Do, 16:19 Uhr
10.09.2015
Nachgehakt
Antworten aus dem Landratsamt
Ein Leser der nnz hatte in einem Brief an die Redaktion beklagt, dass er als Anwohner der Rothenburgstraße keine Antworten auf seine Fragen an das Landratsamt bekommen. Wir sind der Angelegenheit nachgegangen - nachgehakt...
Momentan gehen hunderte Anfragen, Hilfsangebote aber auch Beschimpfungen zur Thematik Flüchtlingsunterbringung beim Landkreis bzw. dem Landrat privat ein. Diese einzeln individuell kurzfristig schriftlich zu beantworten, ist leider momentan aufgrund der zeitlichen Zwänge nicht möglich.
Dies bedauern der Landrat wie auch seine Mitarbeiter. "Wir bitten um Verständnis, dass der Organisation und Abwicklung der sofortigen Unterbringung der Flüchtlinge Priorität eingeräumt werden muss. Die Kreisverwaltung ist verständlicherweise personell nicht auf diese außergewöhnliche Situation eingestellt und arbeitet im Grunde nach an ihrer Belastungsgrenze", heißt es in einer Mitteilung.
Der Landrat hat morgen zu einer Dienstberatung mit den hauptamtlichen Bürgermeistern und VG-Vorsitzenden eingeladen und gleichzeitig laufen die Vorbereitungen für eine Bürgerversammlung in der kommenden Woche in der Stadt Nordhausen. Im Bezug auf die zu gründende Erstaufnahmeeinrichtung des Landes in Nordhausen laufen derzeit täglich weitere Gespräche mit dem Land Thüringen. Ein Vertragsabschluss diesbezüglich ist bisher nicht erfolgt.
Wer sorgt für Ordnung und Sicherheit rund um das Aufnahmelager?
Eine Erstaufnahmeeinrichtung, welche die Service Gesellschaft eventuell im Auftrag des Landes betreuen könnte, würde umfassend personell betreut. Dazu würden unter anderem gehören: eine Leitung der Einrichtung, Sozialarbeiter, Service- und Reinigungskräfte sowie zahlreiche Wachschutzkräfte, welche 24 Stunden rund um die Uhr besetzt werden.
Ist rund um die Uhr Polizei vor Ort?
Wie beschrieben werden Flüchtlingsunterkünfte, in der mehr als 100 Menschen leben, rund um die Uhr von einem Wachschutz betreut. Zusätzlich werden mit der Polizei fortlaufend Sicherheitskonzepte fortgeschrieben. Die Verfügbarkeit der Einsatzkräfte ist durch die Landespolizeiinspektion in Nordhausen sichergestellt.
Hat der Landkreis freiwillig die Aufbau dieser Einrichtung beschlossen oder wurde der Landkreis von Land Thüringen dazu verpflichtet?
Der Landkreis Nordhausen ist verpflichtet, nach einem festgelegten Verteilungsschlüssel fortlaufend Flüchtlinge aufzunehmen. Die Aufnahmezahlen erhöhen sich momentan quasi wöchentlich. Die Aufnahme von bis zu 100 Flüchtlinge, wie sie diese Woche in Notaufnahmeeinrichtungen im Landkreis erfolgte, kann aufgrund der europaweiten Entwicklung zum Regelfall werden.
Dies bedeutet,dass allein aus dem kommunalen Schlüssel der Landkreis verpflichtet ist, aufsummiert in mehreren Wochen rund 1000 Flüchtlinge aufzunehmen. Sollte das Land mit dem Landkreis am Standort Nordhausen eine Erstaufnahmeeinrichtung vereinbaren, so werden die Zahlen in dieser Einrichtung des Landes dem Landkreis Nordhausen ebenso als kommunale Zuweisung angerechnet. Die vielfach Annahme bei besorgten Bürgern, durch die Ablehnung einer Landeseinrichtung weniger Flüchtlinge in Nordhausen zu bekommen, läuft somit ins Leere.
Ist es eine rein wirtschaftliche Entscheidung der Service Gesellschaft die Einrichtung aufzubauen (bei 7500 Euro Zuweisung pro Asylant ein wahrscheinlich sehr lukratives Geschäft)?
