Mo, 08:20 Uhr
24.05.2004
Kaum Interesse
Nordhausen (nnz). Die Nordhäuser haben kaum Bock auf den Job eines ehrenamtlichen Richters. Deshalb nimmt die Stadt Nordhausen weiterhin Bewerbungen für die am 1. Januar 2005 beginnende Amtszeit der Schöffen bis Anfang Juni an.
Neben Einzelbewerbungen können die Fraktionen des Stadtrates, Organisationen und Vereinigungen sowie freie Träger Personen für dieses Ehrenamt vorschlagen. Das Amt des Schöffen ist ein Ehrenamt. Es kann nur von Deutschen versehen werden (§ 31 GVG). Bewerben kann sich jeder ab 25 und 69 Jahren. Gefragt sind juristische Laien mit Lebenserfahrung, Urteilsfähigkeit, Unparteilichkeit und so genanntem gesunden Menschenverstand.
Alle, die sich für dieses Ehrenamt interessieren, können sich noch bis zum 4. Juni 2004 bei der Stadt Nordhausen bewerben. Auskünfte erhalten Sie im Rechts- und Ordnungsamt, Sachgebiet Recht, unter der Telefonnummer: 0 36 31 / 6 96 – 4 94. Das für eine Bewerbung notwendige Formular wird auf Wunsch zugeschickt oder kann im Bürgerservice, Markt 15, bzw. direkt im Rechts- und Ordnungsamt, Sachgebiet Recht, abgeholt bzw. ausgefüllt werden.
Autor: nnzNeben Einzelbewerbungen können die Fraktionen des Stadtrates, Organisationen und Vereinigungen sowie freie Träger Personen für dieses Ehrenamt vorschlagen. Das Amt des Schöffen ist ein Ehrenamt. Es kann nur von Deutschen versehen werden (§ 31 GVG). Bewerben kann sich jeder ab 25 und 69 Jahren. Gefragt sind juristische Laien mit Lebenserfahrung, Urteilsfähigkeit, Unparteilichkeit und so genanntem gesunden Menschenverstand.
Alle, die sich für dieses Ehrenamt interessieren, können sich noch bis zum 4. Juni 2004 bei der Stadt Nordhausen bewerben. Auskünfte erhalten Sie im Rechts- und Ordnungsamt, Sachgebiet Recht, unter der Telefonnummer: 0 36 31 / 6 96 – 4 94. Das für eine Bewerbung notwendige Formular wird auf Wunsch zugeschickt oder kann im Bürgerservice, Markt 15, bzw. direkt im Rechts- und Ordnungsamt, Sachgebiet Recht, abgeholt bzw. ausgefüllt werden.

