eic kyf msh nnz uhz tv nt
Fr, 11:20 Uhr
07.08.2015
Schluss mit Allgemeinverfügung

Feiern bis der Arzt kommt?

Bereits in der jüngsten Kreistagssitzung hatte Landrat Matthias Jendricke angekündigt, die Allgemeinverfügung zu Freiluftveranstaltungen in der Innenstadt von Nordhausen aufheben zu wollen. Jetzt wird das ztur Realität...


Nachdem nun die Stadt Nordhausen als betroffene Kommune angehört wurde, hebt der Landkreis mit einer entsprechenden Bekanntmachung, die morgen erscheint, die Allgemeinverfügung zum 31. August auf.

Anzeige symplr (1)
Damit tritt Allgemeinverfügung über die Durchführung von Freiluftveranstaltungen im Innenstadtbereich der Stadt Nordhausen genau zwei Jahre nach ihrer Veröffentlichung außer Kraft. „Die Erfahrungen der letzten beiden Jahre haben gezeigt, dass es im Grunde nach einer solchen zusätzlichen behördlichen Regelung seitens des Landkreises nicht bedarf“, so Matthias Jendricke.

Natürlich sei es wichtig, die Interessen von Veranstaltern und das Ruhebedürfnis von Anwohnern in eine ausgewogene Balance zu bringen, so Jendricke. Allerdings können diese Interessen bereits bei der Planung von innerstädtischen Veranstaltungen durch das Ordnungsamt der Stadt Nordhausen abgewogen werden, weshalb sich eine eigene Verfügung des Landkreises erübrige.

Landrat Matthias Jendricke machte keinen Hehl daraus, dass er die Allgemeinverfügung für unpraktikabel hielt, um das Kulturleben in der größten Stadt Nordthüringens lebendig zu halten. Insbesondere die frühzeitige Anmeldeprozedur zum Beginn des Jahres sei nicht unproblematisch. Außerdem bestand eine solche Allgemeinverfügung einer Landkreisbehörde in Thüringen nur hier im Landkreis Nordhausen. Nach Abwägung der verschiedenen Interessenlagen wird die Allgemeinverfügung daher nun widerrufen.

Stadt und Landkreis Nordhausen werden sich allerdings im Rahmen ihrer ordnungsbehördlichen Zuständigkeiten auch künftig regelmäßig über die Durchführung von Freiluftveranstaltungen im Stadtgebiet verständigen.
Autor: red

Anzeige symplr (6)
Kommentare

Bisher gibt es keine Kommentare.

Kommentare sind zu diesem Artikel nicht möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr (9)
Anzeige symplr (8)