Fr, 10:46 Uhr
17.04.2015
Wohin gehört Fronderode
Kennen Sie Fronderode? Die 18 Einwohner dieses kleinen Fleckens zwischen der Immenrode und Friedrichsthal wissen zwar wo sie wohnen, aber nicht zu welcher Gemeinde sie gehören. Bis heute. Jetzt ist das geklärt...
Haben heute die die "Eingemeindung" von Fronderode in die Einheitsgemeinde Werther besiegelt: Frank Hintzing und Hans-Jürgen Weidt
Eine Gebietsreform Anfang der 1950er Jahre brachte nicht nur Segen, sondern auch einige Probleme mit sich. Denn: verwaltungstechnisch gesehen gehörte Fronderode zu Immenrode, die Flurstücke jedoch zu Friedrichsthal.
Steuertechnisch hatte das zur Folge, dass die Grundsteuer A nach Friedrichsthal floss, die Grundsteuer B in die Kasse der Einheitsgemeinde Werther, zu der Immenrode jetzt gehört. Franka Hitzing, die Bürgermeisterin von Friedrichsthal und Einheitsgemeinden-Chef Hans-Jörgen Weidt wollten dieses komplizierte Thema nun ein für alle mal aus der Welt schaffen.
Doch dazu benötigten die beiden Ortschefs die Hilfe und Unterstützung der kommunalen Aufseher im Landratsamt. Und jeder, der mit dieser Behörde schon einmal irgendeinen Kontakt hatte, weiß, dass solche Vorgänge dauern und dauern können.
Auch Hitzing und Weidt wussten um diesen Zustand und bezogen die Juristen bei der Entwurfserarbeitung eine "Gebietsänderungsvertrages" rechtzeitig mit ein. Das Ziel bestand darin, den Flecken Fronderode endgültig nach Werther zu holen, auch, weil der Friedhof der Fronderöder in Immenrode zu finden ist. Zurück zur "hilfreichen Unterstützung" der Kommunalaufsicht. Die assistierte zwar bei der Erarbeitung, versagte letztlich aber die Unterschrift.
Was hilft hier? Die Herstellung der Öffentlichkeit. Hans-Jürgen Weidt wählte hierzu den Weg über den Thüringer Landtag und siehe da - nun ist alles geklärt. Zahlreiche Flurstücke in einer Gesamtfläche von rund 11 Hektar wurden um- und zusammengelegt, um eine Grenze zwischen Fronderode und Immenrode zu schaffen. Beide Gemeinderäte gaben einstimmig dafür ihr jeweiliges Votum ab.
Da aber die 18 Bürger von Fronderode mindestens für drei Monate in der neuen Gemeinde wohnen müssen, um zum Beispiel am 26. April einen neuen Landrat oder eine neue Landrätin wählen zu können, müssen die Wahlberechtigten unter den Fronderödern in diesem Jahr noch einmal in Friedrichsthal wählen.
Peter-Stefan Greiner
Autor: redHaben heute die die "Eingemeindung" von Fronderode in die Einheitsgemeinde Werther besiegelt: Frank Hintzing und Hans-Jürgen Weidt
Eine Gebietsreform Anfang der 1950er Jahre brachte nicht nur Segen, sondern auch einige Probleme mit sich. Denn: verwaltungstechnisch gesehen gehörte Fronderode zu Immenrode, die Flurstücke jedoch zu Friedrichsthal.
Steuertechnisch hatte das zur Folge, dass die Grundsteuer A nach Friedrichsthal floss, die Grundsteuer B in die Kasse der Einheitsgemeinde Werther, zu der Immenrode jetzt gehört. Franka Hitzing, die Bürgermeisterin von Friedrichsthal und Einheitsgemeinden-Chef Hans-Jörgen Weidt wollten dieses komplizierte Thema nun ein für alle mal aus der Welt schaffen.
Doch dazu benötigten die beiden Ortschefs die Hilfe und Unterstützung der kommunalen Aufseher im Landratsamt. Und jeder, der mit dieser Behörde schon einmal irgendeinen Kontakt hatte, weiß, dass solche Vorgänge dauern und dauern können.
Auch Hitzing und Weidt wussten um diesen Zustand und bezogen die Juristen bei der Entwurfserarbeitung eine "Gebietsänderungsvertrages" rechtzeitig mit ein. Das Ziel bestand darin, den Flecken Fronderode endgültig nach Werther zu holen, auch, weil der Friedhof der Fronderöder in Immenrode zu finden ist. Zurück zur "hilfreichen Unterstützung" der Kommunalaufsicht. Die assistierte zwar bei der Erarbeitung, versagte letztlich aber die Unterschrift.
Was hilft hier? Die Herstellung der Öffentlichkeit. Hans-Jürgen Weidt wählte hierzu den Weg über den Thüringer Landtag und siehe da - nun ist alles geklärt. Zahlreiche Flurstücke in einer Gesamtfläche von rund 11 Hektar wurden um- und zusammengelegt, um eine Grenze zwischen Fronderode und Immenrode zu schaffen. Beide Gemeinderäte gaben einstimmig dafür ihr jeweiliges Votum ab.
Da aber die 18 Bürger von Fronderode mindestens für drei Monate in der neuen Gemeinde wohnen müssen, um zum Beispiel am 26. April einen neuen Landrat oder eine neue Landrätin wählen zu können, müssen die Wahlberechtigten unter den Fronderödern in diesem Jahr noch einmal in Friedrichsthal wählen.
Peter-Stefan Greiner



