Sa, 15:11 Uhr
20.09.2014
Blitzer-Marathon und andere Dummheiten
24 Stunden hatte in dieser Woche jeder Kraftfahrer wieder Veranlassung und Gelegenheit, seinem Tacho mehr Aufmerksamkeit zu schenken, als dem Verkehrsgeschehen. Die Leser der Nordthüringer Online-Zeitungen denken, zum Teil wenigstens, darüber nach, ob diese Maßnahme, ein paar Tage früher durchgeführt, einem jungen Motorradfahrer das Leben gerettet hätte. Möglich, aber wenig wahrscheinlich...
Zunächst eine Bitte an die Angehörigen und Freunde des Verunglückten: Lesen Sie diesen Beitrag erst dann zu Ende, wenn Ihre Trauer fertig verarbeitet wurde und sie wieder optimistischer in die Zukunft blicken können. Wenn der Tod des jungen Menschen überhaupt einen Sinn gehabt haben soll, muss man sich damit auseinandersetzen und dazu sind Sie im Moment aus absolut verständlichen Gründen nicht in der Lage.
Der Verfasser hatte an anderer Stelle (nnz-Forum: Verkehrsdisziplin, Donnerstag, 07. August 2014, 17:07 Uhr) deutlich gemacht und begründet, was er von Blitzer-Aktionen und festen Geschwindigkeitsbegrenzungen hält. Nämlich gar nichts.
Jede fest nominierte Geschwindigkeitsbegrenzung erlaubt nämlich auch etwas: In diesem Straßenabschnitt so schnell zu fahren, wie ausgeschildert ist. Kommt es dann zu einem Unfall mit der richtigen Geschwindigkeit, wird es in fast allen Fällen schwierig, dem Fahrer die Schuld nach §1 der Straßenverkehrsordnung anzulasten. Im einfachsten Fall argumentiert dieser damit, einen Blick auf die Instrumententafel geworfen zu haben und dadurch von der vollen Aufmerksamkeit auf das Verkehrsgeschehen abgelenkt worden zu sein.
Selbstverständlich sind diese Zusammenhänge auch den Gesetzgebern überall auf der Welt bekannt. Sie werden solange nichts daran ändern, wie die Einnahmen an Bußgeldern eine feste Haushaltsgröße darstellen und mit der Anzahl der Kraftfahrzeuge auf den Straßen ständig steigen. So gesehen zeigt schon der Begriff Bußgeld, dass es sich dabei um eine modernere Form des Ablasshandels handelt, der schon einen Martin Luther überhaupt erst notwendig gemacht hat.
Es ist auch viel einfacher, einen Kraftfahrer zu blitzen und abzukassieren, als dahingehend zu überwachen, ob er ausreichend § 1 der StVO einhält. Andererseits bezahlen manche Kraftfahrer auch sehr gern ihr Bußgeld, weil sie aus den unterschiedlichsten Gründen auf ihren Führerschein (oder hier doch besser die Fahrerlaubnis) nicht verzichten können oder wollen.
Genau so ein zunächst zeitlich befristeter Entzug der Fahrerlaubnis würde aber auch dem gutbetuchten Verkehrssünder klarmachen, was er verliert, wenn er wegen weiterer Verstöße gegen die StVO schließlich lebenslang zu Fuß gehen müsste. Dass man bei einigen Verstößen gegen die StVO zusätzlich Geldstrafen(!) verhängen sollte, steht außer Frage und sollte einkommensabhängig (Tagessätze) sein.
Häufig ist auch der Sinn fester Geschwindigkeitsbegrenzungen zeitlich oder überhaupt nicht zu erkennen. Ein Beispiel aus alter DDR-Zeit wird hoffentlich keinen heute verantwortlichen Beamten mehr erschrecken: Auf der Straße zwischen Petersdorf und Buchholz verunglückten damals in einem Jahr mehrere Fahrer unter dem Einfluss von Alkohol mit überhöhter Geschwindigkeit. Was folgte, waren Geschwindigkeitsbegrenzungen an verschiedenen Stellen, die über die Jahre auch in der Höhe immer mal wechselten. Dass sich dort weitere Unfälle durch notorische Raser und/oder unter Alkoholeinfluss ereigneten, hat niemand daran gehindert, die Beschränkungen bis zum heutigen Tag aufrecht zu erhalten und auszudehnen. Und so verharrt der nüchterne Kraftfahrer, im Vollbesitz seiner körperlichen und geistigen Kräfte an dieser Stelle in stillem Gedenken an die mit oben genannten Kräften nicht so zahlreich ausgerüsteten Kraftfahrer.
Sehr wenig nachvollziehbar sind auch Geschwindigkeitsbegrenzungen zum Zwecke der Begrenzung des Schadstoffausstoßes. Dieser wird gemessen in g/km und nicht in g/kmh.
Ob und wie hoch jener eingangs erwähnte Motorradfahrer die an dieser Stelle erlaubte Geschwindigkeit überschritt, wird sicher die weitere Untersuchung noch klären. Gegen §1 hat er auf jeden Fall verstoßen (Unfallstelle wenige Meter nach einem Fußgängerschutzweg). Er hat dafür einen sehr hohen Preis bezahlt. Die höchste Strafe ist ihm jedoch erspart geblieben. Nehmen wir gemeinsam an, durch wundersame Umstände wäre er mit leichten Verletzungen davon gekommen, aber seine Maschine hätte andere, vollkommen unbeteiligte Menschen auf dem Fußweg getötet. Das ist dann so ähnlich wie lebenslänglich und manche Menschen sind daran schon zerbrochen. Daraus geht nochmal eindeutig hervor: § 1 der StVO ist das Wichtigste im Straßenverkehr und nicht die Berücksichtigung irgendwelcher Geschwindigkeitsbegrenzungen.
