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Fr, 20:51 Uhr
08.08.2014

Briefwahl - wie geht das? (Teil 1)

Sie wollen wählen, sind aber am Wahltag, dem 14. September 2014, nicht in der Lage ihren Wahlbezirk (Wahllokal) aufzusuchen? Dann besteht die Möglichkeit, mit Briefwahl an der Landtagswahl teilzunehmen...

„Die Briefwahl ermöglicht denjenigen Wahlberechtigten die Teilnahme an der Wahl, die sich am Wahltag nicht in ihrem Wahlbezirk aufhalten können oder wegen ihres Alters, gesundheitlichen oder anderen wichtigen Gründen verhindert sind“, so der Landeswahlleiter Günter Krombholz.

Beantragung von Briefwahlunterlagen

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Um die Briefwahlunterlagen zu erhalten, muss spätestens bis zum 12. September 2014 (zu empfehlen ist jedoch früher; Öffnungszeiten der Gemeindebehörde beachten!), bei der zuständigen Gemeindebehörde ein schriftlicher oder mündlicher (nicht fernmündlicher) Antrag auf Erteilung der Briefwahlunterlagen gestellt werden. Diesen Antrag findet der Wahlberechtigte auf der Rückseite seiner Wahlbenachrichtigung. Die zuständige Gemeindebehörde, an die der Antrag zu richten ist, ergibt sich aus der Absenderangabe der Wahlbenachrichtigung.

Die Briefwahlunterlagen werden nach Bearbeitung des Antrags durch die zuständige Gemeindebehörde den Antragstellern durch die Post übersandt oder amtlich überbracht.

Eine weitere Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen zu beantragen, ist der Weg über das Internet.

Der Wahlberechtigte sollte zunächst die Internetseite seiner Gemeinde aufsuchen, ob der Wahlscheinantrag online verfügbar ist. Ist dies nicht der Fall, kann im Internetangebot des Landeswahlleiters nachgesehen werden. Unter www.wahlen.thueringen.de ist das Formular des Wahlscheinantrags abrufbar, aber nur für die Gemeinden, die an der Online-Beantragung teilnehmen.

Ist die Gemeinde im Feld „Auswahl der für Sie zuständigen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung“ nicht aufgeführt, bleibt nur der Weg über die Post oder durch Selbstabholung bei der Gemeindebehörde.

Briefwahl in der Gemeindebehörde

„Darüber hinaus hat der Wähler die Möglichkeit an Ort und Stelle, d.h. direkt in der Gemeindebehörde, die Briefwahl auszuüben. Diese Möglichkeit erspart die Postwege und wurde im Vorfeld der letzten Wahlen sehr häufig genutzt.

Bitte informieren Sie sich und beachten Sie die Öffnungszeiten bei der Gemeindebehörde und ver-gessen Sie nicht die Wahlbenachrichtigung und den Personalausweis bzw. Reisepass mitzubringen“, so der Landeswahlleiter Günter Krombholz.
Autor: en

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