So, 09:27 Uhr
04.05.2014
Geflüchtet
Eine von mehreren Verkehrsunfallflucht ereignete sich gestern Abend gegen 19:30 Uhr in Nordhausen. Einzelheiten wie immer in Ihrer nnz...
Eine 44-Jährige Kia-Fahrerin beabsichtigte mit ihrem Pkw aus einer Parklücke auf dem Parkplatz des Aldi-Marktes in der Wilhelm-Raabe-Straße auszuparken.
Dabei stieß Sie beim Rückwärtsfahren gegen das Fallrohr der Dachrinne, die sich im Eingansbereich des Marktes befindet. Nach Zeugenaussagen fuhr die 44-Jährige im Anschluss in eine andere Parklücke und schaute sich den entstandenen Schaden an ihrem Fahrzeug und dem Fallrohr an. Danach stieg sie wieder in ihr Fahrzeug und verließ pflichtwidrig die Unfallstelle.
Aufgrund der vorhandenen Zeugen konnte die Fahrerin wenige Zeit später an ihrer Wohnanschrift angetroffen werden. Der entstandene Sachschaden wird durch die Polizei auf rund 600 Euro geschätzt.
Autor: redEine 44-Jährige Kia-Fahrerin beabsichtigte mit ihrem Pkw aus einer Parklücke auf dem Parkplatz des Aldi-Marktes in der Wilhelm-Raabe-Straße auszuparken.
Dabei stieß Sie beim Rückwärtsfahren gegen das Fallrohr der Dachrinne, die sich im Eingansbereich des Marktes befindet. Nach Zeugenaussagen fuhr die 44-Jährige im Anschluss in eine andere Parklücke und schaute sich den entstandenen Schaden an ihrem Fahrzeug und dem Fallrohr an. Danach stieg sie wieder in ihr Fahrzeug und verließ pflichtwidrig die Unfallstelle.
Aufgrund der vorhandenen Zeugen konnte die Fahrerin wenige Zeit später an ihrer Wohnanschrift angetroffen werden. Der entstandene Sachschaden wird durch die Polizei auf rund 600 Euro geschätzt.
Kommentare
wyski
04.05.2014, 12.53 Uhr
Dachrinne
Die Dachrinne muss ja aus Gold sein.
Ist die Frau jetzt ein Schwerverbrecher ?
Ist die Frau jetzt ein Schwerverbrecher ?
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Wolfi65
04.05.2014, 13.14 Uhr
Die Antwort lautet: Nein
Aber es ist ein gewisser Sachschaden entstanden und für den muss der Verursacher aufkommen.
Und 600 Eurotaler sind ja nicht wenig, im Land der Mindestlöhne.
Wenn die Dame wenigstens gleich nach dem missglückten Rückwärtsgang nach vorne geflüchtet wäre, hätte diese noch behaupten können, dass sie den Aufprall an dem Rohr nicht gemerkt hat.
So ist sie noch ausgestiegen und hat alles begutachtet.
Da hat selbst der beste Rechtanwalt seine Schwierigkeiten, die Dame da heraus zu boxen.
Aber den Führerschein wird sie wohl behalten dürfen, da dieser erst wohl bei einem Sachschaden ab 1200,- Euro bei Fahrerflucht eingezogen wird.
Und 600 Eurotaler sind ja nicht wenig, im Land der Mindestlöhne.
Wenn die Dame wenigstens gleich nach dem missglückten Rückwärtsgang nach vorne geflüchtet wäre, hätte diese noch behaupten können, dass sie den Aufprall an dem Rohr nicht gemerkt hat.
So ist sie noch ausgestiegen und hat alles begutachtet.
Da hat selbst der beste Rechtanwalt seine Schwierigkeiten, die Dame da heraus zu boxen.
Aber den Führerschein wird sie wohl behalten dürfen, da dieser erst wohl bei einem Sachschaden ab 1200,- Euro bei Fahrerflucht eingezogen wird.
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