Mi, 10:55 Uhr
29.04.2015
Retter berieten im Landratsamt
Über die Beseitigung von Öl, Benzin und anderen Schadstoffen nach Unfällen und von umgefallenen Bäumen berieten gestern die Feuerwehren des Landkreises in Nordhausen. Denn nicht nur der Einsatz an sich birgt Herausforderungen für die Kameraden, es sind auch rechtliche Fallstricke zu beachten...
Der Landkreis Nordhausen hat gestern Abend Bürgermeister und Feuerwehrführungskräfte eingeladen, um über die Beseitigung von Öl, Benzin und anderen Schadstoffen nach Unfällen und von umgefallenen Bäumen auf Straßen zu informieren.
Sozialdezernent Stefan Nüßle begrüßte die mehr als 40 Ortschefs und Kameraden und dankte für deren vielfältigen Einsatz auf den Straßen im Landkreis. Allerdings berge der Einsatz auf den Straßen auch rechtliche Fallstricke. Franz Rohmund, Leiter des Nordthüringer Straßenbauamtes, schilderte die rechtlichen Herausforderungen in der Zuständigkeit und Erstattung von Leistungen.
Die Straßenreinigungs- und Verkehrssicherungspflicht innerhalb von Gemeindegrenzen liegt bei den Kommunen, außerhalb beim jeweiligen Straßenbaulastträger, also bei Landes- und Bundesstraßen beim Straßenbauamt. Nach einer aktuellen Rechtssprechung aus dem vergangenen Herbst beauftragt das Straßenbauamt dafür ein externes Unternehmen, da es die Leistungen der örtlichen Feuerwehren nicht bezahlen darf. Wenn die Landeseinsatzzentrale der Polizei die Rettungsleitstelle informiert, alarmiert diese wiederum parallel die jeweilige Feuerwehr und den Bereitschaftsdienst des Straßenbauamtes.
Wie sich in der anschließenden Diskussion zeigte kann es passieren, dass Feuerwehren beispielsweise auf Landesstraßen einen Unfallort absichern, bis das beauftragte Unternehmen des Straßenbauamtes eintrifft, ohne den Schaden selbst beheben zu können. Gerade wenn durch den Schaden die Straße und damit auch Rettungswege blockiert werden, sei es jedoch nicht möglich zu warten.
Gut 40 Feuerwehrchefs und Kameraden waren in das Nordhäuser Landratsamt zur Beratung zusammengekommen (Foto: Jessica Pieper)
Im Ergebnis bleibe die zuständige Gemeinde dann gelegentlich auf den Einsatzkosten für technische Hilfeleistungen sitzen. "Gerade nach Unfällen und bei Unwettern könnten wir ohne den ehrenamtlichen Einsatz der Kameraden die Verkehrssicherheit nicht gewährleisten - für diese Einsatzbereitschaft Tag und Nacht, sieben Tage die Woche sind wir gemeinsam ausgesprochen dankbar, wir müssen diese einsatzmäßige Schlagkraft aber auch für die Zukunft ermöglichen. Dazu gehört neben dem gesprochenen Dankeschön auch, dass rechtliche Fallstricke gemeinsam diskutiert und möglichst aus dem Weg geräumt werden", so Nüßle, denn in einem Punkt sind sich hier alle Beteiligten einig – in der Hauptsache geht es um Gefahrenabwehr und Sicherheit.
Über das Thema Hochwasserrisikomanagement und Hochwassereinsatz informierte gestern Anke Goerigk vom Landesverband Sachsen/Thüringen der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA). Der bundesweite Fachverband berät und schult Kommunen zum Thema gemeindliche Wasserwehr, in Thüringen an allen Standorten der Katastrophenschutzlager. Daher sind auch in Nordhausen solche Schulungen geplant. Zu dem ersten Termin Anfang November können sich die Gemeinden bzw. Feuerwehren bereits anmelden.
Gut 40 Feuerwehrchefs und Kameraden waren in das Nordhäuser Landratsamt zur Beratung zusammengekommen (Foto: Jessica Pieper)
Die gut besuchte Veranstaltung im Plenarsaal bot anschließend genügend Raum, um gemeinsam mit Bürgermeistern und Feuerwehren eine rege Diskussion zu den aktuellen Herausforderungen im Feuerwehrwesen zu führen – von der Kreisausbildung bis zur Einführung des Digitalfunks und den Möglichkeiten technischer Serviceleistungen für die Feuerwehren. Die Pflege und Überprüfung von Feuerwehrschläuchen wird auch in Zukunft zentral für die Feuerwehren der Städte und Gemeinden im Landkreis angeboten und gebührenfrei bleiben, erklärte Stefan Nüßle für das Landratsamt, welches sich die Finanzierung einer neuen Schlauchwaschanlage mit der Stadt Nordhausen teilen will.
