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Di, 12:49 Uhr
27.01.2015

IHK fordert Sachlichkeit zu TTIP

Thüringer Bratwurst bald aus Minnesota? Eine Aktuelle Stunde im Erfurter Landtag soll in dieser Woche zur Aufklärung beitragen. Das Transatlantische Freihandelsabkommen (TTIP) dient aber nach Auffassung der Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt nicht dazu, die geografische Herkunftsangabe aufzuweichen, sondern im Gegenteil...


„Der rechtliche Schutz von Produkten und Marken wird mit TTIP gestärkt“, erklärt IHK-Hauptgeschäftsführer Gerald Grusser. „Schon die Formulierung des Antrags ‚Thüringer Produkte nicht dem Spiel der Märkte überlassen‘, zeigt wenig Kenntnis in der Sache und schürt unnötig Ängste“, kritisiert der IHK-Chef.

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Bei TTIP gehe es in erster Linie um die Verbesserung des Schutzes europäischer Herkunftsangaben außerhalb Europas. Der Schutz dieser Angaben in Europa selbst werde durch das Handelsabkommen gar nicht beeinflusst.

„Um es am Beispiel von CETA, dem Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada, zu verdeutlichen: Kanadischen Herstellern war es vor CETA ohne weiteres möglich, Produkte mit europäischen Herkunftsangaben wie den Holländischen Gouda in Kanada zu verkaufen; eine Handhabe hatte die EU mangels Zuständigkeit in Kanada nicht. Dem ist jetzt grundsätzlich ein Riegel vorgeschoben: Der Abkommenstext verpflichtet Kanada nunmehr, missbräuchliche Herkunftsangaben auf Produkten auch in Kanada rechtlich zu unterbinden“, so der IHK-Chef.
In der EU wäre es kanadischen Firmen ohnehin generell versagt, in Europa geschützte, regionale Produkte anzubieten, denn das Abkommen lässt die EU-Gesetzgebung samt Rechtsschutz unberührt. Derzeit seien 79 regionale deutsche Spezialitäten von der EU geschützt, davon fünf Thüringer, wie die Thüringer Bratwurst.

Im Rahmen der TTIP-Verhandlungen beabsichtigt die Europäische Union, dem Schutz geistigen Eigentums, wie Patenten, Marken, Designs, Urheberrechten und eben geographischen Herkunftsangaben, besonderes Augenmerk zu schenken. In einem Anfang Januar von der EU-Kommission veröffentlichtem Papier wird bekräftigt, sich für bindende Verpflichtungen der Verhandlungspartner hinsichtlich des Schutzes geographischer Angaben einzusetzen.

Konkret will die EU entscheidende Verbesserungen im US-amerikanischen System über eine vereinbarte Liste mit EU-Produkten und Vollzugsregeln erreichen: „Es geht also nicht darum, den Schutzstandard in Europa abzusenken, sondern ganz im Gegenteil, den Schutz regionaler europäischer Spezialitäten auch auf den amerikanischen Markt auszudehnen“, fasst Grusser zusammen. Eine solche Liste wäre deshalb eine deutliche Verbesserung des derzeitigen Schutzniveaus.
Autor: red

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Kommentare
Demokrit
27.01.2015, 15:38 Uhr
Rechtsgutachten
TTIP ist erst mal gar nicht schlecht, weil dadurch Hemmnisse des Freihandels behoben werden.
Aber!
"Das hier angelegte Schiedsverfahren reicht potentiell tief in den Kompetenzraum der Mitgliedstaaten
hinein. Das belegen insbesondere die Regeln zur Haftung in Kapitel 10 (Investment)
Art. X.20 Abs. 3 und 4. Danach verfügt die Kommission darüber, wer im Verfahren
Antragsgegner ist. Selbst wenn ein Mitgliedstaat vorrangig in Anspruch genommen wird, so
bleibt es doch bei einer gemeinschaftlichen Haftung von EU und Mitgliedstaaten. Damit
könnten bei Ausfall des angegriffenen Mitgliedstaates Haftungsansprüche auf andere Mitgliedstaaten
zukommen. Für eine solche Haftungskonstruktion besteht keine Unionskompetenz."
Das heißt, die Migliedsstaaten haften füreinander.
z.B., Land x erläßt eine restriktives Gesetz, wird von einer Firma vor dem Schiedsgericht verklagt, verliert und erklärt zahlungsunfähig. Dann zahlt der deutsche Steuerzahler die Zeche.
Hier das Rechtsgutachten: Seite 16 oben findet man das Zitierte
http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/C-D/ceta-gutachten-einstufung-als-gemischtes-abkommen,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf
oder hier schön erklärt von Prof. Ulrich van Suntum
https://www.youtube.com/watch?v=gv_NtsoyGpM
Eckenblitz
27.01.2015, 17:01 Uhr
IHK
schau an da meldet sich ein verein den man mit der gez gleichstellen könnte. es werden zwangsbeiträge erhoben. die gez bietet sogar etwas für den beitrag und wenn es auch nur ein programm zum einschlafen ist.

aber was bitte haben die zwangsmitglieder von der IHK, außer so nichtssagende beiträge, wie heute der, oder? ich habe eher das gefühl, diesen verein hat man nur gegründet, um irgend welchen leuten eine gute stellung mit sehr guten gehalt zu spendieren, oder kann mir jemand den großen VORTEIL erklären wenn ich zu solch einem verein zwangsverpflichtet werde?

um solche artikel zu verfassen, die meiner meinung nach sehr einseitig sind und an den wahren problemen vorbei gehen, benötigen wir keine zwangsvereine, oder?
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