Mi, 16:29 Uhr
26.02.2014
Bürgschaft für Mietkautionen
Mieter und Vermieter treffen beim der Erstellung eines Wohnraummietvertrags zunächst eine Vereinbarung, dem Vermieter entsprechende Sicherheiten bieten. Insbesondere wenn Mietzahlungen rückständig sind oder aber anderweitige Kosten abgedeckt werden müssen, die durch den Mieter verursacht worden sind...
Eine Kaution wird im herkömmlichen Sinne durch den Wohnungsnehmer in bar entrichtet, wobei der Vermieter gesetzlich verpflichtet ist, dieses Geld getrennt von seinem Vermögen zu den aktuell üblichen Zinsen Ertrag bringend anzulegen. Dem gegenüber liegt zudem aktuell eine so genannte Mietkautionsbürgschaft im Trend.
Eine Mietkautionsbürgschaft ist eine durchaus geeignete Alternative zu den herkömmlichen Kautionen wie beispielsweise ein Barkaution oder ein Kautionssparen in den unterschiedlichsten Formen. Im Gegensatz zu diesen Optionen bietet der Mieter seinem Vermieter die Mietsicherheit im Rahmen einer Bürgschaft, die durch eine Bürgschaftsurkunde belegt wird.
Zumeist agieren in diesem Zusammenhang Banken oder Versicherungen als Bürgen, die dem Wohnungsvermieter die vereinbarte Kautionssumme zur Mietsicherung in Form einer Kautions – oder Wohnbürgschaft garantieren. Diese Möglichkeit bietet dem künftigen Mieter ein durchaus hohes Maß an Flexibilität und finanziellen Freiräumen. Nunmehr kann dieser das Geld, das im Grunde für eine Barkaution hinterlegt werden müsste, anderweitig zur seiner individuellen Verfügung nutzen.
Das erspart in manchen Fällen unter Umständen sogar auch die Aufnahme eines Darlehens, denn eine Kaution kann bis zur dreifachen Höhe der Kaltmiete verlangt werden. Doch dem Mieter entstehen nicht nur Vorteile bei dieser Form der Bürgschaft. Beispielsweise erhält er im Gegensatz zu der herkömmlichen Kautionsleistung keine Zinsen auf seine Einlage.
In diesem Zusammenhang kann man sich bei einem Besuch des Online Portals mietkautionsbuergschaft.de mit wissenswerten und nützlichen Informationen zu diesem komplexen Themengebiet informieren. So wird man schnell auch dien grundsätzlichen Vorzüge aber auch die Nachteile erkennen und entsprechend abwägen können wie zum Beispiel
So entstehen beispielhaft keine Kosten für die Kontoverwaltung und durch die Akzeptanz der Mietkaution durch den Bürgen steigt auch zugleich die Bonität des Antragstellers. Auch die Bonitätsprüfung des Vermieters entfällt in diesen Fällen, da dieses bereits durch die Bürgen geschehen ist.
Der wesentlichste Nachteil dieser Form der Kaution liegt für den Mieter darin, dass er an seine Bank oder Versicherung Kosten für die Bürgschaft zu zahlen hat. Diese bewegen sich in etwa auf einem Niveau von 3,5 % der vereinbarten Bürgschaftssumme per anno. Daneben geschieht es oftmals, dass Vermieter diese Mietkautionsbürgschaft nicht anerkennen, da diese Form ihnen unbekannt ist oder da sie fürchten, im Schadensfall nicht rechtzeitig auf die Summe zugreifen zu können.
Eine Mietkautionsbürgschaft lohne sich insbesondere für die Personenkreise, die bislang geringe Rücklagen bilden konnten, für Auszubildende oder aber auch für Rentner und Arbeitnehmer mit geringem Einkommen.
