Di, 07:31 Uhr
12.08.2014
Gefährliche Ziegel
Die Stadt Nordhausen scheint sich mit Hilfe der Berufsfeuerwehr zu konsolidieren. Dieser Satz kommt nicht etwa aus der Politik, sondern aus dem Verwaltungsgericht in Weimar. Die nnz mit der ganzen Geschichte...
Es war im September des Jahres 2012. An einem Gebäude in der Freiherr-vom-Stein-Straße sollen sich Firstziegel gelöst haben. Sie könnten die Menschheit bedrohen.
Das in etwa muss das städtische Ordnungsamt gedacht haben und löste - da vermutlich Gefahr in Verzug - einen Einsatz der Berufsfeuerwehr aus. Die kam mit der Drehleiter und bannte die Gefahr, die vom Firstziegel auszugehen drohte.
Den Eigentümer des Grundstückes, den informierte man ob der Gefahr nicht, obwohl er bekannt war: Herrmann S. (Name ist von der Redaktion geändert). Nach einigen Tagen erhielt S. einen Bescheid und sollte rund 600 Euro für den Feuerwehreinsatz zahlen. Der Mann legte Widerspruch ein, dem wurde seitens der Behörde nicht abgeholfen und so reichte der Grundstücksbesitzer Klage beim Verwaltungsgericht in Weimar ein.
Vor einigen Tagen wurde nun in Weimar verhandelt und das Verfahren soll - so berichten es Insider - zu einem Debakel für die Stadt Nordhausen entwickelt haben. Herrmann S. hatte das Verfahren gewonnen, der Verwaltungsakt ist damit nichtig, beschreiben Juristen das Geschehen.
Nicht genau bekannt ist, ob Herr S. den Bescheid bezahlte oder nicht. Egal, sollte er bezahlt haben, dann bekommt er nun das Geld zurück. Zu allem Überdruss muss die Kommune natürlich noch die Kosten des Verfahrens bezahlen und der rettende Feuerwehreinsatz kommt uns allen teuer zu stehen.
Fragt man im Verwaltungsgericht nach, dann bekommt man hinter vorgehaltener Hand die Antwort, dass 80 Prozent aller derartig gelagerter Verfahren in der Stadt Nordhausen ihren Ursprung hat. Möglicherweise versuche die klamme Kommune so ihren Haushalt zu konsolidieren, flüstert man sich zu.
Einen ähnlichen Rettungseinsatz gab es an einem Gebäude von Martin H. vor rund zwei Jahren. Hier sicherte die Berufsfeuerwehr eine kleine eingeschlagene Fensterscheibe. Vom Hausbesitzer verlangte man dafür fast 540 Euro.
Peter-Stefan Greiner
Autor: redEs war im September des Jahres 2012. An einem Gebäude in der Freiherr-vom-Stein-Straße sollen sich Firstziegel gelöst haben. Sie könnten die Menschheit bedrohen.
Das in etwa muss das städtische Ordnungsamt gedacht haben und löste - da vermutlich Gefahr in Verzug - einen Einsatz der Berufsfeuerwehr aus. Die kam mit der Drehleiter und bannte die Gefahr, die vom Firstziegel auszugehen drohte.
Den Eigentümer des Grundstückes, den informierte man ob der Gefahr nicht, obwohl er bekannt war: Herrmann S. (Name ist von der Redaktion geändert). Nach einigen Tagen erhielt S. einen Bescheid und sollte rund 600 Euro für den Feuerwehreinsatz zahlen. Der Mann legte Widerspruch ein, dem wurde seitens der Behörde nicht abgeholfen und so reichte der Grundstücksbesitzer Klage beim Verwaltungsgericht in Weimar ein.
Vor einigen Tagen wurde nun in Weimar verhandelt und das Verfahren soll - so berichten es Insider - zu einem Debakel für die Stadt Nordhausen entwickelt haben. Herrmann S. hatte das Verfahren gewonnen, der Verwaltungsakt ist damit nichtig, beschreiben Juristen das Geschehen.
Nicht genau bekannt ist, ob Herr S. den Bescheid bezahlte oder nicht. Egal, sollte er bezahlt haben, dann bekommt er nun das Geld zurück. Zu allem Überdruss muss die Kommune natürlich noch die Kosten des Verfahrens bezahlen und der rettende Feuerwehreinsatz kommt uns allen teuer zu stehen.
Fragt man im Verwaltungsgericht nach, dann bekommt man hinter vorgehaltener Hand die Antwort, dass 80 Prozent aller derartig gelagerter Verfahren in der Stadt Nordhausen ihren Ursprung hat. Möglicherweise versuche die klamme Kommune so ihren Haushalt zu konsolidieren, flüstert man sich zu.
Einen ähnlichen Rettungseinsatz gab es an einem Gebäude von Martin H. vor rund zwei Jahren. Hier sicherte die Berufsfeuerwehr eine kleine eingeschlagene Fensterscheibe. Vom Hausbesitzer verlangte man dafür fast 540 Euro.
Peter-Stefan Greiner

