So, 16:10 Uhr
10.08.2014
nnz-Forum: Keine Polemik, nur Fakten und Fragen
Zur Diskussion um den Bau der Biomethananlage bei Bielen gibt es jetzt eine Wortmeldung von Manfred Hildebrandt, einem der Kläger gegen den Bau...
Der Anteil des in der BMA Bielen hergestellten Biomethangases der verstromt wird egal, ob in den drei BHKW der EVN oder durch andere Verstromer (Käufer), unterliegt dem EEG 2014, das ab 01.08.2014 Rechtskraft hat.
Neuanlagen sind Anlagen, die dem Bundesimmissionsschutzgesetz unterliegen und die nach dem 23.01.2014 (Stichtag) durch das LVA Weimar genehmigt wurden. Die Genehmigung für die BMA erfolgte erst am 18.06.2014.
Nach Aussagen von Herrn Dörflinger: Mit jährlich 30 von 34 Millionen in Bielen erzeugten Kilowattstunden Biomethan soll ohnehin der Großteil in den drei EVN-Blockheizkraftwerken in Strom umgewandelt werden.
Nicht vom EEG 2014 betroffen ist, lt. Aussage des Herrn Dörflinger, das seit Jahresbeginn zugekaufte in das Gasnetz eingespeiste Biomethangas. Der Strom aus diesem Gas wird noch nach dem EEG 2009 gefördert. Wird das zugekaufte Gas durch Biomethangas aus der BMA ersetzt, gilt das Gleiche. Das darüber hinaus von der EVN verstromte Biomethangas aus der BMA unterliegt dem EEG 2014.
Nach dem EEG 2014 ist mit finanziellen Einbußen für Neuanlagen, aber auch zum Teil für Altanlagen, u.a. durch Kürzungen und dem Wegfall von diversen Förder- und Vergütungssätzen, zu rechnen .
Von ausschlaggebender Bedeutung auf die Wirtschaftlichkeit der BMA und damit auch der EVN ist die Festlegung des EEG 2014 über den Mindesteinsatz von Abfall- und Reststoffen in Höhe von 60% für Neuanlagen.
Die BMA setzt ein: 28,6 % Abfall (11.000 Tonnen Schlempe) und 71,4 % Mais (23.000 Tonnen) und Zuckerrüben (4.500 Tonnen).
Das hat zur Folge:
Meine Kenntnisse in dieser Sache habe ich aus dem Gesetzestext über das neue EEG 2014 und aus dem Internet.
Manfred Hildebrandt
Autor: redDer Anteil des in der BMA Bielen hergestellten Biomethangases der verstromt wird egal, ob in den drei BHKW der EVN oder durch andere Verstromer (Käufer), unterliegt dem EEG 2014, das ab 01.08.2014 Rechtskraft hat.
Neuanlagen sind Anlagen, die dem Bundesimmissionsschutzgesetz unterliegen und die nach dem 23.01.2014 (Stichtag) durch das LVA Weimar genehmigt wurden. Die Genehmigung für die BMA erfolgte erst am 18.06.2014.
Nach Aussagen von Herrn Dörflinger: Mit jährlich 30 von 34 Millionen in Bielen erzeugten Kilowattstunden Biomethan soll ohnehin der Großteil in den drei EVN-Blockheizkraftwerken in Strom umgewandelt werden.
Nicht vom EEG 2014 betroffen ist, lt. Aussage des Herrn Dörflinger, das seit Jahresbeginn zugekaufte in das Gasnetz eingespeiste Biomethangas. Der Strom aus diesem Gas wird noch nach dem EEG 2009 gefördert. Wird das zugekaufte Gas durch Biomethangas aus der BMA ersetzt, gilt das Gleiche. Das darüber hinaus von der EVN verstromte Biomethangas aus der BMA unterliegt dem EEG 2014.
Nach dem EEG 2014 ist mit finanziellen Einbußen für Neuanlagen, aber auch zum Teil für Altanlagen, u.a. durch Kürzungen und dem Wegfall von diversen Förder- und Vergütungssätzen, zu rechnen .
Von ausschlaggebender Bedeutung auf die Wirtschaftlichkeit der BMA und damit auch der EVN ist die Festlegung des EEG 2014 über den Mindesteinsatz von Abfall- und Reststoffen in Höhe von 60% für Neuanlagen.
Die BMA setzt ein: 28,6 % Abfall (11.000 Tonnen Schlempe) und 71,4 % Mais (23.000 Tonnen) und Zuckerrüben (4.500 Tonnen).
Das hat zur Folge:
- Änderung der 20jährigen Verträge mit der Landwirtschaft und ggf. Zahlung von Vertragsstrafe an die Landwirte.
- Ersatz von mind. 31.400 Tonnen Mais und Zuckerrüben durch andere Einsatzstoffe.
- Änderung des Transportaufwandes für die Anlieferung dieser Einsatzstoffe.
- Eine Umstellung der Technologie der BMA auf die neuen Einsatzstoffe.
- Die Änderung der Einsatzstoffe führt zu ganz wesentlichen Kostenerhöhungen bei der BMA und damit zu weiteren Verlusten bei der EVN, weil der Ertrag an Biomasse aus 1 m² Ackerfläche aufgrund der Höhe der Pflanzen deutlich höher ist als der Ertrag aus Abfall- und Reststoffen.
- Durch welche Einsatzstoffe sollen Mais und Zuckerrüben in Höhe von mind. 37,4 % ersetzt werden? Wer sind die Lieferanten? Wie ändern sich der Transportaufwand und die Kosten durch die Anlieferung dieser Stoffe?
- Welchen Einfluss hat die Änderung der Einsatzstoffe auf die Genehmigung der BMA nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz? Ist eine Neubeantragung der Genehmigung erforderlich?
- Die Umstellung der Technologie der BMA auf die neuen Einsatzstoffe führt zur Verzögerung der Inbetriebnahme.
- Die BMA Bielen bringt demzufolge für die EVN nur finanzielle und ökonomische Nachteile nicht nur aus der Verstromung von Biomethangas aus dieser Neuanlage.
- Das Ersetzen von z.Z. verstromtem Erdgas und zugekauftem Biomethangas in den drei Blockheizkraftwerken durch Biomethangas aus der BMA bringt weitere finanzielle Verluste bei der EVN, falls der Erdgaspreis bzw. der Preis für das zugekaufte Biomethangas niedriger ist, als der Preis für das in der BMA hergestellte und an die EVN verkaufte Biomethangas.
Meine Kenntnisse in dieser Sache habe ich aus dem Gesetzestext über das neue EEG 2014 und aus dem Internet.
Manfred Hildebrandt
Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.

