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Fr, 07:42 Uhr
14.02.2014

Einfach online ausfüllen

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) bietet Arbeitnehmer-Kunden ab sofort einen neuen elektronischen Services an. Online und von zu Hause aus können Kunden der BA ihren Antrag auf Arbeitslosengeld ausfüllen...


Auch eine Adressänderung kann auf diesem Wege erledigt und sogar schon versandt werden. "Wir erweitern schrittweise unseren elektronischen Service", so Karsten Froböse, Chef der Nordhäuser Arbeitsagentur.

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Ein Onlineversand des Arbeitslosengeldantrages sei derzeit zwar noch nicht möglich, aber perspektivisch mit dem Einsatz einer digitalen Signatur geplant. "Wir bieten aber bereits heute die Möglichkeit, Unterlagen online zu bearbeiten. Das spart Wege und Zeit", so der Agenturchef.

Direkt am Beginn der Eingaben wird den Nutzern mitgeteilt, welche Informationen sie für das Ausfüllen bereithalten sollen. Daneben stehen sowohl Hilfe- und Hinweistexte als auch spezialisierte Ansprechpartner zur Verfügung, die über eine kostenfreie Hotline erreichbar sind. Unter 0800 4 5555 03 von Montag bis Freitag zwischen 08.00 und 18.00 Uhr helfen sie beim Ausfüllen und klären direkt fachliche und technische Anfragen.

Der Formulardienst ist über www.formular.arbeitsagentur.de weiter zu "Formulare" aufrufbar. Hier finden Nutzer auch weitere Anträge, die online ausgefüllt werden können. Dazu zählen zum Beispiel die Bescheinigung über Nebeneinkommen, Anträge auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV), Kindergeldantrag und der Antrag auf Kinderzuschlag. All diese Anträge können online ausgefüllt, müssen dann aber ausgedruckt und persönlich unterschrieben werden.
Autor: red

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Kommentare
helferlein
14.02.2014, 09:43 Uhr
Unwort "Arbeitnehmer-Kunden"
Ein Kunde kann seinen Service-Partner frei wählen, d.h. er kann sich im Rahmen von mehreren Anbietern frei entscheiden. Bei der Hochleistungsbehörde Bundesagentur für Arbeit ist das nicht zutreffend, es ist eine Zwangs-Beziehung. Daher finde ich es fast verhöhnend wenn die BA ihre Arbeitslosen als Kunden bezeichnet.

Demnächst werden die Finanzämter ihre Steuerpflichtigen wohl als Mandanten bezeichnen. Im Zuge der SEPA Einführung gibt es ja bereits bei Lastschriften die Bezeichnung Mandatsreferenz und Gläubiger-Identifikationsnummer. Inhalte zählen heute nur noch wenig - Hauptsache man wählt smarte Bezeichnungen für einfache Dinge und Vorgänge.
Retupmoc
14.02.2014, 11:00 Uhr
Karl-Eduard von Schnitzler
hat das einmal so erklärt:

Ein Mensch, der arbeitet, gibt seine Arbeitskraft dem Unternehmer/der Behörde usw.! Er ist im eigentlichen Sinne der Arbeitgeber.

Der Unternehmer/ die Behörde nimmt die Arbeitskraft an und bezahlt dafür. So gesehen ist das dann der Arbeitnehmer.

Fazit: Die BA bietet also Unternehmern einen elektronischen Service an. Gute Idee. Was kostet die eigentlich dem Steuerzahler? Und hatte Karl-Eduard in diesem Fall nicht sogar Recht?
Wolfi65
14.02.2014, 13:04 Uhr
Bestimmt wurde hier etwas verwechselt
denn die wahren "Kunden" sitzen doch auf der gegenüberliegenden Seite des Schreibtisches.
Nur mal so am Rande.

Und was nützt einen Langzeitarbeitslosen ein Online-Auftrag, wenn er sich weder PC noch einen Netzanschluss leisten kann?

Dann noch die überheblichen Kommentare im TV von Gasprom-Gehardt und die Welt einer gewissen EX-Arbeiterpartei scheint wieder in Ordnung zu sein.
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