Autor: redDer Landkreis Nordhausen hat gestern Abend Bürgermeister und Feuerwehrführungskräfte eingeladen, um über die Beseitigung von Öl, Benzin und anderen Schadstoffen nach Unfällen und von umgefallenen Bäumen auf Straßen zu informieren.
Sozialdezernent Stefan Nüßle begrüßte die mehr als 40 Ortschefs und Kameraden und dankte für deren vielfältigen Einsatz auf den Straßen im Landkreis. Allerdings berge der Einsatz auf den Straßen auch rechtliche Fallstricke. Franz Rohmund, Leiter des Nordthüringer Straßenbauamtes, schilderte die rechtlichen Herausforderungen in der Zuständigkeit und Erstattung von Leistungen.
Die Straßenreinigungs- und Verkehrssicherungspflicht innerhalb von Gemeindegrenzen liegt bei den Kommunen, außerhalb beim jeweiligen Straßenbaulastträger, also bei Landes- und Bundesstraßen beim Straßenbauamt. Nach einer aktuellen Rechtssprechung aus dem vergangenen Herbst beauftragt das Straßenbauamt dafür ein externes Unternehmen, da es die Leistungen der örtlichen Feuerwehren nicht bezahlen darf. Wenn die Landeseinsatzzentrale der Polizei die Rettungsleitstelle informiert, alarmiert diese wiederum parallel die jeweilige Feuerwehr und den Bereitschaftsdienst des Straßenbauamtes.
Wie sich in der anschließenden Diskussion zeigte kann es passieren, dass Feuerwehren beispielsweise auf Landesstraßen einen Unfallort absichern, bis das beauftragte Unternehmen des Straßenbauamtes eintrifft, ohne den Schaden selbst beheben zu können. Gerade wenn durch den Schaden die Straße und damit auch Rettungswege blockiert werden, sei es jedoch nicht möglich zu warten.
Gut 40 Feuerwehrchefs und Kameraden waren in das Nordhäuser Landratsamt zur Beratung zusammengekommen (Foto: Jessica Pieper)
Im Ergebnis bleibe die zuständige Gemeinde dann gelegentlich auf den Einsatzkosten für technische Hilfeleistungen sitzen. "Gerade nach Unfällen und bei Unwettern könnten wir ohne den ehrenamtlichen Einsatz der Kameraden die Verkehrssicherheit nicht gewährleisten - für diese Einsatzbereitschaft Tag und Nacht, sieben Tage die Woche sind wir gemeinsam ausgesprochen dankbar, wir müssen diese einsatzmäßige Schlagkraft aber auch für die Zukunft ermöglichen. Dazu gehört neben dem gesprochenen Dankeschön auch, dass rechtliche Fallstricke gemeinsam diskutiert und möglichst aus dem Weg geräumt werden", so Nüßle, denn in einem Punkt sind sich hier alle Beteiligten einig – in der Hauptsache geht es um Gefahrenabwehr und Sicherheit.
Über das Thema Hochwasserrisikomanagement und Hochwassereinsatz informierte gestern Anke Goerigk vom Landesverband Sachsen/Thüringen der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA). Der bundesweite Fachverband berät und schult Kommunen zum Thema gemeindliche Wasserwehr, in Thüringen an allen Standorten der Katastrophenschutzlager. Daher sind auch in Nordhausen solche Schulungen geplant. Zu dem ersten Termin Anfang November können sich die Gemeinden bzw. Feuerwehren bereits anmelden.
Gut 40 Feuerwehrchefs und Kameraden waren in das Nordhäuser Landratsamt zur Beratung zusammengekommen (Foto: Jessica Pieper)
Die gut besuchte Veranstaltung im Plenarsaal bot anschließend genügend Raum, um gemeinsam mit Bürgermeistern und Feuerwehren eine rege Diskussion zu den aktuellen Herausforderungen im Feuerwehrwesen zu führen – von der Kreisausbildung bis zur Einführung des Digitalfunks und den Möglichkeiten technischer Serviceleistungen für die Feuerwehren. Die Pflege und Überprüfung von Feuerwehrschläuchen wird auch in Zukunft zentral für die Feuerwehren der Städte und Gemeinden im Landkreis angeboten und gebührenfrei bleiben, erklärte Stefan Nüßle für das Landratsamt, welches sich die Finanzierung einer neuen Schlauchwaschanlage mit der Stadt Nordhausen teilen will.