Nein. Bei der dargestellten Summe von 7.500 Euro pro Platz handelt es sich um eine Investitionspauschale, welche dem Landkreis grundsätzlich für die Errichtung von Gemeinschaftsunterkünften vom Land zur Verfügung gestellt wird. Im übrigen muss der Betrag oder anteilige Betrag zurückerstattet werden, sofern er nicht konkret durch Investitionskosten bei den entsprechenden Objekten belegt wird. Die Finanzierungs- und Abrechnungsmodalitäten bei einer Erstaufnahmeeinrichtung des Landes stellen sich dagegen anders dar.
Waren die letzte Woche erhaltenen Bedarfszuweisungen des Landes Thüringen an den Aufbau der Aufnahmeeinrichtung gebunden (es sieht für mich nach einem Deal zwischen Landkreis und dem Land Thüringen aus)?
Nein. Die Bedarfszuweisung hat der Landkreis im März nach der Beschlussfassung des Haushaltes 2015 im Kreistag beim Land beantragt, weil der Kreis aus den Einnahmen die erforderlichen Ausgaben nicht decken konnte. Bei seiner Prüfung, ob die Bedarfszuweisung gerechtfertigt ist, untersucht das Land u.a. den Stand der Haushaltskonsolidierung des Landkreises. Auf Basis dessen fällt die Entscheidung, ob eine Bedarfszuweisung gewährt wird. Die mündliche Inaussichtstellung der Bedarfszuweisungshöhe ist in Gesprächen bereits seit Juli dem Landrat signalisiert worden. Somit ist erkennbar, dass der mögliche Aufbau einer Erstaufnahmeeinrichtung in Nordhausen hiermit nicht im zeitlichen Zusammenhang steht.
Der Landrat brüstet sich mit nun neu anzuschaffenden Fahrzeugen für die Feuerwehr und den Bau einer Feuerwache - wird das Geld dafür aus den zu erwartenden Gewinnen der Service Gesellschaft mit der Flüchtlingsunterkunft kommen?
Der Landrat hat bereits in der Wahlzeit im Frühjahr deutlich gemacht, dass er bei der Ausstattung der Feuerwehren Akzente setzen möchte. Inzwischen ist die Betrachtung der Sicherheitslage aufgrund zahlreicher beschämender Brandanschläge erheblich heraufgestuft worden, sodass Defizite bei der Brandschutztechnik nicht mehr akzeptabel sind. Unter diesem Ansatz verfolgt der Landrat das Ziel, alle finanziellen und organisatorischen Maßnahmen so zu gestalten, dass Technik für die Feuerwehren im Landkreis beschafft werden kann.
Gestern erwarb der Landkreis beispielsweise ein gebrauchtes LKW-Fahrzeug von der Bundeswehr in Bayern, welches künftig für Logistikaufgaben der Feuerwehren genutzt werden kann. Außerdem kann das Fahrzeug auch im überörtlichen Brandschutz und im Katastrophenfall eingesetzt werden. Der geplante Erwerb weiterer Feuerwehrfahrzeuge dient der Umsetzung des Anschaffungsplans im Stützpunktfeuerwehrkonzept, ist also ebenfalls lange beschlossen und auch der Erwerb der Drehleiter für die Stützpunktfeuerwehr Ost ist im Haushalt 2015 einkalkuliert. Der Haushaltsbeschluss dazu erfolgte bereits im März 2015.
Sollte die Service Gesellschaft in der Stadt Nordhausen die Feuerwache und Leitstelle bauen, ist dies das Modell des Zwischenfinanzierers wie zum Beispiel der Bau der Schulsporthalle in Ellrich. Hierbei finanziert die Service zwar diese Baumaßnahmen, die Refinanzierung erfolgt über übliche Mieteinnahmen, wie dies bei üblichen Bauinvestitionen auch von privater Seite praktiziert wird.
Wie oben schon erwähnt werden in zahlreichen Anfragen, auch in sozialen Netzwerken, Vermutungen zu Querverbindungen dargestellt, ohne dass dieseSachverhalte einen realitätsnahen Bezug haben. Verständlicherweise ist es dem Landkreis nicht möglich, die fortwährend zu entkräften. Mit der Beantwortung dieser Fragen haben wir allerdings versucht, für mehr Klarheit zu sorgen. Gleiches wird der Landrat in der geplanten Bürgerversammlung ebenso wie in Sülzhayn mündlich erläutern.
