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Mi, 15:09 Uhr
20.08.2014

Digitale Agenda nicht ausreichend

Die heute vom Bundeskabinett beschlossene Digitale Agenda der Bundesregierung räumt den Anliegen der Verbraucher noch nicht den nötigen Stellenwert ein, den es braucht, um den digitalen Wandel nutzerorientiert zu gestalten...


Um Deutschland zum „digitalen Wachstumsland Nr. 1 in Europa zu machen“, reicht es nicht, nur wirtschaftliche Fördermaßnahmen zu etablieren. Verbraucher nutzen neugierig und kreativ die Möglichkeiten der digitalen Welt – hierfür brauchen sie aber sichere Rahmenbedingungen.

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Vor allem muss der Datenschutz in der digitalen Welt konkret angepackt werden. „Der Kabinettsbeschluss zur Digitalen Agenda steht beim digitalen Verbraucherschutz sogar noch hinter dem Koalitionsvertrag zurück", so Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv).

Die Vorlage einer Strategie zu den Herausforderungen des Internet durch die Bundesregierung ist wichtig und überfällig. Der vzbv begrüßt insbesondere die Einrichtung des Digitalen Marktwächters und die Erweiterung der Verbandsklagebefugnis zur Verbesserung des Datenschutzes. Gerade vor dem Hintergrund, dass die Verbraucher in der digitalen Gesellschaft nicht nur konsumieren, sondern auch Anbieter sind, ist die Einräumung eines eigenen Kapitels für Verbraucheranliegen unverzichtbar.

Aus dem Koalitionsvertrag bekannte Maßnahmen beispielsweise zur verbraucherfreundlichen Gestaltung des mCommerce oder zur Eingrenzung der Profilbildung finden sich in der Digitalen Agenda allerdings nicht wieder. Insgesamt ist die Agenda zu sehr durchzogen von Absichtserklärungen – konkrete Maßnahmen sucht man oft vergebens. Dem Anspruch, eine Road Map zur Umsetzung des Koalitionsvertrages zu werden, wird die Agenda nicht gerecht.

Nachjustierungsbedarf beim Datenschutz

Die Digitale Agenda priorisiert den Selbstschutz der Verbraucher. Die Selbstverantwortung ist aber im Kontext der Marktrealität zu sehen, und die Internetökonomie ist in zentralen Nutzerbereichen von Quasi-Monopolisten wie Google, Facebook und Amazon dominiert. Wo Verbraucher aber kaum Wahl- und Entscheidungsfreiheiten haben, können Transparenz, Verbraucherinformation und Kompetenzvermittlung nicht die vorherrschende politische Maßnahme sein. Für ein in der Sache angemessenes Gesamtkonzept für die digitale Gesellschaft sind ordnungspolitische und Regulierungsinstrumente zu ergänzen und klarer zu definieren.

Bei der so dringend benötigten EU-Datenschutz-Verordnung genügen keine Absichtserklärungen, die Bundesregierung muss diese nun in konkrete Handlungen umsetzen. Der Schutzumfang des deutschen Datenschutzrechts darf dabei nicht auf der Strecke bleiben.

Allerdings bleiben die Regulierungsinstrumente hinter dem im Koalitionsvertrag angekündigten Umfang zurück. Dazu gehören etwa konkrete Maßnahmen zur Eindämmung der Profilbildung mittels individualisierter personenbezogener Daten, eine Anzeigepflicht für Unternehmen, die Scoringverfahren anwenden, die verbraucherfreundliche Gestaltung des mCommerce und die Erweiterung des Aufsichtsmandats von Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt um den kollektiven Verbraucherschutz.

Netzneutralität als Regulierungsziel gesetzlich zu verankern, unterstützt der Verbraucherzentrale Bundesverband. Um dies auf europäischer Ebene zu erreichen, ist es wichtig, dass die Bundesregierung sich mit einer klaren Position in die Verhandlungen einbringt, die nicht hinter den Aussagen im Koalitionsvertrag zurückbleiben darf. Anders als im Koalitionsvertrag angekündigt, vertritt der Verbraucherzentrale Bundesverband die Ansicht, dass Spezialdienste eine Ausnahme sein sollten, nur zusätzlich zum Internetzugang angeboten werden dürfen und diesen nicht einschränken. Um die Verhandlungen zu diesem Thema auf EU-Ebene nicht zu gefährden, muss die Bundesregierung nun schnellstmöglich zu einer konkreten Position finden.

Das Ziel einer flächendeckenden Breitbandinfrastruktur mit einer Downloadgeschwindigkeit von mindestens 50 Mbit/s bis 2018 mittels eines effizienten Technologiemixes ist zwar konkret und begrüßenswert. Allerdings bleibt trotz Andeutungen die Finanzierung offen. Angesichts der Notwendigkeit einer hochleistungsfähigen digitalen Infrastruktur ist hier mehr Klarheit wünschenswert und nötig.
Autor: red

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