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Mi, 12:49 Uhr
13.06.2001

Gebührenschraube wird angezogen

Nordhausen/Mühlhausen (nnz). Der Geschäftsführer des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Nordthüringen (ZAN), Dieter Sachse, geht davon aus, daß die Ausschreibung für eine Restabfallbehandlungsanlage im dritten Quartal veröffentlicht werden kann. Bis Jahresende soll über die Vergabe entschieden sein.

Das sei ein ehrgeiziges Ziel des Verbandes, schätzte Sachse gegenüber nnz ein, doch habe der ZAN kaum Möglichkeiten, das gesamte Verfahren zu beschleunigen. Zu den anstehenden Investitionskosten konnte Sachse noch keine Aussagen machen. Verständlich, da es sich es um eine technikoffene Ausschreibung handelt. In Frage kommen sowohl die thermische Behandlung als auch die mechanisch-biologische Variante. Letztere sei vor kurzem in Dresden realisiert worden. Die dortige mechnisch-biologische Behandlungsanlage sei auch aus Nordthüringer Sicht interessant, liege das Aufkommen der Stadt Dresden in etwa auf dem Niveau der hiesigen Region. Gekostet hat die Anlage etwa 43 Millionen Mark, konzipiert wurde sie für ein Aufkommen von 85.000 Tonnen Restabfall. Eine thermische Anlage (Müllverbrennung) koste in etwa das Doppelte.

Noch interessanter zum Vergleichen ist jedoch der kalkulierte Behandlungspreis. Der liegt im Nordthüringer Revier nach nnz-Informationen zwischen 150 und 200 Mark je Tonne Restabfall. Macht bei einer jährlichen Obergrenze von 100.000 Tonnen, die im Raumordnungsverfahren festgeschrieben wurde, eine stolze Summe von 15 bis 20 Millionen Mark, welche die Gebührenzahler der vier Landkreise aufbringen müssten. Betrachtet man dagegen die derzeitigen Deponiepreise von unter 100 Mark je Tonne in Nentzelsrode, kommen exorbitante Steigerungen der Abfallgebühren auf die Bürger zu. Die werden auch nicht viel geringer, wenn Experten davon ausgehen, daß die Deponie- oder künftigen Behandlungsgebühren nur ein Drittel der gesamten Gebührenstruktur ausmachen.

Fakt ist, der Geldbeutel der Gebührenzahler wird spätestens ab dem 1. Juni 2005 enorm strapaziert. Dann nämlich müssen die neuen Behandlungsanlagen - thermisch oder mechanisch-biologisch - ans „Entsorgungsnetz“ gehen.
Autor: nnz

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