Mo, 14:31 Uhr
11.05.2015
OB Zeh: Es sollten dann nur noch einer sein
Nach der Landratswahl sagte Oberbürgermeister Dr. Klaus Zeh mit Blick auf die frei gewordene Stelle des 1. Beigeordneten: Wir befinden uns im Prozess der Haushaltsgesundung..."
Und weiter: "Da sollte insbesondere die Politik ein Zeichen setzen. Deshalb plädiere ich langfristig für den Wegfall einer Beigeordnetenstelle. Damit einher gehen kann eine Verschlankung und Straffung der Verwaltung.
Allerdings bedarf dies der Änderung der Hauptsatzung, in der derzeit noch zwei Beigeordnete vorgesehen sind. Für diese Änderung müssen sich zwei Drittel der Stadträte aussprechen. Also braucht es dazu den Partei übergreifenden Konsens in dieser Frage. Ich gehe davon aus, dass dieser Konsens gefunden werden kann. Am 25. Juni 2012 gab es jeweils einen entsprechenden Antrag von der SPD-Stadtratsfraktion und am 26. März desselben Jahres von der FDP-Fraktion. Aktuell gibt es einen entsprechenden Antrag der Grünen-Fraktion, sagte der Oberbürgermeister.
Mit dem Wechsel des Bürgermeisters und 1. Beigeordneten Matthias Jendricke in das Amt des Landrates müsse allerdings die Stelle des 1. Beigeordneten trotzdem ausgeschrieben werden. Das ist geltendes Gesetz.
Autor: redUnd weiter: "Da sollte insbesondere die Politik ein Zeichen setzen. Deshalb plädiere ich langfristig für den Wegfall einer Beigeordnetenstelle. Damit einher gehen kann eine Verschlankung und Straffung der Verwaltung.
Allerdings bedarf dies der Änderung der Hauptsatzung, in der derzeit noch zwei Beigeordnete vorgesehen sind. Für diese Änderung müssen sich zwei Drittel der Stadträte aussprechen. Also braucht es dazu den Partei übergreifenden Konsens in dieser Frage. Ich gehe davon aus, dass dieser Konsens gefunden werden kann. Am 25. Juni 2012 gab es jeweils einen entsprechenden Antrag von der SPD-Stadtratsfraktion und am 26. März desselben Jahres von der FDP-Fraktion. Aktuell gibt es einen entsprechenden Antrag der Grünen-Fraktion, sagte der Oberbürgermeister.
Mit dem Wechsel des Bürgermeisters und 1. Beigeordneten Matthias Jendricke in das Amt des Landrates müsse allerdings die Stelle des 1. Beigeordneten trotzdem ausgeschrieben werden. Das ist geltendes Gesetz.


