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Fr, 14:22 Uhr
05.06.2015

Urlaub auf vier Rädern, aber richtig

Wohnmobil und Caravan sind nicht nur in Holland beliebte Reisebegleiter. Für Unerfahrene hinterm Steuer kann die Fahrphysik von Wohnanhänger oder Reisemobil zur Herausforderung werden, weiß Torsten Hesse vom TÜV Thüringen. Auch bei der Reisevorbereitung gilt es, einiges zu beachten...

Wohnwagen und Wohnmobile sind höher und breiter als Pkws, haben einen höher liegenden Schwerpunkt und sind daher besonders windanfällig. Alle diese Eigenschaften sind für einen passionierten Autofahrer gewöhnungsbedürftig. Fahranfängern in Sachen Wohnmobil und Caravan rät der Verkehrsexperte Torsten Hesse vom TÜV Thüringen zum vorsichtigen Herantasten an das deutlich andere Fahrverhalten gegenüber einem Pkw.

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Besonders auf Brücken und beim Kurvenfahren muss an die stärkere Seitenneigung gedacht werden, die bis hin zum Umkippen führen kann. Beim Befahren von Autobahnbrücken und Überholvorgängen von Lkw ist besondere Vorsicht geboten. Auch beim Bremsen verhalten sich Wohnmobile und Caravan-Kombinationen durch deren Größe und Gewicht anders als ein Pkw. Bei Durchfahrten, entgegenkommendem Verkehr, beim Abbiegen sowie in Autobahnbaustellen müssen die größeren Abmessungen beachtet werden. „Gerade das Abbiegen in engen Kurven macht den meisten schwer zu schaffen. Schnell ist man über einen Bordstein gefahren, hat ein Verkehrsschild oder ein parkendes Auto touchiert“, gibt Torsten Hesse zu bedenken.

Neben der Fahrphysik sollten beim Fahren mit Wohnwagengespannen und Wohnmobilen auch einige Sicherheitshinweise beachtet werden. Niemals darf die zulässige Anhängelast des Pkw sowie das zulässige Gesamtgewicht des Gespannes überschritten werden. Bei Überladung droht Unfallgefahr, da das Gespann unbeherrschbar werden kann. Torsten Hesse rät, das Gepäck beim Caravan möglichst im Kofferraum des Zugfahrzeuges zu verstauen. Gegenstände sollten sowohl im Wohnmobil als auch im Caravan weit unten und gesichert untergebracht werden.

Generell gilt in Deutschland Tempo 80 km/h für das Fahren mit Anhänger. Wenn Wohnanhänger und Zugfahrzeug gewisse Voraussetzungen mitbringen, dürfen je nach Geschwindigkeitsbegrenzung 100 Stundenkilometer gefahren werden. Das Überschreiten der maximal zulässigen Geschwindigkeit kann zu instabilem Fahrverhalten und im Falle eines Unfalls zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.
Autor: red

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