Di, 12:49 Uhr
27.01.2015
IHK fordert Sachlichkeit zu TTIP
Thüringer Bratwurst bald aus Minnesota? Eine Aktuelle Stunde im Erfurter Landtag soll in dieser Woche zur Aufklärung beitragen. Das Transatlantische Freihandelsabkommen (TTIP) dient aber nach Auffassung der Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt nicht dazu, die geografische Herkunftsangabe aufzuweichen, sondern im Gegenteil...
Der rechtliche Schutz von Produkten und Marken wird mit TTIP gestärkt, erklärt IHK-Hauptgeschäftsführer Gerald Grusser. Schon die Formulierung des Antrags ‚Thüringer Produkte nicht dem Spiel der Märkte überlassen‘, zeigt wenig Kenntnis in der Sache und schürt unnötig Ängste, kritisiert der IHK-Chef.
Bei TTIP gehe es in erster Linie um die Verbesserung des Schutzes europäischer Herkunftsangaben außerhalb Europas. Der Schutz dieser Angaben in Europa selbst werde durch das Handelsabkommen gar nicht beeinflusst.
Um es am Beispiel von CETA, dem Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada, zu verdeutlichen: Kanadischen Herstellern war es vor CETA ohne weiteres möglich, Produkte mit europäischen Herkunftsangaben wie den Holländischen Gouda in Kanada zu verkaufen; eine Handhabe hatte die EU mangels Zuständigkeit in Kanada nicht. Dem ist jetzt grundsätzlich ein Riegel vorgeschoben: Der Abkommenstext verpflichtet Kanada nunmehr, missbräuchliche Herkunftsangaben auf Produkten auch in Kanada rechtlich zu unterbinden, so der IHK-Chef.
In der EU wäre es kanadischen Firmen ohnehin generell versagt, in Europa geschützte, regionale Produkte anzubieten, denn das Abkommen lässt die EU-Gesetzgebung samt Rechtsschutz unberührt. Derzeit seien 79 regionale deutsche Spezialitäten von der EU geschützt, davon fünf Thüringer, wie die Thüringer Bratwurst.
Im Rahmen der TTIP-Verhandlungen beabsichtigt die Europäische Union, dem Schutz geistigen Eigentums, wie Patenten, Marken, Designs, Urheberrechten und eben geographischen Herkunftsangaben, besonderes Augenmerk zu schenken. In einem Anfang Januar von der EU-Kommission veröffentlichtem Papier wird bekräftigt, sich für bindende Verpflichtungen der Verhandlungspartner hinsichtlich des Schutzes geographischer Angaben einzusetzen.
Konkret will die EU entscheidende Verbesserungen im US-amerikanischen System über eine vereinbarte Liste mit EU-Produkten und Vollzugsregeln erreichen: Es geht also nicht darum, den Schutzstandard in Europa abzusenken, sondern ganz im Gegenteil, den Schutz regionaler europäischer Spezialitäten auch auf den amerikanischen Markt auszudehnen, fasst Grusser zusammen. Eine solche Liste wäre deshalb eine deutliche Verbesserung des derzeitigen Schutzniveaus.
Autor: redDer rechtliche Schutz von Produkten und Marken wird mit TTIP gestärkt, erklärt IHK-Hauptgeschäftsführer Gerald Grusser. Schon die Formulierung des Antrags ‚Thüringer Produkte nicht dem Spiel der Märkte überlassen‘, zeigt wenig Kenntnis in der Sache und schürt unnötig Ängste, kritisiert der IHK-Chef.
Bei TTIP gehe es in erster Linie um die Verbesserung des Schutzes europäischer Herkunftsangaben außerhalb Europas. Der Schutz dieser Angaben in Europa selbst werde durch das Handelsabkommen gar nicht beeinflusst.
Um es am Beispiel von CETA, dem Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada, zu verdeutlichen: Kanadischen Herstellern war es vor CETA ohne weiteres möglich, Produkte mit europäischen Herkunftsangaben wie den Holländischen Gouda in Kanada zu verkaufen; eine Handhabe hatte die EU mangels Zuständigkeit in Kanada nicht. Dem ist jetzt grundsätzlich ein Riegel vorgeschoben: Der Abkommenstext verpflichtet Kanada nunmehr, missbräuchliche Herkunftsangaben auf Produkten auch in Kanada rechtlich zu unterbinden, so der IHK-Chef.
In der EU wäre es kanadischen Firmen ohnehin generell versagt, in Europa geschützte, regionale Produkte anzubieten, denn das Abkommen lässt die EU-Gesetzgebung samt Rechtsschutz unberührt. Derzeit seien 79 regionale deutsche Spezialitäten von der EU geschützt, davon fünf Thüringer, wie die Thüringer Bratwurst.
Im Rahmen der TTIP-Verhandlungen beabsichtigt die Europäische Union, dem Schutz geistigen Eigentums, wie Patenten, Marken, Designs, Urheberrechten und eben geographischen Herkunftsangaben, besonderes Augenmerk zu schenken. In einem Anfang Januar von der EU-Kommission veröffentlichtem Papier wird bekräftigt, sich für bindende Verpflichtungen der Verhandlungspartner hinsichtlich des Schutzes geographischer Angaben einzusetzen.
Konkret will die EU entscheidende Verbesserungen im US-amerikanischen System über eine vereinbarte Liste mit EU-Produkten und Vollzugsregeln erreichen: Es geht also nicht darum, den Schutzstandard in Europa abzusenken, sondern ganz im Gegenteil, den Schutz regionaler europäischer Spezialitäten auch auf den amerikanischen Markt auszudehnen, fasst Grusser zusammen. Eine solche Liste wäre deshalb eine deutliche Verbesserung des derzeitigen Schutzniveaus.


