Mo, 10:48 Uhr
05.01.2015
Forum: Zwangsverrentung im Rechtsstaat BRD
Nun hat es nnz-Leser Jürgen Nagel schwarz auf weiß: Er ist Zwangsrentner der Bundesrepublik Deutschland. Das heißt, er bekommt rund 60 Euro monatlich bis zu seinem Lebensende weniger Rente, als ihm zusteht...
Im Rahmen einer obligatorischen und wie immer nicht zielorientierten Beratung mit einer Mitarbeiterin des Jobcenter Nordhausen, informierte mich diese am 1. August vergangenen Jahre, dass ich nun mit 63 unbedingt einen Rentenantrag stellen muss.
Sollte ich dieser Pflicht nicht nachkommen, wäre sie, Frau Barbara Schenke – ihres Zeichens Fraktionsvorsitzende der Nordhäuser Linken, gezwungen mir gewährte Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II komplett zu streichen.
Am 6. November 2014 sagte ich dieser Frau, dass ich maßlos darüber enttäuscht bin, dass ich seitens des Jobcenters keine schriftliche Aufforderung erhielt und ich aus diesem Grund auch keinen Widerspruch gegen die Zwangsverrentung einlegen konnte. Nun ja gut, das sei' wohl richtig, aber ein Rechtsmittel gegen die Zwangsverrentung hätte doch keinen Erfolg gehabt, war ihre Antwort.
An diesem Tag fragte ich mich, was muss in dieser Frau im Kopf vorgehen, wenn sie noch 2004/2005 mit uns - Nordhausen macht mobil - gegen die Einführung von Hartz IV demonstrierte und nun selbst im Jobcenter Nordhausen dieses Gesetzt gegenüber sogenannten Kunden durchsetzt.
Es ist wohl nicht allein eine "Krankheit" dieser Frau, sondern die Krankheit der Gesellschaft. Wer nicht mitmacht, wird nichts. Allen Leserinnen und Lesern der nnz für die restlichen Tage 2015 alles Gute.
Jürgen Nagel, Nordhausen
Autor: redIm Rahmen einer obligatorischen und wie immer nicht zielorientierten Beratung mit einer Mitarbeiterin des Jobcenter Nordhausen, informierte mich diese am 1. August vergangenen Jahre, dass ich nun mit 63 unbedingt einen Rentenantrag stellen muss.
Sollte ich dieser Pflicht nicht nachkommen, wäre sie, Frau Barbara Schenke – ihres Zeichens Fraktionsvorsitzende der Nordhäuser Linken, gezwungen mir gewährte Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II komplett zu streichen.
Am 6. November 2014 sagte ich dieser Frau, dass ich maßlos darüber enttäuscht bin, dass ich seitens des Jobcenters keine schriftliche Aufforderung erhielt und ich aus diesem Grund auch keinen Widerspruch gegen die Zwangsverrentung einlegen konnte. Nun ja gut, das sei' wohl richtig, aber ein Rechtsmittel gegen die Zwangsverrentung hätte doch keinen Erfolg gehabt, war ihre Antwort.
An diesem Tag fragte ich mich, was muss in dieser Frau im Kopf vorgehen, wenn sie noch 2004/2005 mit uns - Nordhausen macht mobil - gegen die Einführung von Hartz IV demonstrierte und nun selbst im Jobcenter Nordhausen dieses Gesetzt gegenüber sogenannten Kunden durchsetzt.
Es ist wohl nicht allein eine "Krankheit" dieser Frau, sondern die Krankheit der Gesellschaft. Wer nicht mitmacht, wird nichts. Allen Leserinnen und Lesern der nnz für die restlichen Tage 2015 alles Gute.
Jürgen Nagel, Nordhausen
Was bedeutet "Zwangsverrentung" genau?
ALG-II-BezieherInnen sind verpflichtet, vorrangige Leistungen in Anspruch zu nehmen, die gegenüber dem ALG II Vorrang haben. Die Jobzentren fordern dazu auf, eine vorgezogene Rente mit Abschlägen zu beantragen, in der Regel -8,54 % pro Monat, auch über das 67. Lebensjahr hinaus. Kommt man der Aufforderung nicht nach, dann kann das Amt den Rentenantrag selbst stellen, und zwar auch gegen den Willen des ALG-II-Beziehers! Daher kommt die Bezeichnung "Zwangsverrentung".
Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
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