Fr, 12:48 Uhr
04.05.2001
Illegaler Abfall soll nächste Woche entsorgt werden
Nordhausen (nnz). Anfang der kommenden Woche soll die illegale Abfallablagerung in der Nähe von Ilfeld beräumt werden. Das erfuhr nnz aus dem Nordhäuser Landratsamt. So soll eine weitere Gefährdung der Umwelt ausgeschlossen werden.
Am 19. April ging im Fachbereich Umwelt- und Naturschutz des Nordhäuser Landratsamtes eine Anzeige per Einschreiben ein. Bei einer ersten Ortsbesichtigung im Bereich Birkenmoor wurden sanitäre Anlagen, Hausrat, Plastiktüten sowie leere Behälter mit Unkrautbekämpfungsmittel gefunden. Dabei gab der zuständige Revierförster Arnd Petzsch an, daß in seiner Verantwortung nur eine Zwischenlagerung von Zaunpfosten und Maschendraht liegen würden. Jedoch erklärte er sich bereit, den gesamten Standort zu beräumen. Dabei handelt es sich um eine 20 mal 20 Meter große Grube, die rund zur Hälfte mit dem Abfall verfüllt war.
Das Landratsamt überprüft gegenwärtig mit der Kriminalpolizei, ob es sich bei der illegalen Ablagerung des Abfalls um ein strafrechtlich relevante Delikt handelt. Danach soll über die Einleitung eines Bußgeldverfahrens oder um die Erstattung einer Anzeige entschieden werden.
Autor: nnzAm 19. April ging im Fachbereich Umwelt- und Naturschutz des Nordhäuser Landratsamtes eine Anzeige per Einschreiben ein. Bei einer ersten Ortsbesichtigung im Bereich Birkenmoor wurden sanitäre Anlagen, Hausrat, Plastiktüten sowie leere Behälter mit Unkrautbekämpfungsmittel gefunden. Dabei gab der zuständige Revierförster Arnd Petzsch an, daß in seiner Verantwortung nur eine Zwischenlagerung von Zaunpfosten und Maschendraht liegen würden. Jedoch erklärte er sich bereit, den gesamten Standort zu beräumen. Dabei handelt es sich um eine 20 mal 20 Meter große Grube, die rund zur Hälfte mit dem Abfall verfüllt war.
Das Landratsamt überprüft gegenwärtig mit der Kriminalpolizei, ob es sich bei der illegalen Ablagerung des Abfalls um ein strafrechtlich relevante Delikt handelt. Danach soll über die Einleitung eines Bußgeldverfahrens oder um die Erstattung einer Anzeige entschieden werden.

