Fr, 15:59 Uhr
25.05.2001
"Brandesbachtal" als Naturschutzgebiet ausgewiesen
Nordhausen (nnz). Die Obere Naturschutzbehörde des Landes Thüringen hat das Brandesbachtal als Naturschutzgebiet bestätigt. Die Verordnung darüber tritt am Dienstag in Kraft.
Weit über zwei Jahrzehnte dauerte das Ringen um eine Unterschutzstellung dieses Tales an. Mehrfach hatte es so genannte Einstweilige Sicherungen gegeben, die jedoch stets zeitlich befristet waren. Die Ausweisung als Naturschutzgebiet (NSG) ist das Ergebnis der intensiven Zusammenarbeit der zuständigen Fachbehörden aus Landes- und Landkreisebene.
Das Brandesbachtal ist von hervorragendem Wert für den Tierartenschutz, insbesondere für den Insektenschutz. Eine Vielzahl gefährdeter Insekten wie auch Wirbeltierarten ist dort heimisch. Der überwiegende Teil dieser Arten besitzt eine starke Bindung an die dortigen Pflanzengesellschaften. Das Tal weist zudem eine schützenswerte Bachbegleitflora aus. Trotz Unterschutzstellung kann eine geregelte Forstwirtschaft weiterhin betrieben werden. Ski- und Rodelmöglichkeiten auf den Brandesbachwiesen bleiben unbegrenzt bestehen. Auch die Zufahrtsstraße zum Hufhaus darf weiterhin genutzt werden. Schusters Rappen sollte jedoch der Vorzug gegeben werden.
Autor: nnzWeit über zwei Jahrzehnte dauerte das Ringen um eine Unterschutzstellung dieses Tales an. Mehrfach hatte es so genannte Einstweilige Sicherungen gegeben, die jedoch stets zeitlich befristet waren. Die Ausweisung als Naturschutzgebiet (NSG) ist das Ergebnis der intensiven Zusammenarbeit der zuständigen Fachbehörden aus Landes- und Landkreisebene.
Das Brandesbachtal ist von hervorragendem Wert für den Tierartenschutz, insbesondere für den Insektenschutz. Eine Vielzahl gefährdeter Insekten wie auch Wirbeltierarten ist dort heimisch. Der überwiegende Teil dieser Arten besitzt eine starke Bindung an die dortigen Pflanzengesellschaften. Das Tal weist zudem eine schützenswerte Bachbegleitflora aus. Trotz Unterschutzstellung kann eine geregelte Forstwirtschaft weiterhin betrieben werden. Ski- und Rodelmöglichkeiten auf den Brandesbachwiesen bleiben unbegrenzt bestehen. Auch die Zufahrtsstraße zum Hufhaus darf weiterhin genutzt werden. Schusters Rappen sollte jedoch der Vorzug gegeben werden.


