordnung der parlamentarischen Demokratie, des sozialen und föderalen Rechtsstaates, die in Artikel 20 Absatz 1 bis 3 genannt werden.
Der Widerstandsartikel richtet sich an die Bürger – ganz anders als die Regelungen, die gleichzeitig als Notstandsverfassung ins Grundgesetz eingefügt wurden. Während diese die Handlungsfähigkeit des Staates in Krisensituationen stärken sollen, ermächtigt Artikel 20 Absatz 4 ausdrücklich die Bürger.
Geschützt wird der Verfassungsstaat
"Sie sind das letzte Aufgebot zum Schutz der Verfassung. Wenn nichts anderes mehr hilft, drückt diese ihnen die Waffe des Widerstandsrechts in die Hand, um ihr eigenes Überleben zu sichern", schreibt der Staatsrechtler Josef Isensee in seinem Aufsatz "Widerstandsrecht im Grundgesetz" im 2013 erschienen "Handbuch Politische Gewalt".
So setze das Widerstandrecht private Gewalt frei und durchbreche die Bürgerpflicht zum Rechtsgehorsam. Das Ziel: Es geht in Artikel 20 Absatz 4 um eine Nothilfe der Bürger zu dem Zweck, Angriffe auf die Verfassung und die grundgesetzliche Ordnung abzuwehren. Das Schutzgut ist damit eng umrissen: der Verfassungsstaat.
Ein Überblick über die Rechtslage
von Prof. Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider
Es ist also an der Zeit, den Art. 20 Abs.4 GG ins Bewusstsein der deutschen Bevölkerung zu rufen: "Gegen jeden der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."!
Das Recht auf Widerstand zum Schutz der Verfassung
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2013/47878421_kw50_grundgesetz_20/214054
Artikel 20 des Deutschen Grundgesetzes © picture alliance/chromorange
Das Grundgesetz ist für den "Alltag" gemacht. Seine Artikel – und die Gesetze, die auf ihnen fußen, finden jeden Tag Anwendung. Anders ist es jedoch mit Artikel 20 Absatz 4, dem Widerstandsrecht. Es ist für den Ausnahme- und Notfall gemacht und wird auch nur dann wirksam. Doch was heißt Notfall? Worum geht es eigentlich genau bei diesem Widerstandsrecht im Grundgesetz? Wer hat das Recht zum Widerstand? Und: Wann ist dieser legitim, wann nicht?
Adressat sind die Bürger
In Artikel 20 Absatz 4 der Verfassung heißt es: "Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist." Gemeint ist die Ordnung der parlamentarischen Demokratie, des sozialen und föderalen Rechtsstaates, die in Artikel 20 Absatz 1 bis 3 genannt werden.
Der Widerstandsartikel richtet sich an die Bürger – ganz anders als die Regelungen, die gleichzeitig als Notstandsverfassung ins Grundgesetz eingefügt wurden. Während diese die Handlungsfähigkeit des Staates in Krisensituationen stärken sollen, ermächtigt Artikel 20 Absatz 4 ausdrücklich die Bürger.
Geschützt wird der Verfassungsstaat
"Sie sind das letzte Aufgebot zum Schutz der Verfassung. Wenn nichts anderes mehr hilft, drückt diese ihnen die Waffe des Widerstandsrechts in die Hand, um ihr eigenes Überleben zu sichern", schreibt der Staatsrechtler Josef Isensee in seinem Aufsatz "Widerstandsrecht im Grundgesetz" im 2013 erschienen "Handbuch Politische Gewalt".
So setze das Widerstandrecht private Gewalt frei und durchbreche die Bürgerpflicht zum Rechtsgehorsam. Das Ziel: Es geht in Artikel 20 Absatz 4 um eine Nothilfe der Bürger zu dem Zweck, Angriffe auf die Verfassung und die grundgesetzliche Ordnung abzuwehren. Das Schutzgut ist damit eng umrissen: der Verfassungsstaat.
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