Fr, 07:59 Uhr
18.07.2014
Gefördertes Mittagessen
Über das Bundesprogramm Bildung und Teilhabe wird nun auch rechtssicher das Mittagessen in den Ferienspielen unterstützt, die die Schulen im Landkreis anbieten. Der Landkreis Nordhausen hatte dies auch bislang schon so gehandhabt, allerdings...
... hatte der Bundesgesetzgeber die Förderung des Mittagessens in den Ferien nicht vorgesehen, sondern nur in der Schulzeit. Der Landkreis Nordhausen hatte sich deshalb an das Land und den Bund gewandt, um in dieser Frage Rechtssicherheit zu erlangen.
Damit haben wir uns erfolgreich für unser Ziel eingesetzt, dass die Unterstützung für das Mittagsessen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket nicht nur in der Unterrichtszeit, sondern auch in den Ferien gewährt wird, sagt Landrätin Birgit Keller. So wollen wir auch verhindern, dass Kinder nicht an den Ferienspielen teilnehmen, weil sich Ihre Eltern das Mittagessen dort nicht leisten können. Daher freue ich mich, dass Bund und Land nun pünktlich, kurz vor den Sommerferien eingelenkt haben.
Wer eine Förderung über das Bildungs- und Teilhabepaket beantragen möchte, findet seinen Ansprechpartner im Jobcenter in der Uferstraße. Dort bieten das Landratsamt und das Jobcenter in einer gemeinsamen Anlaufstelle Beratung und Antragstellung zum Bildungs- und Teilhabepaket an. Leistungsberechtigt sind diejenigen, die Leistungen nach dem SGB II, also Arbeitslosengeld II und Sozialgeld, erhalten sowie Empfänger von Sozialhilfe, Kinderzuschlag und Wohngeld.
Weitere Informationen sowie die Antragsformulare zum Bildungspaket stehen im Internet unter www.landratsamt-nordhausen.de im Menüpunkt Landratsamt unter Jobcenter zum Herunterladen und Ausdrucken bereit. Das Bundesarbeitsministerium hat ebenfalls eine Internetseite eingerichtet, die Fragen beantwortet: www.bildungspaket.bmas.de.
Autor: red... hatte der Bundesgesetzgeber die Förderung des Mittagessens in den Ferien nicht vorgesehen, sondern nur in der Schulzeit. Der Landkreis Nordhausen hatte sich deshalb an das Land und den Bund gewandt, um in dieser Frage Rechtssicherheit zu erlangen.
Damit haben wir uns erfolgreich für unser Ziel eingesetzt, dass die Unterstützung für das Mittagsessen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket nicht nur in der Unterrichtszeit, sondern auch in den Ferien gewährt wird, sagt Landrätin Birgit Keller. So wollen wir auch verhindern, dass Kinder nicht an den Ferienspielen teilnehmen, weil sich Ihre Eltern das Mittagessen dort nicht leisten können. Daher freue ich mich, dass Bund und Land nun pünktlich, kurz vor den Sommerferien eingelenkt haben.
Wer eine Förderung über das Bildungs- und Teilhabepaket beantragen möchte, findet seinen Ansprechpartner im Jobcenter in der Uferstraße. Dort bieten das Landratsamt und das Jobcenter in einer gemeinsamen Anlaufstelle Beratung und Antragstellung zum Bildungs- und Teilhabepaket an. Leistungsberechtigt sind diejenigen, die Leistungen nach dem SGB II, also Arbeitslosengeld II und Sozialgeld, erhalten sowie Empfänger von Sozialhilfe, Kinderzuschlag und Wohngeld.
Weitere Informationen sowie die Antragsformulare zum Bildungspaket stehen im Internet unter www.landratsamt-nordhausen.de im Menüpunkt Landratsamt unter Jobcenter zum Herunterladen und Ausdrucken bereit. Das Bundesarbeitsministerium hat ebenfalls eine Internetseite eingerichtet, die Fragen beantwortet: www.bildungspaket.bmas.de.

