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Di, 14:56 Uhr
28.04.2015

Gut gemeint, jedoch nicht gut gemacht

Das Bundeskabinett hat eine Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes beschlossen. Ziel ist es, mehr Rechtssicherheit zu schaffen und das Gesetz im Sinne der Ressourcenschonung weiterzuentwickeln. Doch tatsächlich werden die betroffenen Unternehmen dadurch mit über einer Milliarde Euro Bürokratiekosten zusätzlich belastet, informiert die Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt...


Bereits seit 2005 sind Hersteller und Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten verpflichtet, ihre verkauften Altgeräte zurückzunehmen und im Rahmen einer Arbeitsteilung mit den Kommunen zu entsorgen.

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Die Städte und Gemeinden übernehmen die Abholung der Geräte bei den privaten Haushalten und stellen sie den Herstellern zur Verfügung. Auf eigene Kosten sorgen diese dann für die Entsorgung der Altgeräte. „Eigentlich bestand somit kein Handlungsbedarf. Unabhängig davon werden allerdings den rund 7.000 betroffenen Thüringer Betrieben 25 neue Berichts- und Erfüllungspflichten aufgebürdet“, so IHK-Hauptgeschäftsführer Gerald Grusser.

Die Neuregelungen betreffen alle Hersteller oder Händler, die elektrische und elektronische Geräte in Verkehr bringen. Selbst, wenn nur ein einziges Teil verkauft werde, wäre dieses Gerät bei einer Stiftung zu registrieren, dafür eine insolvenzsichere Finanzgarantie zu erbringen und die Entsorgung bei den Kommunen zu organisieren. „Wir halten deshalb eine Kleinmengenregelung für überfällig, um kleine und mittlere Unternehmen zu entlasten“, sagt Grusser.

Ab einer Verkaufsfläche von 400 m² müsste der Händler kleine Altgeräte, die nicht größer als 25 cm sind, kostenlos zurücknehmen und entsorgen, unabhängig davon, ob ein neues Gerät gekauft wird. Auch auf den Internethandel kämen neue Belastungen zu.

„Schlussendlich wird der Kunde die Kosten der zusätzlichen Bürokratie zu tragen haben. Im weiteren Verfahren im Bundesrat und Bundestag müssen deshalb alle Berichts- und Erfüllungspflichten gestrichen werden, soweit diese eine 1:1-Umsetzung der EU-Richtlinie überschreiten. Unverzichtbar ist jedoch eine Kleinmengenregelung“, fordert der IHK-Chef.
Autor: red

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