Mi, 13:41 Uhr
14.05.2014
Prüfen und zurückfordern
Kredite kosten nicht nur Zinsen. Im Zusammenhang mit Darlehen abgeschlossene Versicherungen und Bearbeitungsentgelte schlagen in der Mehrheit der laufenden Verträge kräftig zu Buche...
Die Verbraucherzentrale Thüringen hatte bereits mehrfach Verbraucher ermuntert, dieser Praxis die rote Karte zu zeigen und unberechtigte Entgelte zurück zu fordern. Für den Versicherungsschutz sind es oft vierstellige und für die Bearbeitungskosten dreistellige Summen.
Jetzt ist es amtlich: Nach Auffassung des BGH stellt das Bearbeitungsentgelt, das viele Kreditinstitute in Höhe von bis zu 3,00 Prozent des Nettodarlehensbetrages genommen haben, kein Entgelt für eine gesonderte Leistung dar und dürfe deshalb nicht verlangt werden.
Darlehensnehmer, die in der Vergangenheit ein solches Entgelt gezahlt haben, können gegenüber ihrem Kreditgeber gezahlte Bearbeitungsentgelte zurückfordern, so Andreas Behn, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Thüringen.
Wenn die Bearbeitungsgebühren auf die Auszahlsumme aufgeschlagen und mitkreditiert wurde, sollten betroffene Verbraucher die Neuberechnung des Kredites ohne Bearbeitungsgebühren verlangen. Nur so bekommen die Verbraucher auch die auf die Bearbeitungsgebühren gezahlten Zinsen zurück.
Betroffenen Verbraucher hilft die Verbraucherzentrale mit einem Musterbrief und persönlicher Beratung, in der geprüft wird, ob die Entscheidung auch auf den eigenen Fall anwendbar ist.
Beratungstermine können telefonisch unter 0361 55514-0 vereinbart werden.
Autor: redDie Verbraucherzentrale Thüringen hatte bereits mehrfach Verbraucher ermuntert, dieser Praxis die rote Karte zu zeigen und unberechtigte Entgelte zurück zu fordern. Für den Versicherungsschutz sind es oft vierstellige und für die Bearbeitungskosten dreistellige Summen.
Jetzt ist es amtlich: Nach Auffassung des BGH stellt das Bearbeitungsentgelt, das viele Kreditinstitute in Höhe von bis zu 3,00 Prozent des Nettodarlehensbetrages genommen haben, kein Entgelt für eine gesonderte Leistung dar und dürfe deshalb nicht verlangt werden.
Darlehensnehmer, die in der Vergangenheit ein solches Entgelt gezahlt haben, können gegenüber ihrem Kreditgeber gezahlte Bearbeitungsentgelte zurückfordern, so Andreas Behn, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Thüringen.
Wenn die Bearbeitungsgebühren auf die Auszahlsumme aufgeschlagen und mitkreditiert wurde, sollten betroffene Verbraucher die Neuberechnung des Kredites ohne Bearbeitungsgebühren verlangen. Nur so bekommen die Verbraucher auch die auf die Bearbeitungsgebühren gezahlten Zinsen zurück.
Betroffenen Verbraucher hilft die Verbraucherzentrale mit einem Musterbrief und persönlicher Beratung, in der geprüft wird, ob die Entscheidung auch auf den eigenen Fall anwendbar ist.
Beratungstermine können telefonisch unter 0361 55514-0 vereinbart werden.