Autor: redMomentan gehen hunderte Anfragen, Hilfsangebote aber auch Beschimpfungen zur Thematik Flüchtlingsunterbringung beim Landkreis bzw. dem Landrat privat ein. Diese einzeln individuell kurzfristig schriftlich zu beantworten, ist leider momentan aufgrund der zeitlichen Zwänge nicht möglich.
Dies bedauern der Landrat wie auch seine Mitarbeiter. "Wir bitten um Verständnis, dass der Organisation und Abwicklung der sofortigen Unterbringung der Flüchtlinge Priorität eingeräumt werden muss. Die Kreisverwaltung ist verständlicherweise personell nicht auf diese außergewöhnliche Situation eingestellt und arbeitet im Grunde nach an ihrer Belastungsgrenze", heißt es in einer Mitteilung.
Der Landrat hat morgen zu einer Dienstberatung mit den hauptamtlichen Bürgermeistern und VG-Vorsitzenden eingeladen und gleichzeitig laufen die Vorbereitungen für eine Bürgerversammlung in der kommenden Woche in der Stadt Nordhausen. Im Bezug auf die zu gründende Erstaufnahmeeinrichtung des Landes in Nordhausen laufen derzeit täglich weitere Gespräche mit dem Land Thüringen. Ein Vertragsabschluss diesbezüglich ist bisher nicht erfolgt.
Wer sorgt für Ordnung und Sicherheit rund um das Aufnahmelager?
Eine Erstaufnahmeeinrichtung, welche die Service Gesellschaft eventuell im Auftrag des Landes betreuen könnte, würde umfassend personell betreut. Dazu würden unter anderem gehören: eine Leitung der Einrichtung, Sozialarbeiter, Service- und Reinigungskräfte sowie zahlreiche Wachschutzkräfte, welche 24 Stunden rund um die Uhr besetzt werden.
Ist rund um die Uhr Polizei vor Ort?
Wie beschrieben werden Flüchtlingsunterkünfte, in der mehr als 100 Menschen leben, rund um die Uhr von einem Wachschutz betreut. Zusätzlich werden mit der Polizei fortlaufend Sicherheitskonzepte fortgeschrieben. Die Verfügbarkeit der Einsatzkräfte ist durch die Landespolizeiinspektion in Nordhausen sichergestellt.
Hat der Landkreis freiwillig die Aufbau dieser Einrichtung beschlossen oder wurde der Landkreis von Land Thüringen dazu verpflichtet?
Der Landkreis Nordhausen ist verpflichtet, nach einem festgelegten Verteilungsschlüssel fortlaufend Flüchtlinge aufzunehmen. Die Aufnahmezahlen erhöhen sich momentan quasi wöchentlich. Die Aufnahme von bis zu 100 Flüchtlinge, wie sie diese Woche in Notaufnahmeeinrichtungen im Landkreis erfolgte, kann aufgrund der europaweiten Entwicklung zum Regelfall werden.
Dies bedeutet,dass allein aus dem kommunalen Schlüssel der Landkreis verpflichtet ist, aufsummiert in mehreren Wochen rund 1000 Flüchtlinge aufzunehmen. Sollte das Land mit dem Landkreis am Standort Nordhausen eine Erstaufnahmeeinrichtung vereinbaren, so werden die Zahlen in dieser Einrichtung des Landes dem Landkreis Nordhausen ebenso als kommunale Zuweisung angerechnet. Die vielfach Annahme bei besorgten Bürgern, durch die Ablehnung einer Landeseinrichtung weniger Flüchtlinge in Nordhausen zu bekommen, läuft somit ins Leere.
Ist es eine rein wirtschaftliche Entscheidung der Service Gesellschaft die Einrichtung aufzubauen (bei 7500 Euro Zuweisung pro Asylant ein wahrscheinlich sehr lukratives Geschäft)?
