Mo, 23:09 Uhr
24.02.2014
Erste Phase beim Pumpspeicherwerk
Nach dem es jetzt einige Zeit ruhig um das Pumpspeicherwerk Hainleite war, kommt jetzt Bewegung in die Sache...
Im Rahmen einer heutigen Einwohnerversammlung der Ortsteile Bebra, Franzberg und Jechaburg der Stadt Sondershausen informierte der Bürgermeister auch zum Thema Pumpspeicher Hainleite.
Sondershausens Bürgermeister Joachim Kreyer (CDU) informierte, dass am morgigen Dienstag im Landesverwaltungsamt Thüringen die Startkonferenz des Raumordnungsverfahrens für das geplante Pumpspeicherwerk Hainleite stattfindet. Betroffene Kommunen konnten im Vorfeld Stellungnahmen abgeben (so auch Sondershausen). Bei der Startkonferenz werden u.a. neben den Kommunen und Landesvertretern auch verschiedene Umweltverbände und Organisationen vertreten sein.
Wenn die Planungen so weit fortgeschritten sind, dass es zum Planfeststellungsverfahren kommt, ist dann auch die Mitwirkung der Bürger gefordert, die sich in zwei Runden einbringen können.
Stichwort Raumordnungsverfahren
Das Raumordnungsverfahren (ROV) ist ein Verfahren
- zur Überprüfung von raumbedeutsamen Vorhaben anhand der Erfordernisse der Raumordnung
- zum Ausgleich widerstreitender Belange
- zur frühzeitigen Offenlegung von Planungsabsichten
- zur Vermeidung von Fehlplanungen und Kosten
- zur Erleichterung und Beschleunigung nachfolgender Verwaltungsverfahren
Das ROV kann von der dafür zuständigen oberen Behörde auf Antrag oder von Amts wegen eingeleitet werden. Im ROV werden alle von dem Vorhaben berührten öffentlichen Planungsträger beteiligt. Es schließt mit einer landesplanerischen Beurteilung ab. Diese stellt fest, ob das Vorhaben mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmt und macht Vorschläge, wie das Vorhaben unter den Gesichtspunkten der Raumordnung mit raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen anderer Planungsträger abgestimmt werden kann.
Einzelheiten zu den Voraussetzungen, Abläufen und Wirkungen von ROV sind im Thüringer Landesplanungsgesetz (ThürLPlG) geregelt.
Quelle: Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr
Autor: khhIm Rahmen einer heutigen Einwohnerversammlung der Ortsteile Bebra, Franzberg und Jechaburg der Stadt Sondershausen informierte der Bürgermeister auch zum Thema Pumpspeicher Hainleite.
Sondershausens Bürgermeister Joachim Kreyer (CDU) informierte, dass am morgigen Dienstag im Landesverwaltungsamt Thüringen die Startkonferenz des Raumordnungsverfahrens für das geplante Pumpspeicherwerk Hainleite stattfindet. Betroffene Kommunen konnten im Vorfeld Stellungnahmen abgeben (so auch Sondershausen). Bei der Startkonferenz werden u.a. neben den Kommunen und Landesvertretern auch verschiedene Umweltverbände und Organisationen vertreten sein.
Wenn die Planungen so weit fortgeschritten sind, dass es zum Planfeststellungsverfahren kommt, ist dann auch die Mitwirkung der Bürger gefordert, die sich in zwei Runden einbringen können.
Stichwort Raumordnungsverfahren
Das Raumordnungsverfahren (ROV) ist ein Verfahren
- zur Überprüfung von raumbedeutsamen Vorhaben anhand der Erfordernisse der Raumordnung
- zum Ausgleich widerstreitender Belange
- zur frühzeitigen Offenlegung von Planungsabsichten
- zur Vermeidung von Fehlplanungen und Kosten
- zur Erleichterung und Beschleunigung nachfolgender Verwaltungsverfahren
Das ROV kann von der dafür zuständigen oberen Behörde auf Antrag oder von Amts wegen eingeleitet werden. Im ROV werden alle von dem Vorhaben berührten öffentlichen Planungsträger beteiligt. Es schließt mit einer landesplanerischen Beurteilung ab. Diese stellt fest, ob das Vorhaben mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmt und macht Vorschläge, wie das Vorhaben unter den Gesichtspunkten der Raumordnung mit raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen anderer Planungsträger abgestimmt werden kann.
Einzelheiten zu den Voraussetzungen, Abläufen und Wirkungen von ROV sind im Thüringer Landesplanungsgesetz (ThürLPlG) geregelt.
Quelle: Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr

