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Do, 15:11 Uhr
23.04.2015

Wettbewerb könnte verzerrt werden

Aus Sicht der Wirtschaft ist das von der Landesregierung vorgestellte Programm zur Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit grundsätzlich sozialpolitisch sinnvoll. Jedoch müssten Wettbewerbsverzerrungen mit der regionalen Wirtschaft und die Verdrängung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung unbedingt vermieden werden, fordert die Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt...


„In einigen Branchen verspüren die Thüringer Unternehmen zunehmend Fachkräfteengpässe. Diese Tendenz wird sich durch die Einführung der Rente mit 63 noch weiter verschärfen“, sagt Gerald Grusser, Hauptgeschäftsführer der IHK Erfurt.

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Daher seien die Firmen einmal mehr auf Arbeitskräfte angewiesen, die sie aus der Region rekrutieren können. Das betreffe auch Langzeitarbeitslose. „Wenn das Thüringer Programm dann dazu beiträgt, Vermittlungshemmnisse bei den betroffenen Personen abzubauen und sie wieder an den Arbeitsrhythmus heranzuführen, wird langfristig sowohl den Firmen als auch den Beschäftigten geholfen“, so der IHK-Chef.

Im Bezug auf die Ausgestaltung des Programmes mahnt Grusser aber eine Zusammenarbeit mit den Kammern und Verbänden an: „Die gemeinnützigen Tätigkeiten dürfen zu keiner Verdrängung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung oder Wettbewerbsverzerrungen mit der regionalen Wirtschaft führen“. Es sei daher wichtig, dass die Arbeitgebervertretungen auch weiterhin zu öffentlich geförderten Beschäftigungsverhältnissen Stellungnahmen abgeben.

Dies werde nach Angaben der IHK Erfurt bereits seit Jahren in ähnlichen Fällen mit den Thüringer Fördermittelgebern praktiziert. „Wir stellen immer dann Unbedenklichkeitsbescheinigungen aus, wenn die Beschäftigungsmaßnahmen wettbewerbsneutral, zusätzlich und im öffentlichen Interesse liegen“, unterstreicht Grusser und fordert im Interesse der Mitgliedsunternehmen die Einbindung der IHK im weiteren Programmverlauf.
Autor: red

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