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Do, 12:29 Uhr
06.11.2014

Vorsicht bei Mikrowellengerichten

Die Verbraucherzentrale rät davon ab, in Menüschalen verpackte Mittagsgerichte in der Mikrowelle zu erwärmen. Vielmehr sollten sie in ein mikrowellengeeignetes Gefäß umgefüllt werden. Gesundheitsgefährdende Stoffe könnten so freigesetzt werden...

Es besteht die Gefahr, dass bei Erhitzung gesundheitsschädliche Stoffe aus dem Kunststoffmaterial herausgelöst werden und in das Lebensmittel übergehen können.

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Das Problem: Hersteller machen in der Regel keine Aussage darüber, dass diese Kunststoffmaterialien gezielt für einen ganz bestimmten Verwendungszweck ausgewählt werden und bestimmten Anforderungen unterliegen. Der Verbraucher kann dadurch nicht erkennen, ob eine zweite Verwendung im Haushalt, beispielsweise zum Erwärmen in der Mikrowelle, in Ordnung ist.

Kunststoffverpackungen, die lebensmittelgeeignet sind, tragen hauptsächlich das Glas-Gabel-Symbol, die Angabe „Für Lebensmittelkontakt“ oder andere Bildzeichen wie beispielsweise einen Suppenlöffel. Ist die Zweckbestimmung offensichtlich, kann die Angabe auch entfallen.

Soll eine mit Lebensmitteln befüllte Kunststoffverpackung in der Mikrowelle erwärmt werden, unterliegt sie „Besonderen Verwendungsbedingungen“. Das heißt: sie muss mit einer zusätzlichen Temperaturangabe oder einem Symbol gekennzeichnet sein, das die Mikrowelleneignung zum Ausdruck bringt.

Fehlen diese Angaben auf der Kunststoffverpackung, darf sie nicht in der Mikrowelle verwendet werden.

Bei Fragen zu diesem Thema können Sie sich gern an unser Ratgebertelefon Lebensmittel und Ernährung unter 0361 - 5551427 wenden oder einen Termin zur persönlichen Beratung in den Beratungsstellen Erfurt, Jena, Rudolstadt und Suhl vereinbaren unter 0361-55514-0.
Autor: red

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