Fr, 16:06 Uhr
19.06.2015
Bedarfszuweisung noch unklar
Der Abteilungsleiter der Kommunalaufsicht beim Landesverwaltungsamt (TLVWA) hat Oberbürgermeister Dr. Klaus Zeh heute bescheinigt, dass die Verwaltung mit ihrem Haushaltssicherungskonzept auf dem richtigen Weg ist, um die Stadtfinanzen zu gesunden...
Zu dieser Aussage kam Zeh nach einem Treffen bei der Behörde in Weimar. Das Gespräch war sehr gut. Für das Land haben wir aufgrund unseres Haushaltes, der nach den Prinzipien doppischen Buchführung gestaltet ist, einen gewissen Modellcharakter. Auch wegen der Belastungen, die sich ergeben, weil wir Abschreibungen für Investitionen darstellen müssen. Das ist bei den üblichen kameralen Haushalten ja nicht der Fall, so der Oberbürgermeister weiter.
Eine weitere gute Nachricht sei, dass man seitens des Verwaltungsamtes bei der Bewertung des Haushalts die Zuschüsse der Stadt für das Theater aus den allgemeinen freiwilligen Leistungen ausklammern werde. Ich war sehr erleichtert. Das verschafft uns ein wenig Luft. Allerdings hat man uns deutlich signalisiert, dass wir trotz Abzug dieser Zuschüsse immer noch mit knapp sechs Prozent des Gesamthaushaltes für so genannte `freiwillige Leistungen´ sehr anspruchsvoll sind, sagte der Oberbürgermeister.
Ich habe allerdings klargestellt, dass es man es den Trägern und Vereinen nicht anlasten dürfe, dass das Land seine Schlüsselzuweisungen allein für Nordhausen seit 2011 auf nunmehr sechs Millionen Euro pro Jahr gekürzt habe. Und ich habe gesagt, dass Nordhausen als das größte Zentrum Nordthüringens überregionale Verpflichtungen und Aufgaben wahrnimmt. Das wurde seitens der Mitarbeiter auch bestätigt, und Nordhausens Rolle Nordhausens für den Landkreis betont: Nur eine gesunde Stadt Nordhausen sei Garant für einen stabilen Landkreis.
Am Haushaltskonsolidierungskonzept müsse laut Verwaltungsamt allerdings weiter nachjustiert werden. Deshalb werde ich dieses Thema für den nächsten Stadtrat auf die Tagesordnung setzen. Ob und in welcher Höhe wir mit Bedarfszuweisungen des Landes rechnen können, dazu konnte man uns eine keine Auskunft geben. Das ist verständlich, da der Landeshaushalt noch nicht rechtskräftig ist. Erst dann hat man Klarheit, welche Summe insgesamt der Freistaat zu Verfügung hat, um über Bedarfszuweisungen den Kommunen zu helfen, so Dr. Zeh.
Allerdings sei die Zahl der Anträge auf Bedarfszuweisungen, so habe man in Weimar gesagt, in diesem Jahr explosionsartig gestiegen.
Autor: redZu dieser Aussage kam Zeh nach einem Treffen bei der Behörde in Weimar. Das Gespräch war sehr gut. Für das Land haben wir aufgrund unseres Haushaltes, der nach den Prinzipien doppischen Buchführung gestaltet ist, einen gewissen Modellcharakter. Auch wegen der Belastungen, die sich ergeben, weil wir Abschreibungen für Investitionen darstellen müssen. Das ist bei den üblichen kameralen Haushalten ja nicht der Fall, so der Oberbürgermeister weiter.
Eine weitere gute Nachricht sei, dass man seitens des Verwaltungsamtes bei der Bewertung des Haushalts die Zuschüsse der Stadt für das Theater aus den allgemeinen freiwilligen Leistungen ausklammern werde. Ich war sehr erleichtert. Das verschafft uns ein wenig Luft. Allerdings hat man uns deutlich signalisiert, dass wir trotz Abzug dieser Zuschüsse immer noch mit knapp sechs Prozent des Gesamthaushaltes für so genannte `freiwillige Leistungen´ sehr anspruchsvoll sind, sagte der Oberbürgermeister.
Ich habe allerdings klargestellt, dass es man es den Trägern und Vereinen nicht anlasten dürfe, dass das Land seine Schlüsselzuweisungen allein für Nordhausen seit 2011 auf nunmehr sechs Millionen Euro pro Jahr gekürzt habe. Und ich habe gesagt, dass Nordhausen als das größte Zentrum Nordthüringens überregionale Verpflichtungen und Aufgaben wahrnimmt. Das wurde seitens der Mitarbeiter auch bestätigt, und Nordhausens Rolle Nordhausens für den Landkreis betont: Nur eine gesunde Stadt Nordhausen sei Garant für einen stabilen Landkreis.
Am Haushaltskonsolidierungskonzept müsse laut Verwaltungsamt allerdings weiter nachjustiert werden. Deshalb werde ich dieses Thema für den nächsten Stadtrat auf die Tagesordnung setzen. Ob und in welcher Höhe wir mit Bedarfszuweisungen des Landes rechnen können, dazu konnte man uns eine keine Auskunft geben. Das ist verständlich, da der Landeshaushalt noch nicht rechtskräftig ist. Erst dann hat man Klarheit, welche Summe insgesamt der Freistaat zu Verfügung hat, um über Bedarfszuweisungen den Kommunen zu helfen, so Dr. Zeh.
Allerdings sei die Zahl der Anträge auf Bedarfszuweisungen, so habe man in Weimar gesagt, in diesem Jahr explosionsartig gestiegen.

