Di, 14:00 Uhr
23.06.2015
nachgehakt: Ein wenig Druck gemacht
Wissen Sie, liebe Leserinnen und Leser der nnz, wo man in Nordhausen gemeinschaftlich grillen kann?. Auch Denny Dempewolf wusste das nicht und fragte im Rathaus nach. Allerdings dauerte es mit einer Antwort...
"Ich habe am 11. Mai diesen Jahres über das Kontaktformular der Stadt angefragt, wie es mit öffentlichen Grillplätzen in Nordhausen aussieht oder man auf dem Petersberg oder Stadtpark grillen darf", berichtet Herr Dempewolf.
Einen Tag darauf kam vom Pressesprecher der Stadtverwaltung, Patrick Grabe, die Antwort, dass er es zum Ordnungsamt weitergeleitet habe. Wie sich Leser Dempewolf schon dachte, kam nix. Er fragte am 28. Mai nochmal bei der Pressestelle nach, die es nochmal weitergeleitet hatte. Keine Antwort vom Ordnungsamt.
Nun fragt am 18. Juni unser Leser: "Ist es möglich das Sie mal anfragen, eventuell bekommen Sie ja Antwort."
Und wir haben nachgefragt, am Vormittag des 18. Juni. Am Nachmittag antwortete die Stadt Nordhausen folgendermaßen Herrn Dempewolf:
Sehr geehrter Herr Dempewolf,
zur Ihrer Anfrage möchte ich Ihnen mitteilen, dass nach § 9 der Nordhäuser Stadtordnung das Grillen in öffentlichen Anlagen untersagt ist. In privat und gemeinschaftlich genutzten Garten- und Freizeitanlagen ist das Betreiben von Grillgeräten jedoch möglich.
Leider betreibt die Stadt Nordhausen außer im Ortsteil Hörningen (Zur Eiche) keine öffentlichen Grillplätze, so dass ich Ihnen auch keine alternativen Möglichkeiten nenne kann. Sollten Sie die Absicht haben, das Gelände Petersberg zu nutzen, müssten Sie sich vorab die Zustimmung des Eigentümers der Fläche (Neue Mitte GmbH) einholen.
Für des Gelände des Stadtparkes bzw. der Promenade können keine Ausnahmegenehmigungen erteilt
werden.
Bleibt die Frage, warum es nach ein wenig öffentlichem Druck nur Stunden dauerte, worauf der normale Bürger mehr als einen Monat warten musste?
Autor: red"Ich habe am 11. Mai diesen Jahres über das Kontaktformular der Stadt angefragt, wie es mit öffentlichen Grillplätzen in Nordhausen aussieht oder man auf dem Petersberg oder Stadtpark grillen darf", berichtet Herr Dempewolf.
Einen Tag darauf kam vom Pressesprecher der Stadtverwaltung, Patrick Grabe, die Antwort, dass er es zum Ordnungsamt weitergeleitet habe. Wie sich Leser Dempewolf schon dachte, kam nix. Er fragte am 28. Mai nochmal bei der Pressestelle nach, die es nochmal weitergeleitet hatte. Keine Antwort vom Ordnungsamt.
Nun fragt am 18. Juni unser Leser: "Ist es möglich das Sie mal anfragen, eventuell bekommen Sie ja Antwort."
Und wir haben nachgefragt, am Vormittag des 18. Juni. Am Nachmittag antwortete die Stadt Nordhausen folgendermaßen Herrn Dempewolf:
Sehr geehrter Herr Dempewolf,
zur Ihrer Anfrage möchte ich Ihnen mitteilen, dass nach § 9 der Nordhäuser Stadtordnung das Grillen in öffentlichen Anlagen untersagt ist. In privat und gemeinschaftlich genutzten Garten- und Freizeitanlagen ist das Betreiben von Grillgeräten jedoch möglich.
Leider betreibt die Stadt Nordhausen außer im Ortsteil Hörningen (Zur Eiche) keine öffentlichen Grillplätze, so dass ich Ihnen auch keine alternativen Möglichkeiten nenne kann. Sollten Sie die Absicht haben, das Gelände Petersberg zu nutzen, müssten Sie sich vorab die Zustimmung des Eigentümers der Fläche (Neue Mitte GmbH) einholen.
Für des Gelände des Stadtparkes bzw. der Promenade können keine Ausnahmegenehmigungen erteilt
werden.
Bleibt die Frage, warum es nach ein wenig öffentlichem Druck nur Stunden dauerte, worauf der normale Bürger mehr als einen Monat warten musste?