Nein. Bei der dargestellten Summe von 7.500 Euro pro Platz handelt es sich um eine Investitionspauschale, welche dem Landkreis grundsätzlich für die Errichtung von Gemeinschaftsunterkünften vom Land zur Verfügung gestellt wird. Im übrigen muss der Betrag oder anteilige Betrag zurückerstattet werden, sofern er nicht konkret durch Investitionskosten bei den entsprechenden Objekten belegt wird. Die Finanzierungs- und Abrechnungsmodalitäten bei einer Erstaufnahmeeinrichtung des Landes stellen sich dagegen anders dar.
Waren die letzte Woche erhaltenen Bedarfszuweisungen des Landes Thüringen an den Aufbau der Aufnahmeeinrichtung gebunden (es sieht für mich nach einem Deal zwischen Landkreis und dem Land Thüringen aus)?
Nein. Die Bedarfszuweisung hat der Landkreis im März nach der Beschlussfassung des Haushaltes 2015 im Kreistag beim Land beantragt, weil der Kreis aus den Einnahmen die erforderlichen Ausgaben nicht decken konnte. Bei seiner Prüfung, ob die Bedarfszuweisung gerechtfertigt ist, untersucht das Land u.a. den Stand der Haushaltskonsolidierung des Landkreises. Auf Basis dessen fällt die Entscheidung, ob eine Bedarfszuweisung gewährt wird. Die mündliche Inaussichtstellung der Bedarfszuweisungshöhe ist in Gesprächen bereits seit Juli dem Landrat signalisiert worden. Somit ist erkennbar, dass der mögliche Aufbau einer Erstaufnahmeeinrichtung in Nordhausen hiermit nicht im zeitlichen Zusammenhang steht.
Der Landrat brüstet sich mit nun neu anzuschaffenden Fahrzeugen für die Feuerwehr und den Bau einer Feuerwache - wird das Geld dafür aus den zu erwartenden Gewinnen der Service Gesellschaft mit der Flüchtlingsunterkunft kommen?
Der Landrat hat bereits in der Wahlzeit im Frühjahr deutlich gemacht, dass er bei der Ausstattung der Feuerwehren Akzente setzen möchte. Inzwischen ist die Betrachtung der Sicherheitslage aufgrund zahlreicher beschämender Brandanschläge erheblich heraufgestuft worden, sodass Defizite bei der Brandschutztechnik nicht mehr akzeptabel sind. Unter diesem Ansatz verfolgt der Landrat das Ziel, alle finanziellen und organisatorischen Maßnahmen so zu gestalten, dass Technik für die Feuerwehren im Landkreis beschafft werden kann.
Gestern erwarb der Landkreis beispielsweise ein gebrauchtes LKW-Fahrzeug von der Bundeswehr in Bayern, welches künftig für Logistikaufgaben der Feuerwehren genutzt werden kann. Außerdem kann das Fahrzeug auch im überörtlichen Brandschutz und im Katastrophenfall eingesetzt werden. Der geplante Erwerb weiterer Feuerwehrfahrzeuge dient der Umsetzung des Anschaffungsplans im Stützpunktfeuerwehrkonzept, ist also ebenfalls lange beschlossen und auch der Erwerb der Drehleiter für die Stützpunktfeuerwehr Ost ist im Haushalt 2015 einkalkuliert. Der Haushaltsbeschluss dazu erfolgte bereits im März 2015.
Sollte die Service Gesellschaft in der Stadt Nordhausen die Feuerwache und Leitstelle bauen, ist dies das Modell des Zwischenfinanzierers wie zum Beispiel der Bau der Schulsporthalle in Ellrich. Hierbei finanziert die Service zwar diese Baumaßnahmen, die Refinanzierung erfolgt über übliche Mieteinnahmen, wie dies bei üblichen Bauinvestitionen auch von privater Seite praktiziert wird.
Wie oben schon erwähnt werden in zahlreichen Anfragen, auch in sozialen Netzwerken, Vermutungen zu Querverbindungen dargestellt, ohne dass dieseSachverhalte einen realitätsnahen Bezug haben. Verständlicherweise ist es dem Landkreis nicht möglich, die fortwährend zu entkräften. Mit der Beantwortung dieser Fragen haben wir allerdings versucht, für mehr Klarheit zu sorgen. Gleiches wird der Landrat in der geplanten Bürgerversammlung ebenso wie in Sülzhayn mündlich erläutern.


