Mo, 15:09 Uhr
05.05.2014
Nicht als Postkarte
Aufgrund von Anfragen einiger Bürger weist der Wahlleiter der Stadt Nordhausen, Thomas Joachimi, darauf hin, dass die Wahlbenachrichtigungen für die Europawahl und die Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 nicht, wie bisher üblich...
... in Form einer Postkarte sondern als Wahlbenachrichtigungsanschreiben per Infopost-Brief zugestellt wurden.
Wähler müssen am Tag der Wahl diese Wahlbenachrichtigung im Wahllokal vorlegen. Wer am Wahltag verhindert ist, kann sich im Wahlbüro Briefwahlunterlagen aushändigen lassen. Dazu ist das Wahlbüro im Verwaltungsgebäude Markt 15 am Montag und Mittwoch von 8:30 bis 15:30 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 8:30 bis 18:00 Uhr sowie Freitag von 8:30 bis 12:00 Uhr geöffnet. Zur Beantragung der Briefwahlunterlagen ist die Wahlbenachrichtigung und der Personalausweis oder Reisepass mitzubringen.
Wer die Briefwahlunterlagen per Post anfordern möchte, kann dazu den Wahlscheinantrag auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsanschreibens nutzen. Der ausgefüllte Antrag ist dann in einem ausreichend frankierten Umschlag (0,60 €) an die Stadtverwaltung Nordhausen, Wahlbüro, Markt 15, 99734 Nordhausen, zu übersenden. Ebenfalls möglich ist eine Beantragung der Briefwahlunterlagen per Telefax (03631/696811) oder online über www.nordhausen.de.
Sollten Bürgerinnen oder Bürger keine Wahlbenachrichtigung erhalten oder sie verlegt haben, erhalten sie nach Vorlage ihres Personalausweises oder Reisepasses die Wahlunterlagen.
Autor: red... in Form einer Postkarte sondern als Wahlbenachrichtigungsanschreiben per Infopost-Brief zugestellt wurden.
Wähler müssen am Tag der Wahl diese Wahlbenachrichtigung im Wahllokal vorlegen. Wer am Wahltag verhindert ist, kann sich im Wahlbüro Briefwahlunterlagen aushändigen lassen. Dazu ist das Wahlbüro im Verwaltungsgebäude Markt 15 am Montag und Mittwoch von 8:30 bis 15:30 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 8:30 bis 18:00 Uhr sowie Freitag von 8:30 bis 12:00 Uhr geöffnet. Zur Beantragung der Briefwahlunterlagen ist die Wahlbenachrichtigung und der Personalausweis oder Reisepass mitzubringen.
Wer die Briefwahlunterlagen per Post anfordern möchte, kann dazu den Wahlscheinantrag auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsanschreibens nutzen. Der ausgefüllte Antrag ist dann in einem ausreichend frankierten Umschlag (0,60 €) an die Stadtverwaltung Nordhausen, Wahlbüro, Markt 15, 99734 Nordhausen, zu übersenden. Ebenfalls möglich ist eine Beantragung der Briefwahlunterlagen per Telefax (03631/696811) oder online über www.nordhausen.de.
Sollten Bürgerinnen oder Bürger keine Wahlbenachrichtigung erhalten oder sie verlegt haben, erhalten sie nach Vorlage ihres Personalausweises oder Reisepasses die Wahlunterlagen.
Kommentare
Kohlski
05.05.2014, 22.03 Uhr
Makaber- Wahlberechtigungsscheine auch für bereits vor Jahren Verstorbene
Wie wird in der Stadtverwaltung mit Daten und Registraturen umgegangen? Ein bereits vor 2 Jahren Verstorbener erhält nach der letzten Wahlbenachrichtigung vor einem Jahr und damals schon der Information an genannte Institution zum Ableben, in diesen Tagen abermals eine Wahlbenachrichtigung! Äußerst pietätslos und eine Farce für die Hinterbliebenen!
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Retupmoc
06.05.2014, 07.56 Uhr
Wählen gehen
Wenn man mal davon ausgeht, das das kein Einzelfall ist würde ich das versuchten Wahlbetrug nennen. Denn in jedem Fall wird ja von einer falschen Anzahl an Gesamtwählern ausgegangen und die Prozente entsprechend der Wahlbeteiligung errechnet.
