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Di, 07:00 Uhr
09.06.2015

Nachgehakt: private Knöllchen?

Ein Knöllchen an der Windschutzschreibe sieht kein Autofahrer gern. Auf privaten Parkplätzen, etwa vor Discountern wie dem Lidl-Markt, werden auch "privat" Knöllchen verteilt. Die nnz wollte wissen, ob diese Praxis rechtlich "sauber" ist und hat beim Nordhäuser Ordnungsamt nachgehakt...

Privater Parkplatz (Foto: nnz) Privater Parkplatz (Foto: nnz)
Auch das Ordnungsamt der Stadt Nordhausen bekomme regelmäßig Anfragen von betroffenen Fahrzeugführern zur Rechtmäßigkeit der Parküberwachung auf dem Lidl-Parkplatz, hieß es aus dem Ordnungsamt.

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"Wir haben darauf hin die Örtlichkeiten überprüft und festgestellt, dass an allen Einfahrten zu diesem Parkplatz der Eigentümer entsprechende Hinweisschilder mit Nutzungsbedingungen aufgestellt hat", sagte Christian Kowal, Leiter des Nordhäuser Ordnungsamtes.

Wird gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen, behält sich der Eigentümer oder dessen Beauftragter eine Verwarnung oder ein Abschleppen vor.

Rechtlich sei dieses Verfahren nicht zu beanstanden, da jeder Nutzer bei der Einfahrt über die Nutzungsbedingungen informiert wird, teilte das Ordnungsamt mit. Mit dem Befahren des Parkplatzes werden die Nutzungsbedingungen dann anerkannt. "Es kommt hier ein privatrechtlicher Parkvertrag zustande. Es steht dem Nutzer frei, auf diesem Parkplatz zu parken oder sich einen anderen Parkplatz zu suchen", sagte Kowal, "mit Überziehung der Parkzeit oder mit dem Parken an verbotenen Stellen wird dieser Vertrag verletzt, was dann die Parküberwachungsfirma ahndet."

Entscheidend für die Rechtmäßigkeit dieser Verwarnungen sei die deutliche Sichtbarkeit und Größe des Schildes mit den Parkregelungen an den Einfahrten des jeweiligen Parkplatzes.
Autor: red

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Kommentare
dagos
09.06.2015, 09:19 Uhr
Knöllchen priv. Parkplatzbetreiber muß nur Faher nicht Halter zahlen
Eines möchte ich voran stellen:
die Parkplatzregeln einhalten, ist das schlimmste, was man wohl den Parkplatzbetreibern antun kann. Ohne "Falschparker" lohnt sich die Sache wahrscheinlich nicht.

Unstrittig ist, dass bei Nutzung des Parkplatzes zwischen Fahrer und Parkplatzbetreiber ein rechtsgültiger Vertrag zustande kommt, da die Beschilderung deutlich darauf hinweist. Allerdings kommt dieser Vertrag ausschließlich mit dem Fahrer und nicht mit dem Halter des Fahrzeuges zustande. Es kann sich also lohnen, genau zu prüfen, ob man als Halter zum "Tatzeitpunkt", sein Auto wirklich selbst gefahren hat.
http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/parkplatzkontrolle

Urteil des Landgerichts Rostock vom 11.04.2008 (Az. 1 S 54/07)
kein
09.06.2015, 09:41 Uhr
Privateintum
Irgendwie logisch und gut das ich das noch machen darf auf Privateigentum . Es wird einem ja schon genug vorgeschrieben was mann auf seinem Grundstück darf und was nicht . Mann kann ja auch im Parkhaus der Südharzgallery parken so lange mann will. Nur da kostet es Geld und auf dem Lidlparkplatz stellt der Besitzer Parkzeit für alle kostenlos zur Verfügung .
Opa Hardrock
09.06.2015, 13:23 Uhr
Danke, Dagos!!!
Das ist ein Supertipp!!!
Auf diese Weise kann man den gewinnorientierten Abzockunternehmen endlich mal Paroli bieten. Die liegen ja regelrecht auf der Lauer! Man ist noch nicht mal im Laden, da klebt das Knöllchen schon.
15,- € für 3 Minuten...
Eckenblitz
09.06.2015, 15:12 Uhr
Deppen
wie man sehen kann, sind die hinweisschilder riesengroß. allerdings muss man lesen können und nicht vor arroganz strotzen, dann bekommt man auch kein knöllchen. Dann noch diesaer alberne hinweis, der fahrer zahlt. Jeder der im bezitz eines führerscheines ist, sollte das wissen, oder? wer das schon nicht weiß,der sollte lieber zu fuß gehen, oder? aber die neunmalklugen sterben nie aus und somit ist noch viel geld zu machen,oder?
Alanin
09.06.2015, 15:50 Uhr
???
Warum pappt man denn nicht einfach die Parkscheibe hinter die Frontscheibe - mache ich dort auf dem Parkplatz auch so, und das schon bevor dort aktiv kontrolliert wurde - ich hatte bisher noch kein Knöllchen...
KATTI
09.06.2015, 20:18 Uhr
parken
wo ist denn der Hinweis für die Kameras eigentlich ? oder sind das nur moderne VogelNester . hab zwar nicht viel Ahnung davon aber es gibt doch sicher auch dafür ein Gesetz das man darauf hinweisen muss . DatenschutzGesetz ?
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