Do, 15:34 Uhr
24.04.2014
Mehr Bürgerbeteiligung via Internet
Im Rathaus wurden heute zwei neue Möglichkeiten für mehr Bürgerbeteiligung vorgestellt. Via Internet sollen nun unkompliziert Anfragen an die Verwaltung und den Stadtrat gestellt werden können. Die nnz mit den Einzelheiten...
Als "schnellen Draht zur Verwaltung und zum Stadtrat" stellte Oberbürgermeister Dr. Klaus Zeh die neuen Kommunikationsmöglichkeiten vor. Auf der Website der Stadt Nordhausen begrüßen nun zwei Buttons den Besucher, einer für allgemeine Anfragen an die Verwaltung und eine für kompliziertere Sachverhalte, die in den Zuständigkeitsbereich des Stadtrates fallen.
Bei der "Bürgeranfrage" können die Nordhäuserinnen und Nordhäuser ihr Anliegen in ein Textfeld eingeben und eine entsprechende Rubrik wie "Ordnung und Sauberkeit", "Hunde" oder auch "Oberbürgermeister" wählen.
"Bei zwölf Ortsteilen wird schon einmal etwas übersehen und ein Missstand nicht zeitnah behoben" sagte Zeh "das kann für die Bürger frustrierend sein". Mit dem neuen System könne man bei Mitwirkung der Bürger schneller und effektiver reagieren. In diesem Sinne sei die kleine digitale Anfrage als Ergänzung zum Cityruf zu verstehen, sekundierte der Leiter des OB-Büros, Holger Wengler. Eingehende Anfragen werden im Rathaus gesichtet und an die zuständigen Fachbereiche weitergereicht. Damit auch geantwortet werden kann, müssen auch die Kontaktdaten angegeben werden.
Eine Feedbackfunktion, die es dem Bürger erlaubt den Bearbeitungsstand der Anfrage oder Beschwerde einzusehen, ist noch nicht eingebaut, soll aber nachträglich eingefügt werden.
Bei Fragen, die den Stadtrat betreffen, soll ähnlich verfahren werden. Als digitale Version der Bürgerfragestunde dürfen der Geschäftsordnung entsprechend hier insgesamt drei Fragen gestellt werden. Rubriken sind nicht vorgesehen, dafür wird die Anfrage wie auch die Antwort auf der Website der Stadt annonym veröffentlicht.
Wichtig ist, das die Frage auch öffentlich in der Bürgerfragestunde gestellt werden muss. Das heißt auch wenn man seine Frage online gestellt hat, muss man sie zwingend bei der Bürgerfragestunde wiederholen, damit sie tatsächlich "öffentlichen" Charakter erhält - das Kommunalrecht aus analogen Zeiten verlangt es. Wer sein Anliegen zehn Werktage vor der nächsten Stadtratssitzung online vorträgt, soll dafür zur Sitzung auch direkt seine Antwort erhalten und muss nicht erst auf Post warten.
Da demnächst Kommunalwahlen anstehen, wird allerdings der jetztige Stadtrat nicht mehr tagen. "Bis der neue Stadtrat steht werden wir daher alle Fragen wie Anfragen an die Verwaltung behandeln", gab Wengler zu bedenken.
Angelo Glashagel
Autor: redAls "schnellen Draht zur Verwaltung und zum Stadtrat" stellte Oberbürgermeister Dr. Klaus Zeh die neuen Kommunikationsmöglichkeiten vor. Auf der Website der Stadt Nordhausen begrüßen nun zwei Buttons den Besucher, einer für allgemeine Anfragen an die Verwaltung und eine für kompliziertere Sachverhalte, die in den Zuständigkeitsbereich des Stadtrates fallen.
Bei der "Bürgeranfrage" können die Nordhäuserinnen und Nordhäuser ihr Anliegen in ein Textfeld eingeben und eine entsprechende Rubrik wie "Ordnung und Sauberkeit", "Hunde" oder auch "Oberbürgermeister" wählen.
"Bei zwölf Ortsteilen wird schon einmal etwas übersehen und ein Missstand nicht zeitnah behoben" sagte Zeh "das kann für die Bürger frustrierend sein". Mit dem neuen System könne man bei Mitwirkung der Bürger schneller und effektiver reagieren. In diesem Sinne sei die kleine digitale Anfrage als Ergänzung zum Cityruf zu verstehen, sekundierte der Leiter des OB-Büros, Holger Wengler. Eingehende Anfragen werden im Rathaus gesichtet und an die zuständigen Fachbereiche weitergereicht. Damit auch geantwortet werden kann, müssen auch die Kontaktdaten angegeben werden.
Eine Feedbackfunktion, die es dem Bürger erlaubt den Bearbeitungsstand der Anfrage oder Beschwerde einzusehen, ist noch nicht eingebaut, soll aber nachträglich eingefügt werden.
Bei Fragen, die den Stadtrat betreffen, soll ähnlich verfahren werden. Als digitale Version der Bürgerfragestunde dürfen der Geschäftsordnung entsprechend hier insgesamt drei Fragen gestellt werden. Rubriken sind nicht vorgesehen, dafür wird die Anfrage wie auch die Antwort auf der Website der Stadt annonym veröffentlicht.
Wichtig ist, das die Frage auch öffentlich in der Bürgerfragestunde gestellt werden muss. Das heißt auch wenn man seine Frage online gestellt hat, muss man sie zwingend bei der Bürgerfragestunde wiederholen, damit sie tatsächlich "öffentlichen" Charakter erhält - das Kommunalrecht aus analogen Zeiten verlangt es. Wer sein Anliegen zehn Werktage vor der nächsten Stadtratssitzung online vorträgt, soll dafür zur Sitzung auch direkt seine Antwort erhalten und muss nicht erst auf Post warten.
Da demnächst Kommunalwahlen anstehen, wird allerdings der jetztige Stadtrat nicht mehr tagen. "Bis der neue Stadtrat steht werden wir daher alle Fragen wie Anfragen an die Verwaltung behandeln", gab Wengler zu bedenken.
Angelo Glashagel