Autor: redEine Kaution wird im herkömmlichen Sinne durch den Wohnungsnehmer in bar entrichtet, wobei der Vermieter gesetzlich verpflichtet ist, dieses Geld getrennt von seinem Vermögen zu den aktuell üblichen Zinsen Ertrag bringend anzulegen. Dem gegenüber liegt zudem aktuell eine so genannte Mietkautionsbürgschaft im Trend.
Eine Mietkautionsbürgschaft ist eine durchaus geeignete Alternative zu den herkömmlichen Kautionen wie beispielsweise ein Barkaution oder ein Kautionssparen in den unterschiedlichsten Formen. Im Gegensatz zu diesen Optionen bietet der Mieter seinem Vermieter die Mietsicherheit im Rahmen einer Bürgschaft, die durch eine Bürgschaftsurkunde belegt wird.
Zumeist agieren in diesem Zusammenhang Banken oder Versicherungen als Bürgen, die dem Wohnungsvermieter die vereinbarte Kautionssumme zur Mietsicherung in Form einer Kautions – oder Wohnbürgschaft garantieren. Diese Möglichkeit bietet dem künftigen Mieter ein durchaus hohes Maß an Flexibilität und finanziellen Freiräumen. Nunmehr kann dieser das Geld, das im Grunde für eine Barkaution hinterlegt werden müsste, anderweitig zur seiner individuellen Verfügung nutzen.
Das erspart in manchen Fällen unter Umständen sogar auch die Aufnahme eines Darlehens, denn eine Kaution kann bis zur dreifachen Höhe der Kaltmiete verlangt werden. Doch dem Mieter entstehen nicht nur Vorteile bei dieser Form der Bürgschaft. Beispielsweise erhält er im Gegensatz zu der herkömmlichen Kautionsleistung keine Zinsen auf seine Einlage.
Vor – und Nachteile
Wer sich mit dem Gedanken trägt, eine Mietkautionsbürgschaft auszuwählen, der sollte sich vorab sorgsam über die verschiedenen Kriterien und Voraussetzungen informieren. Nur dadurch wird man letztlich auch in der Lage sein, eine individuelle und bedarfsgerechte Entscheidung zu treffen.In diesem Zusammenhang kann man sich bei einem Besuch des Online Portals mietkautionsbuergschaft.de mit wissenswerten und nützlichen Informationen zu diesem komplexen Themengebiet informieren. So wird man schnell auch dien grundsätzlichen Vorzüge aber auch die Nachteile erkennen und entsprechend abwägen können wie zum Beispiel
- Hohes Maß an finanzieller Flexibilität und Liquidität
- Problemloser und schneller Abschluss einer Mietkautionsbürgschaft möglich
- Keine Kündigungsfristen (also auch vor Ende des Mietverhältnisses möglich)
- Geringer bürokratischer Aufwand für den Vermieter
- Keine Zinsen für Mieter wie bei einer herkömmlichen Kaution
- Die Bürgschaft wird nicht von jedem Vermieter akzeptiert
So entstehen beispielhaft keine Kosten für die Kontoverwaltung und durch die Akzeptanz der Mietkaution durch den Bürgen steigt auch zugleich die Bonität des Antragstellers. Auch die Bonitätsprüfung des Vermieters entfällt in diesen Fällen, da dieses bereits durch die Bürgen geschehen ist.
Der wesentlichste Nachteil dieser Form der Kaution liegt für den Mieter darin, dass er an seine Bank oder Versicherung Kosten für die Bürgschaft zu zahlen hat. Diese bewegen sich in etwa auf einem Niveau von 3,5 % der vereinbarten Bürgschaftssumme per anno. Daneben geschieht es oftmals, dass Vermieter diese Mietkautionsbürgschaft nicht anerkennen, da diese Form ihnen unbekannt ist oder da sie fürchten, im Schadensfall nicht rechtzeitig auf die Summe zugreifen zu können.
Eine Mietkautionsbürgschaft lohne sich insbesondere für die Personenkreise, die bislang geringe Rücklagen bilden konnten, für Auszubildende oder aber auch für Rentner und Arbeitnehmer mit geringem Einkommen.