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Harzer_jung
06.05.2014, 12.29 Uhr
herrlich
Tote die wählen gehen,
Sollte den Simpsonfans durchaus bekannt vorkommen :-)
Sollte den Simpsonfans durchaus bekannt vorkommen :-)
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98maschr
06.05.2014, 15.21 Uhr
Mathenachhilfe nötig Computer?
Dies ist, wenn überhaupt, eine negative Beeinflussung der Wahlbeteiligung, das ist korrekt. Aber hat das Auswirkungen? Neeee - also erst denken, dann Unfug schreiben.
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Retupmoc
06.05.2014, 16.13 Uhr
Sie können nicht rechnen.
Wenn für einen Partei 20 Stimmen von 100 Möglichen ( das wäre die Wahlbeteiligung ) abgegeben werden, dann hat die Partei 20 Prozent. Wenn allerdings von den 100 Möglichen 3 Personen nicht wahlberechtigt sind, dann , ergibt sich ein andrere Prozentsatz. Und jetzt wird es makaber...wenn man nu´n für die verstorbene Person einen Wahlschein anfordert und den bekommt, kann jeder Verwandte dann auch noch ein paar Kreuzchen machen. Unabhängig davon @ 98maschr , das ich sehe wie im Wahlbüro gearbeitet wird, wenn man Verstorbene anschreibt. Ich nenne das dilletantisch und pieätätlos.
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98maschr
06.05.2014, 16.38 Uhr
Und Sie dürfen wählen? Aua...
Wenn von 100 Leuten nur 97 wählen gehen, entsprechen diese 97 Leute 100 Prozent. Und für verstorbene Verwandte mit deren Wahlschein wählen gehen? Vllt. in Area51...
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Franz100
06.05.2014, 18.07 Uhr
Wahl
Streitet euch doch nicht und setzt euer Kreuz, wo ihr es für richtig befindet! Ich hoffe, das Volk erwacht endlich!
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Retupmoc
07.05.2014, 13.28 Uhr
Jetzt ist mir klar , wieso hier ´die ganzen Statistiken nicht mehr stimmen
Noch mal zum mitrechnen:
Ich habe 100 Wahlberechtigte auf dem Papier. 20 davon wählen die Partei XXX. Dann hat die Partei XXX 20 % der Stimmen erreicht.
Wenn allerdings von den 100 Leuten nur 97 wahlberechtigt wären, müsste man die 20 Stimmen in das Verhältnis zu 97 setzen. Und schon hat die Partei XXX 20,62 % der Stimmen.
Erkennen Sie den Unterschied? Allerdings ist mir jetzt klar, wie bestimmte Rechnungen gemacht werden. Pih mal Daumen oder 2 x 4 ist Neune.
Ich habe 100 Wahlberechtigte auf dem Papier. 20 davon wählen die Partei XXX. Dann hat die Partei XXX 20 % der Stimmen erreicht.
Wenn allerdings von den 100 Leuten nur 97 wahlberechtigt wären, müsste man die 20 Stimmen in das Verhältnis zu 97 setzen. Und schon hat die Partei XXX 20,62 % der Stimmen.
Erkennen Sie den Unterschied? Allerdings ist mir jetzt klar, wie bestimmte Rechnungen gemacht werden. Pih mal Daumen oder 2 x 4 ist Neune.
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Howie
07.05.2014, 14.12 Uhr
Ach, du lieber Gott!
Also Retupmoc, vielleicht sollten Sie sich mal intensiv mit der Materie befassen, bevor Sie hier einen solchen verquasten und unglaublich abseitigen Mist absondern.
Hier nur einer der vielen kleinen Tipps, die Sie dringend benötigen, um an einer demokratischen Wahl teilzunehmen: Sie sollten niemals die Begriffe Wahlberechtigte und Wähler verwechseln.
Das können Sie sich aber alles in Ihrem Wahllokal noch einmal erklären lassen.
Hauptsache ist doch, dass Sie das Gefühl haben, überhaupt noch eine Wahl zu haben.
Ich habe das nämlich nicht mehr.
