Fr, 17:00 Uhr
05.06.2015
Verfahren wurde eingestellt
Am Amtsgericht Nordhausen ist jetzt das Verfahren gegen einen Weichensteller im Zusammenhang mit dem Zugunglück im Bahnhof Bleicherode eingestellt worden. Einzelheiten wie immer in Ihrer nnz...
Ursprünglich war mit dem 48jährigen Mann ein Fahrdienstleiter angeklagt. Die beiden Verfahren waren dann getrennt worden.
Dem Weichensteller war eine Mitverantwortung zur Last gelegt worden. Nun habe das Nordhäuser Amtsgericht das Verfahren wegen Geringfügigkeit und ohne Auflagen eingestellt.
Bei dem Bahnunglück waren im Herbst 2011 zwei Güterzüge aufeinandergefahren, dabei wurde ein Lokführer verletzt, ein Tankwagen explodierte und tausende Liter Benzin sickerten ins Erdreich. Der damals entstandene Schaden wurden auf fast zehn Millionen Euro beziffert.
Im November vergangenen Jahres war der Fahrdienstleiter zu einer 18monatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Gegen das Urteil hat der heutige Rentner Berufung eingelegt.
Autor: redUrsprünglich war mit dem 48jährigen Mann ein Fahrdienstleiter angeklagt. Die beiden Verfahren waren dann getrennt worden.
Dem Weichensteller war eine Mitverantwortung zur Last gelegt worden. Nun habe das Nordhäuser Amtsgericht das Verfahren wegen Geringfügigkeit und ohne Auflagen eingestellt.
Bei dem Bahnunglück waren im Herbst 2011 zwei Güterzüge aufeinandergefahren, dabei wurde ein Lokführer verletzt, ein Tankwagen explodierte und tausende Liter Benzin sickerten ins Erdreich. Der damals entstandene Schaden wurden auf fast zehn Millionen Euro beziffert.
Im November vergangenen Jahres war der Fahrdienstleiter zu einer 18monatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Gegen das Urteil hat der heutige Rentner Berufung eingelegt.
Kommentare
Von um die Ecke
06.06.2015, 10.22 Uhr
was für ein Zeichen...
... soll dieses Verfahren setzen ?
Offensichtlich kann man auf seinem verantwortlichen Job schlampen, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden.
Der verantwortliche Fahrdienstleiter bekommt eine Bewährungsstrafe. Der Stellwerkswärter hat allerdings auch eine Verantwortung, aus der er nun komplett entlassen wurde.
Hätte er an dem Abend des 21. September aus dem Fenster geschaut, wozu er verpflichtet war, hätte er das Zugunglück verhindert.
In e7nem System, wie die Bahn, müssen alle ihren Job verantwortungsvoll machen, sonst kommt es zu Unfällen mit hohen Schäden an Sachen, der Umwelt und Leib und Leben.
Mathias Freudenberg
Offensichtlich kann man auf seinem verantwortlichen Job schlampen, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden.
Der verantwortliche Fahrdienstleiter bekommt eine Bewährungsstrafe. Der Stellwerkswärter hat allerdings auch eine Verantwortung, aus der er nun komplett entlassen wurde.
Hätte er an dem Abend des 21. September aus dem Fenster geschaut, wozu er verpflichtet war, hätte er das Zugunglück verhindert.
In e7nem System, wie die Bahn, müssen alle ihren Job verantwortungsvoll machen, sonst kommt es zu Unfällen mit hohen Schäden an Sachen, der Umwelt und Leib und Leben.
Mathias Freudenberg
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Wolfi65
06.06.2015, 13.14 Uhr
Keine Kohle
Der Fdl hat eine Bewährungsstrafe bekommen, gegen die er Berufung eingelegt hat und der Weichenwärter ist freigesprochen worden.
Was soll jetzt noch kommen?
Die Haftpflicht des Fdl wird den Schaden regulieren und im Falle eines Schuldspruches, wird diese sich mit Regressansprüchen an den Fdl wenden.
Da dieser keine 8 oder 10 Millionen auf dem Konto hat, wird er beim Amtsgericht die Hände heben und eine Privatinsolvenz beantragen.
Das war es dann...
Der Rest wird wohl dem Steuerzahler zu Last fallen.
Ein schönes Wochenende noch.
Was soll jetzt noch kommen?
Die Haftpflicht des Fdl wird den Schaden regulieren und im Falle eines Schuldspruches, wird diese sich mit Regressansprüchen an den Fdl wenden.
Da dieser keine 8 oder 10 Millionen auf dem Konto hat, wird er beim Amtsgericht die Hände heben und eine Privatinsolvenz beantragen.
Das war es dann...
Der Rest wird wohl dem Steuerzahler zu Last fallen.
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