Mo, 11:26 Uhr
27.04.2015
Hervorgehobene Zutaten in der Zutatenliste
Seit einigen Monaten sind in vielen Zutatenlisten fettgedruckte, unterstrichene oder andersartig hervorgehobene Zutaten zu finden. Die Verbraucherzentrale Thüringen erklärt, was es damit auf sich hat...
Im Dezember vergangenen Jahres ist die neue Lebensmittelinformationsverordnung in Kraft getreten. Seitdem müssen Stoffe oder Erzeugnisse, die zu den 14 häufigsten Auslösern von Allergien und Unverträglichkeiten gehören, in der Zutatenliste durch eine abweichende Schriftart, einen veränderten Schriftstil oder eine andere Schriftfarbe hervorgehoben sein.
Zu diesen 14 Stoffen und Erzeugnissen zählen:
Allergikern, die auf seltenere Allergieauslöser wie Apfel oder Kiwi reagieren, ist damit nicht geholfen. Sie müssen die Zutatenliste weiterhin Zutat für Zutat gründlich studieren.
Autor: redIm Dezember vergangenen Jahres ist die neue Lebensmittelinformationsverordnung in Kraft getreten. Seitdem müssen Stoffe oder Erzeugnisse, die zu den 14 häufigsten Auslösern von Allergien und Unverträglichkeiten gehören, in der Zutatenliste durch eine abweichende Schriftart, einen veränderten Schriftstil oder eine andere Schriftfarbe hervorgehoben sein.
Zu diesen 14 Stoffen und Erzeugnissen zählen:
- glutenhaltige Getreide, namentlich Weizen (wie Dinkel und Khorasan-Weizen), Roggen, Gerste, Hafer oder Hybridstämme davon
- Krebstiere
- Eier
- Fische
- Erdnüsse
- Sojabohnen
- Milch (einschließlich Laktose)
- Schalenfrüchte, namentlich Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Kaschunüsse, Pecannüsse, Paranüsse, Pistazien, Macadamia- oder Queenslandnüsse
- Sellerie
- Senf
- Sesamsamen
- Schwefeldioxid und Sulphite (ab 10 Milligramm pro Kilogramm oder Liter)
- Lupinen
- Weichtiere
Allergikern, die auf seltenere Allergieauslöser wie Apfel oder Kiwi reagieren, ist damit nicht geholfen. Sie müssen die Zutatenliste weiterhin Zutat für Zutat gründlich studieren.

