Sa, 08:43 Uhr
22.05.2004
nnz-Forum: Abgelehnt
Nordhausen (nnz). Momentan liegen viele Unterlagen des Planungsverbandes zum Industriegebiet Goldene Aue im Landesverwaltungsamt in Weimar. Doch diese Behörde hat auch einen Naturschutzbeirat. Und der hat sich in den zurückliegenden Tagen mit dem Krummbach beschäftigt...
Wie jetzt der Naturschutzbereit des Landesverwaltungsamtes in Weimar mitteilte, stand, aufgrund der Planung des Industriegebietes, die Verrohrung des Krummbaches in der Goldenen Aue auf der Tagesordnung des Beirates. Der Antrag des Planungsverbandes Industriegebiet Goldene Aue auf mögliche Verrohrung des Krummbaches wurde vom Beirat aus mehreren, verschiedenen Gründen abgelehnt. Gegen die Zerstörung des Biotops spricht, daß die Verrohrung vielfältigen Zielvorgaben und Grundsätzen des Gesetzgebers und damit Belangen des Gemeinwohls widerspricht. Ebenso war für den ablehnenden Beschluss gegen die Verrohrung des Krummbaches die Tatsache maßgebend, daß diese Maßnahme nicht nur mit dem Thüringer Naturschutzgesetz und dem Bundes-Wasserhaushaltsgesetz unvereinbar sei, sondern auch gegen das Bundesnaturschutzgesetz und gegen die Europäische Wasserrahmenrichtlinie verstößt.
Ebenso sieht der Naturschutzbeirat kein öffentliches Interesse an der Verrohrung des Bacheslaufes. Für die Verrohrung des Biotops spricht ausschließlich das Interesse des Planungsverbandes an einer finanziellen Förderung der Gebietsentwicklung durch den Freistaat Thüringen. Der Beirat fordert auch hier ein Umdecken, schließlich bestehe noch immer die Möglichkeit den Bachverlauf umweltverträglich in das B-Plan-Gebiet zu integrieren und als Fläche zum Schutz von Natur und Landschaft nach §9 Abs.1 Nr.20 des BauBG darzustellen. Aufgrund der angeführten Gründe hält der Naturschutzbeirat des Landesverwaltungsamtes die Planung für nicht genehmigungsfähig.
Der BUND-Kreisverband Nordhausen sieht sich durch diesen Beschluss in seiner, schon vor Jahren geäußerten ablehnenden Haltung aus naturschutzfachlicher Sicht bestätigt. Schutzgesetze werden nicht um ihrer selbst erlassen, sondern haben eben das Ziel Projekte eindeutige in geordnete Bahnen zu lenken. Dem Versuch, durch politischen Druck Entscheidungen zu beeinflussen, die durch bestehende Gesetze vorgegeben werden, muss klar eine Absage erteilt werden.
BUND Kreisverband Nordhausen, Kreisvorstand
Autor: nnzWie jetzt der Naturschutzbereit des Landesverwaltungsamtes in Weimar mitteilte, stand, aufgrund der Planung des Industriegebietes, die Verrohrung des Krummbaches in der Goldenen Aue auf der Tagesordnung des Beirates. Der Antrag des Planungsverbandes Industriegebiet Goldene Aue auf mögliche Verrohrung des Krummbaches wurde vom Beirat aus mehreren, verschiedenen Gründen abgelehnt. Gegen die Zerstörung des Biotops spricht, daß die Verrohrung vielfältigen Zielvorgaben und Grundsätzen des Gesetzgebers und damit Belangen des Gemeinwohls widerspricht. Ebenso war für den ablehnenden Beschluss gegen die Verrohrung des Krummbaches die Tatsache maßgebend, daß diese Maßnahme nicht nur mit dem Thüringer Naturschutzgesetz und dem Bundes-Wasserhaushaltsgesetz unvereinbar sei, sondern auch gegen das Bundesnaturschutzgesetz und gegen die Europäische Wasserrahmenrichtlinie verstößt.
Ebenso sieht der Naturschutzbeirat kein öffentliches Interesse an der Verrohrung des Bacheslaufes. Für die Verrohrung des Biotops spricht ausschließlich das Interesse des Planungsverbandes an einer finanziellen Förderung der Gebietsentwicklung durch den Freistaat Thüringen. Der Beirat fordert auch hier ein Umdecken, schließlich bestehe noch immer die Möglichkeit den Bachverlauf umweltverträglich in das B-Plan-Gebiet zu integrieren und als Fläche zum Schutz von Natur und Landschaft nach §9 Abs.1 Nr.20 des BauBG darzustellen. Aufgrund der angeführten Gründe hält der Naturschutzbeirat des Landesverwaltungsamtes die Planung für nicht genehmigungsfähig.
Der BUND-Kreisverband Nordhausen sieht sich durch diesen Beschluss in seiner, schon vor Jahren geäußerten ablehnenden Haltung aus naturschutzfachlicher Sicht bestätigt. Schutzgesetze werden nicht um ihrer selbst erlassen, sondern haben eben das Ziel Projekte eindeutige in geordnete Bahnen zu lenken. Dem Versuch, durch politischen Druck Entscheidungen zu beeinflussen, die durch bestehende Gesetze vorgegeben werden, muss klar eine Absage erteilt werden.
BUND Kreisverband Nordhausen, Kreisvorstand
| Anmerkung der nnz-Redaktion: Die im nnz-Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor. |
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