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Di, 11:45 Uhr
16.12.2014

Schufa & Co. sind zu undurchsichtig

Datenschützer weisen in einer Studie für das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) nach: Es ist intransparent, mit welchen Methoden Scoring-Unternehmen die Kreditwürdigkeit von Verbraucherinnen und Verbrauchern analysieren – trotz der Datenschutz-Novelle im Jahr 2009...


Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mahnt, dass unter diesen Bedingungen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nicht gewahrt werde.

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In der falschen Straße wohnen, den falschen Job haben oder die falschen Freunde – das kann genügen, um einen Kredit nicht zu erhalten. Denn Scoring-Unternehmen durchleuchten Verbraucher anhand von persönlichen Daten wie Adresse, Beruf oder auch dem Verhalten in sozialen Netzwerken wie Facebook oder Twitter. Wer in einem „Problemviertel“ wohnt, kann daher auch schlechter bewertet werden – selbst wenn die persönlichen Finanzen stimmen. Wie Scoring-Unternehmen zu ihren Bewertungen gelangen, ist für Verbraucher und Aufsichtsbehörden undurchsichtig.

Die Datenschutz-Novelle aus dem Jahr 2009 sollte das ändern und das Verfahren transparenter machen. Das hat nicht funktioniert, zeigt eine Studie des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) und der des Instituts für Grundlagen- und Programmforschung im Auftrag des BMJV. Ihr Ergebnis: Die Datenschutz-Novelle 2009 ist unzureichend.

„Der Gesetzgeber muss für schnelle Abhilfe sorgen“, sagt Dorothea Mohn, Teamleiterin Finanzen beim vzbv. „Die Diskussion um die europäische Datenschutzgrundverordnung darf nicht vorgeschoben werden und national zum Stillstand führen. Um Verbraucher vor Willkür und Intransparenz bei Scoring-Verfahren zu schützen müssen jetzt Lösungen her“, so Dorothea Mohn, Teamleiterin Finanzen im vzbv. Die Kritik konzentriert sich auf folgende Punkte:

1. Scoring-Modelle müssen transparent sein
Welche Daten sind relevant und wie werden sie gewichtet? Das bleibt das Geheimnis der Scoring-Unternehmen. Die Analyse-Verfahren sind nicht nur für Verbraucher undurchsichtig, sondern auch für Aufsichtsbehörden. Es gibt Hinweise, dass viele Firmen sich bei der Einschätzung der Kreditwürdigkeit in erster Linie auf die Adresse der Verbraucher stützen. Die wahre Bonität spiegelt das nicht wieder. Eine unabhängige wissenschaftliche Bewertung der Verfahren muss darum möglich werden.

2. Korrekturen in der Berechnung müssen möglich sein
Auch beim Scoring sind Fehler möglich. Daher sollten Verbraucher die Möglichkeit haben, Informationen darüber zu erhalten, wie ihr Scoring zu Stande kam. Im Falle von Fehleinschätzungen muss es möglich sein, diese zu korrigieren. Doch bislang können Verbraucher oft noch nicht einmal in Erfahrung bringen, warum sie schlecht bewertet wurden.

3. Soziale Medien dürfen nicht zur Grundlage für Bewertungsverfahren werden
Besonders im Bereich der Sozialen Medien ist die Entwicklung kritisch. Es ist unklar, welche Daten Kreditinstitute nutzen – und wie relevant diese Daten sind. „Bonität muss auf validen Kriterien bewertet werden, nicht danach, mit wem Verbraucher im Netz befreundet sind, was sie gern einkaufen oder welche Apps sie installieren. Das ist mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nicht vereinbar“, sagt Mohn. Das Problem könne nur gelöst werden, wenn der Gesetzgeber die für das Scoring zulässigen Datenarten und Quellen klar eingrenze.

4. Alt-Einträge löschen und Neuanfang ermöglichen
Ehemals verschuldete Verbraucher, die ihr Defizit längst ausgleichen haben, bleiben für Auskunfteien trotzdem weiter weniger kreditwürdig. Wird der Eintrag aus den Schuldnerverzeichnissen der Justiz entfernt, muss dieser aus Sicht des vzbv auch bei Auskunfteien gelöscht werden. „Auskunfteien haben nicht das Recht, Verbraucher zu stigmatisieren“, so Mohn.
Autor: red

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