Hier nur einer der vielen kleinen Tipps, die Sie dringend benötigen, um an einer demokratischen Wahl teilzunehmen: Sie sollten niemals die Begriffe Wahlberechtigte und Wähler verwechseln.
Das können Sie sich aber alles in Ihrem Wahllokal noch einmal erklären lassen.
Hauptsache ist doch, dass Sie das Gefühl haben, überhaupt noch eine Wahl zu haben.
Ich habe das nämlich nicht mehr.
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Phantom92
07.05.2014, 14.34 Uhr
@retupmoc
laut Ihrer Rechnung heißt das auch: Partei 1 und Partei 2 treten zur Wahl an, insgesamt 100 Wahlberechtigte, 20 Wählen Partei 1 (20%) 0 Wählen Partei 2. Laut Ihrer Rechnung hat Partei 2 damit also 80 % der Stimmen.
Wahlberechtigte die nicht Wählen fallen aus dieser Statistik raus. Das Ergebnis bezieht die 100% nur auf die Wähler, die eben eine Stimme abgegeben haben. !
Wahlberechtigte die nicht Wählen fallen aus dieser Statistik raus. Das Ergebnis bezieht die 100% nur auf die Wähler, die eben eine Stimme abgegeben haben. !
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Retupmoc
07.05.2014, 14.55 Uhr
Mmmmhhhh
Und wie ermitteln Sie die Wahlbeteiligung, wenn man Leuten eine Wahlbenachrichtung schickt, die nicht wählen dürfen oder können?
Und ja @ Howie... dieses Gefühl habe ich auch.
Und ja @ Howie... dieses Gefühl habe ich auch.
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Phantom92
07.05.2014, 16.13 Uhr
Stimmt...
für die Ermittlung der Wahlbeteiligung ist das schon mist, das der Register der Wahlberechtigten nicht gepflegt wird. Aber das hat eben keine Auswirkung auf das Wahlergebnis.
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Ra.Fr.
07.05.2014, 17.05 Uhr
Uninteressant
Die Wahlbeteiligung interessiert keinen Menschen.Wer sich diesem System ergeben hat, geht sowieso nicht zur Wahl. Am Ende zählt nur die Stimme am Wahltag. Selbst wenn bereits verstorbene eine Wahlbenachrichtigungskarte bekommen ist das kein Problem,strafbar wird es nur wenn der Verblichene seine Stimme abgibt.
Aber da wir ja im Landkreis in Sachen Wahlen so einige Sachen gewohnt sind, erinnert sei an die Kommunalwahl 2009, als in Görsbach auf Grund widriger Witterung die Stimmen der NPD verschwunden sind, sollte man schon ein wenig wachsam sein.
Die beste Variante alle Zweifel aus dem Weg zu räumen ist wenn Sie Wahlbeobachter werden. Ab 18 Uhr hat jeder Bürger die Möglichkeit an der Auszählung der abgegebenen Stimmen teilzunehmen. Notieren Sie alle Unregelmäßigkeiten.
Aber da wir ja im Landkreis in Sachen Wahlen so einige Sachen gewohnt sind, erinnert sei an die Kommunalwahl 2009, als in Görsbach auf Grund widriger Witterung die Stimmen der NPD verschwunden sind, sollte man schon ein wenig wachsam sein.
Die beste Variante alle Zweifel aus dem Weg zu räumen ist wenn Sie Wahlbeobachter werden. Ab 18 Uhr hat jeder Bürger die Möglichkeit an der Auszählung der abgegebenen Stimmen teilzunehmen. Notieren Sie alle Unregelmäßigkeiten.
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Retupmoc
08.05.2014, 08.55 Uhr
Geehrter Vorredner
Ich wollte es nicht sagen... ( Görsbach ). In Anbetracht dessen, das man 25 Jahre alte Kommunalwahlen in diesem Tagen wieder aufgebauscht hat. Da wurde übrigens auch bei der Wahlbeteiligung betrogen - nicht nur bei den Nein - Stimmen. Aber in einer Demokratie ist es halt ein Irrtum, wenn Zahlen nicht stimmen.
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Anmerk. der Red.: Die Diskussion ist beendet
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Anmerk. der Red.: Die Diskussion ist beendet
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