Di, 10:49 Uhr
11.02.2014
Jendricke reagiert
Zu den in einem Leserbrief angesprochenen Sonderrechten beim Parken hat jetzt Bürgermeister Matthias Jendricke (SPD) reagiert...
Das parkende Auto ist zwar mein Privatfahrzeug, was ich allerdings gleichzeitig laufend dienstlich nutze. Im Grundsatz haben Bürgermeister bzw. Beigeordnete Anspruch auf einen Dienstwagen, worauf ich bisher immer verzichtet habe.
Dies spart der Stadt sogar Kosten und zudem rechne ich nicht mal die Stadtfahrten ab. Für die dienstlichen Aufgaben (wie in diesem Fall) habe ich eine Sonderparkerlaubnis. Eine solche Erlaubnis bekommen im Übrigen auch andere Mitarbeiter im Rathaus, wenn sie ebenso ihr eigenes Fahrzeug ständig dienstlich mit nutzen. Wie in einer Behörde üblich, ist dies für alle Mitarbeiter in der Dienstanweisung Nr. 3/32/2007 geregelt.
Grundsätzlich können auch andere Behörden, Handwerker, Pflegedienste usw. eine solche Ausnahmegenehmigung erhalten, dies regelt ebenso eine Dienstanweisung. Insofern liegt bei dieser Bürgerbeobachtung keine besondere Privilegierung des Bürgermeisters vor.
Matthias Jendricke
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Autor: redDas parkende Auto ist zwar mein Privatfahrzeug, was ich allerdings gleichzeitig laufend dienstlich nutze. Im Grundsatz haben Bürgermeister bzw. Beigeordnete Anspruch auf einen Dienstwagen, worauf ich bisher immer verzichtet habe.
Dies spart der Stadt sogar Kosten und zudem rechne ich nicht mal die Stadtfahrten ab. Für die dienstlichen Aufgaben (wie in diesem Fall) habe ich eine Sonderparkerlaubnis. Eine solche Erlaubnis bekommen im Übrigen auch andere Mitarbeiter im Rathaus, wenn sie ebenso ihr eigenes Fahrzeug ständig dienstlich mit nutzen. Wie in einer Behörde üblich, ist dies für alle Mitarbeiter in der Dienstanweisung Nr. 3/32/2007 geregelt.
Grundsätzlich können auch andere Behörden, Handwerker, Pflegedienste usw. eine solche Ausnahmegenehmigung erhalten, dies regelt ebenso eine Dienstanweisung. Insofern liegt bei dieser Bürgerbeobachtung keine besondere Privilegierung des Bürgermeisters vor.
Matthias Jendricke
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