Mi, 16:26 Uhr
22.04.2015
Überladen und ungekühlt
Heute Morgen stellte die Autobahnpolizei auf der A 38 bei Heiligenstadteinen Kleintransporter aus Halle/Saale fest, der augenscheinlich überladen war. Und nicht nur das wurde festgestellt...
Ungekühlt und überladen (Foto: API)
Das Fahrzeug wurde von der Autobahn gelotst und einer Kontrolle unterzogen. Der in Halle wohnhafte, aus Südostasien stammende 48-jährige Fahrer transportierte verschiedene Lebensmittel, die für Imbisse in NRW
bestimmt waren.
Neben diversen nicht zu kühlenden Grundzutaten der asiatischen Küche befand sich auch tief gefrorener Fisch, Frühlingsrollen und Hähnchen im ungekühlten Laderaum. Pangasiusfilet, Frühlingsrollen und Garnelen waren bereits angetaut. Das Veterinäramt des Landkreises Eichsfeld wurde wegen des Verdachts der Unterbrechung der Kühlkette verständig um kam vor Ort.
Es wurde entschieden, dass die 50kg Fisch und Frühlingsrollen nicht mehr zum Verzehr geeignet und zu vernichten sind. Auf der Waage brachte es der bis 3.500 kg zugelassene Kleintransporter dann auf 5.200 kg. Hierfür wird ein Bußgeld von 235 Euro zu zahlen sein. Außerdem musste die Ware umgeladen werden.
Die Ahndung wegen des unsachgemäßen Transportes der Lebensmittel erfolgt durch das Veterinäramt.
Autor: red
Ungekühlt und überladen (Foto: API)
Das Fahrzeug wurde von der Autobahn gelotst und einer Kontrolle unterzogen. Der in Halle wohnhafte, aus Südostasien stammende 48-jährige Fahrer transportierte verschiedene Lebensmittel, die für Imbisse in NRW
bestimmt waren.
Neben diversen nicht zu kühlenden Grundzutaten der asiatischen Küche befand sich auch tief gefrorener Fisch, Frühlingsrollen und Hähnchen im ungekühlten Laderaum. Pangasiusfilet, Frühlingsrollen und Garnelen waren bereits angetaut. Das Veterinäramt des Landkreises Eichsfeld wurde wegen des Verdachts der Unterbrechung der Kühlkette verständig um kam vor Ort.
Es wurde entschieden, dass die 50kg Fisch und Frühlingsrollen nicht mehr zum Verzehr geeignet und zu vernichten sind. Auf der Waage brachte es der bis 3.500 kg zugelassene Kleintransporter dann auf 5.200 kg. Hierfür wird ein Bußgeld von 235 Euro zu zahlen sein. Außerdem musste die Ware umgeladen werden.
Die Ahndung wegen des unsachgemäßen Transportes der Lebensmittel erfolgt durch das Veterinäramt.


