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Di, 13:08 Uhr
12.08.2014

Zoll hilft bei Berechnung

Mit der Übernahme der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer durch die Hauptzollämter steht ein neuer Steuerrechner der Bundesfinanzverwaltung zur Berechnung der Kraftfahrzeugsteuer zur Verfügung...

Kfz-Steuer berechnen (Foto: Zoll) Kfz-Steuer berechnen (Foto: Zoll)

Dieser Steuerrechner ist ab sofort unter www.zoll.de abrufbar. Des Weiteren wurde eine App „Kfz-Steuerrechner“ für Android und iOS Smartphones konzipiert.

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Diese findet sich im Google Play Store bzw. im Apple App Store. Die App greift auf die Berechnungslogik der Webanwendung zurück. Mit dem Steuerrechner lässt sich die Höhe der Kfz-Steuer für folgende Fahrzeugarten berechnen:
  • Pkw
  • Anhänger
  • Elektrofahrzeuge
  • Motorräder
  • Leichtfahrzeuge
  • Nutzfahrzeuge
  • Oldtimer
  • Wohnmobile
Die Berechnung der Kfz-Steuer für Saisonzulassungen ist ebenfalls möglich. Seit 1. Juli 2014 ist der Zoll für die Verwaltung und Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer für
Fahrzeuge in allen Bundesländern zuständig.

Für Auskünfte hat die Zollverwaltung in Dresden eine zentrale Auskunftsstelle eingerichtet, die von Montag bis Freitag zwischen 8 und 17 Uhr unter der Telefonnummer 0351 / 44 834550 erreichbar ist. E-Mail-Anfragen können an info.kraftst@zoll.de gerichtet werden. Weitere Informationen sind auf www.zoll.de eingestellt. Dort sind auch Übersichten über alle
für die Festsetzung und Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer zuständigen Hauptzollämter sowie über alle Zollämter, bei denen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Verfügung stehen, hinterlegt.

Sämtliche Informationen rund um die neuen Regelungen liegen für die Bürgerinnen und Bürger auch als Faltblatt bei den Zolldienststellen bereit.
Autor: red

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