Jürgen Wiethoff
Autor: redZunächst eine Bitte an die Angehörigen und Freunde des Verunglückten: Lesen Sie diesen Beitrag erst dann zu Ende, wenn Ihre Trauer fertig verarbeitet wurde und sie wieder optimistischer in die Zukunft blicken können. Wenn der Tod des jungen Menschen überhaupt einen Sinn gehabt haben soll, muss man sich damit auseinandersetzen und dazu sind Sie im Moment aus absolut verständlichen Gründen nicht in der Lage.
Der Verfasser hatte an anderer Stelle (nnz-Forum: Verkehrsdisziplin, Donnerstag, 07. August 2014, 17:07 Uhr) deutlich gemacht und begründet, was er von Blitzer-Aktionen und festen Geschwindigkeitsbegrenzungen hält. Nämlich gar nichts.
Jede fest nominierte Geschwindigkeitsbegrenzung erlaubt nämlich auch etwas: In diesem Straßenabschnitt so schnell zu fahren, wie ausgeschildert ist. Kommt es dann zu einem Unfall mit der richtigen Geschwindigkeit, wird es in fast allen Fällen schwierig, dem Fahrer die Schuld nach §1 der Straßenverkehrsordnung anzulasten. Im einfachsten Fall argumentiert dieser damit, einen Blick auf die Instrumententafel geworfen zu haben und dadurch von der vollen Aufmerksamkeit auf das Verkehrsgeschehen abgelenkt worden zu sein.
Selbstverständlich sind diese Zusammenhänge auch den Gesetzgebern überall auf der Welt bekannt. Sie werden solange nichts daran ändern, wie die Einnahmen an Bußgeldern eine feste Haushaltsgröße darstellen und mit der Anzahl der Kraftfahrzeuge auf den Straßen ständig steigen. So gesehen zeigt schon der Begriff Bußgeld, dass es sich dabei um eine modernere Form des Ablasshandels handelt, der schon einen Martin Luther überhaupt erst notwendig gemacht hat.
Es ist auch viel einfacher, einen Kraftfahrer zu blitzen und abzukassieren, als dahingehend zu überwachen, ob er ausreichend § 1 der StVO einhält. Andererseits bezahlen manche Kraftfahrer auch sehr gern ihr Bußgeld, weil sie aus den unterschiedlichsten Gründen auf ihren Führerschein (oder hier doch besser die Fahrerlaubnis) nicht verzichten können oder wollen.
Genau so ein zunächst zeitlich befristeter Entzug der Fahrerlaubnis würde aber auch dem gutbetuchten Verkehrssünder klarmachen, was er verliert, wenn er wegen weiterer Verstöße gegen die StVO schließlich lebenslang zu Fuß gehen müsste. Dass man bei einigen Verstößen gegen die StVO zusätzlich Geldstrafen(!) verhängen sollte, steht außer Frage und sollte einkommensabhängig (Tagessätze) sein.
Häufig ist auch der Sinn fester Geschwindigkeitsbegrenzungen zeitlich oder überhaupt nicht zu erkennen. Ein Beispiel aus alter DDR-Zeit wird hoffentlich keinen heute verantwortlichen Beamten mehr erschrecken: Auf der Straße zwischen Petersdorf und Buchholz verunglückten damals in einem Jahr mehrere Fahrer unter dem Einfluss von Alkohol mit überhöhter Geschwindigkeit. Was folgte, waren Geschwindigkeitsbegrenzungen an verschiedenen Stellen, die über die Jahre auch in der Höhe immer mal wechselten. Dass sich dort weitere Unfälle durch notorische Raser und/oder unter Alkoholeinfluss ereigneten, hat niemand daran gehindert, die Beschränkungen bis zum heutigen Tag aufrecht zu erhalten und auszudehnen. Und so verharrt der nüchterne Kraftfahrer, im Vollbesitz seiner körperlichen und geistigen Kräfte an dieser Stelle in stillem Gedenken an die mit oben genannten Kräften nicht so zahlreich ausgerüsteten Kraftfahrer.
Sehr wenig nachvollziehbar sind auch Geschwindigkeitsbegrenzungen zum Zwecke der Begrenzung des Schadstoffausstoßes. Dieser wird gemessen in g/km und nicht in g/kmh.
Ob und wie hoch jener eingangs erwähnte Motorradfahrer die an dieser Stelle erlaubte Geschwindigkeit überschritt, wird sicher die weitere Untersuchung noch klären. Gegen §1 hat er auf jeden Fall verstoßen (Unfallstelle wenige Meter nach einem Fußgängerschutzweg). Er hat dafür einen sehr hohen Preis bezahlt. Die höchste Strafe ist ihm jedoch erspart geblieben. Nehmen wir gemeinsam an, durch wundersame Umstände wäre er mit leichten Verletzungen davon gekommen, aber seine Maschine hätte andere, vollkommen unbeteiligte Menschen auf dem Fußweg getötet. Das ist dann so ähnlich wie lebenslänglich und manche Menschen sind daran schon zerbrochen. Daraus geht nochmal eindeutig hervor: § 1 der StVO ist das Wichtigste im Straßenverkehr und nicht die Berücksichtigung irgendwelcher Geschwindigkeitsbegrenzungen.
Jürgen Wiethoff
Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
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