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Fr, 12:38 Uhr
26.06.2015

Nachgehakt: Bohrungen am Steinbruch Rüsselsee

Der eine oder andere interessierte Leser der nnz wird sich sicher an die Meldung erinnern: Im Dezember informierte die Bürgerinitiative Gipskarst Südharz die Öffentlichkeit über eine anonyme Anzeige vom 18.11.14 über Wasseraufschlüsse im Steinbruch Rüsselsee...


Die übermittelten Fotos zeigten mehrere Bohrlöcher im Gipssteinbruch Rüsselsee bei Appenrode, welche nicht verschlossen waren. Zwei Filmdokumente zeigten das Ausloten der Tiefe dieser Löcher. Man stellte dabei Wasser beim Auftreffen des Lotes schon in zwei Meter Tiefe fest, zu einem Zeitpunkt, wo es lange nicht geregnet hatte. Auch in der Sohle des Steinbruchs waren Auswirkungen größerer Mengen Wassers zu erkennen.

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Wegen der möglichen Bedeutung eines Wasseraufschlusses gingen wir als Bürgerinitiative dieser Anzeige nach. Eine öffentliche Stellungnahme der Unteren Wasserbehörde bzw. des Landesbergamtes erfolgte zu diesem Vorgang, anders als von uns gefordert, jedoch nicht. Die Bürgerinitiative nahm dies zum Anlaß nachzuhaken...

Wir fragten unter anderem nach dem Melde- bzw. Genehmigungsverfahren, wenn derartiges Wasser im Bergbau angetroffen wird, ob eine entsprechende Meldung erfolgte, sowie ob die Behörden den Aufschluss für wasserrechtlich relevant halten, sowie nach Konsequenzen für die FFH-Verträglichkeit des Hauptbetriebsplans sowie möglichen Konsequenzen für das Unternehmen CASEA.

Der FB Bau und Umwelt des Landratsamtes/ Untere Wasserbehörde antwortete auf unsere Nachfrage im Mai diesen Jahres als erstes. Er verwies lediglich auf die Zuständigkeit des Thüringer Landesbergamtes, dem der Vorgang nach Eingang der Anzeige weitergeleitet wurde. Weiteres war dem Sachgebietsleiter, Herrn Hinz, nicht zu entlocken.

Grund genug also beim Bergamt nachzufragen. In einem Schreiben vom 20.05.2015 versäumte es die Behörde, detailliert auf diese Fragen (u.a. den notwendigen Amtsweg betreffend) einzugehen. Es wurde lediglich mitgeteilt, daß das Unternehmen "eine umfassende Stellungnahme abgegeben habe", der Sachverhalt "geprüft" wurde und auch die "Untere Wasserbehörde in Kenntnis gesetzt" wurde. Es wurde weiterhin mitgeteilt, daß die Bohrungen "dem TLBA in ihrer Lage und Bohrlochtiefe bekannt" seien, und daß diese "zum Zeitpunkt der Niederbringung trocken" waren.

Zudem hätten die Unterlagen auch der Wasserbehörde vorgelegen. Es sei "nicht von einem Anschnitt von Grundwasser auszugehen". Verstöße gegen den Hauptbetriebsplan seien nicht bekannt.
Wir wollten es aber daraufhin noch etwas genauer wissen und fragten u.a., wann und durch wen die Behörde Kenntnis von den Bohrungen erhielt: Dies sei durch die Obere Wasserbehörde geschehen, worauf eine Prüfung des Sachverhaltes "noch im Dezember erfolgt sei" (also wahrscheinlich erst nach der Anzeige). Es habe sich aber aus dem Sachverhalt "keine Veranlassung einer sofortigen Befahrung" ergeben, "zumal die zuständigen Wasserbehörden in den Vorgang einbezogen wurden." "Zwischenzeitlich" habe aber "eine Befahrung durch das TLBA stattgefunden. Die Sprengungen sind erfolgt und keine Bohrlöcher mehr sichtbar. Wasser wurde ebenfalls nicht angetroffen".

Fassen wir zusammen: Ein im Umweltschutz aktiver und besorgter Bürger dokumentiert Bohrungen mit einem möglichen Wasseraufschluss, deren Relevanz zumindest unklar ist und informiert die Behörden und die Öffentlichkeit. Die Behörden (Landratsamt und Landesbergamt) hüllen sich in Schweigen. Auf wiederholte Nachfrage kommt heraus, dass das Landratsamt die Zuständigkeit beim Bergamt sieht, letzteres nicht aktiv wird sondern sich auf eine wie auch immer geartete "Stellungnahme" der betreffenden Firma verläßt. Man sieht keine Notwendigkeit einer "sofortigen Befahrung, zumal ja die zuständigen Wasserbehörden in den Vorgang einbezogen wurden" (die ja die Verantwortung beim Bergamt sahen und ihrerseits nicht aktiv wurden...). Als sich dieses dennoch zu einer Befahrung entschließt, sah man (wen wundert es) natürlich nichts mehr...

Liebe Bürger und liebe Politiker, die schon wieder Kompromissen in Sachen Gipsabbau das Wort reden... Dies ist ein Paradebeispiel für fehlende Behördentransparenz, fehlende Öffentlichkeitsarbeit und unklare Zuständigkeiten von verschiedenen mit der Kontrolle von Bergbauaktivitäten befassten Behörden! Für zukünftige Abbauabsichten der Gipsindustrie in unserer Region (Winkelberg, Harzfelder Holz u.a.), welche mit erheblichen Umweltauswirkungen verbunden wären, läßt dies das schlimmste befürchten. Hierbei wird es dank unserer Behörden wohl nur einen Gewinner geben: die Gipsindustrie und einen Verlierer: unsere Umwelt. Wegsehen und die Amtsruhe wahren! Glück auf!
Dr. Christian Marx, BI Gipskarst Südharz
Autor: red

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