Do, 13:03 Uhr
03.06.2004
Drei Kreuze machen
Nordhausen (nnz). Zufrieden mit den organisatorischen Vorbereitungen für die anstehenden Europa- und Landtagswahlen am 13. Juni ist der Kreiswahlleiter Matthias Jendricke. Jetzt sind die Wähler gefragt, sie können drei Kreuze machen.
In den 37 Gemeinden und Städten des Landkreises Nordhausen wird es am Wahltag 118 Wahllokale geben, in denen die Bürger ihre Stimmen abgeben können. Mit Wartezeiten ist daher nicht zu rechnen, da die Stimmabgabe sehr einfach ist. Maximal drei Kreuze können am Wahltag gesetzt werden. Für die Europawahl kann eine Stimme abgegeben werden.
Bei der Landtagswahl gilt eine Stimme für den Direktkandidaten des Wahlkreises und zusätzlich ist eine Stimme für eine der Thüringer Parteien zulässig. Der Kreiswahlleiter machte noch einmal darauf aufmerksam, dass die Möglichkeit der Briefwahl nur genutzt werden darf, wenn man am Wahltag aus gesundheitlichen, beruflichen oder Urlaubsgründen an der Stimmabgabe im Wahllokal gehindert ist.
"Die Parteien sollten es unterlassen, die Bürger nachdrücklich zur Briefwahl aufzufordern", erklärte der 1. Beigeordnete. Wer bis zum heutigen Tag noch keine Wahlbenachrichtigungskarte bekommen hat,
sollte sich umgehend mit seiner zuständigen Wohnortgemeinde in Verbindung setzen. "Manchmal handelt es sich in diesen Fällen um ein behördliches Versehen, aber häufiger stimmen einfach die Meldedaten bei der Gemeinde nicht mehr", erläuterte Jendricke. Wer seine Meldedaten nach einem Umzug nicht unverzüglich bei der zuständigen Gemeinde geändert hat, handelt rechtswidrig und kann sogar mit einem Bußgeld rechnen.
Für die Europa- und Landtagswahlen stehen auch Blindenschablonen zur Verfügung, welche in der Regel vorab über den Sehbehindertenverband an die betroffenen Bürger verteilt werden. Sollte eine solche Schablone noch benötigt werden, so kann man diese auch im Wahlbüro des Landkreises beantragen (Telefon: 03631/911256).
Autor: nnzIn den 37 Gemeinden und Städten des Landkreises Nordhausen wird es am Wahltag 118 Wahllokale geben, in denen die Bürger ihre Stimmen abgeben können. Mit Wartezeiten ist daher nicht zu rechnen, da die Stimmabgabe sehr einfach ist. Maximal drei Kreuze können am Wahltag gesetzt werden. Für die Europawahl kann eine Stimme abgegeben werden.
Bei der Landtagswahl gilt eine Stimme für den Direktkandidaten des Wahlkreises und zusätzlich ist eine Stimme für eine der Thüringer Parteien zulässig. Der Kreiswahlleiter machte noch einmal darauf aufmerksam, dass die Möglichkeit der Briefwahl nur genutzt werden darf, wenn man am Wahltag aus gesundheitlichen, beruflichen oder Urlaubsgründen an der Stimmabgabe im Wahllokal gehindert ist.
"Die Parteien sollten es unterlassen, die Bürger nachdrücklich zur Briefwahl aufzufordern", erklärte der 1. Beigeordnete. Wer bis zum heutigen Tag noch keine Wahlbenachrichtigungskarte bekommen hat,
sollte sich umgehend mit seiner zuständigen Wohnortgemeinde in Verbindung setzen. "Manchmal handelt es sich in diesen Fällen um ein behördliches Versehen, aber häufiger stimmen einfach die Meldedaten bei der Gemeinde nicht mehr", erläuterte Jendricke. Wer seine Meldedaten nach einem Umzug nicht unverzüglich bei der zuständigen Gemeinde geändert hat, handelt rechtswidrig und kann sogar mit einem Bußgeld rechnen.
Für die Europa- und Landtagswahlen stehen auch Blindenschablonen zur Verfügung, welche in der Regel vorab über den Sehbehindertenverband an die betroffenen Bürger verteilt werden. Sollte eine solche Schablone noch benötigt werden, so kann man diese auch im Wahlbüro des Landkreises beantragen (Telefon: 03631/911256).

