eic kyf msh nnz uhz tv nt
Anzeige symplr (4)
Mi, 14:47 Uhr
05.02.2014

nnz-Forum: Unwissenheit?

Die Diskussion um die zu bauende Biomethananlage geht munter weiter. Jetzt meldet sich Manfred Hildebrandt zu Wort und wirft den Beteiligten Unwissenheit vor...

Das große Echo und Interesse am Interview des Herrn Greiner mit den beiden Geschäftsführern der EVN (nachzulesen in der nnz vom 03.02.2014 unter
Wirtschaft) ist Anlass für mich, nun doch auf die folgende Aussage der beiden Geschäftsführer zu reagieren:

Anzeige Refinery (lang)
„Eine Genehmigung (gemeint ist der Erörterungstermin 01.04.2014) werde es in jedem Fall geben, ob mit Auflagen oder ohne.“ Was für eine Weißsagung! Sie zeugt von vollkommener Unwissenheit! Maßgeblich für das Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BimSchG) sind folgende gesetzliche Regelungen:
  • Ablauf des Genehmigungsverfahrens nach BimSchG
  • Ablauf des Erörterungstermins im immissionsschutzrechtlichen Verfahren, den
  • Rechten und Pflichten der Beteiligten, jeweils 3 Seiten im Internet unter Google zu finden.
Durch die vielen Wider- und Einsprüche gegen diese BMA, die wir natürlich erst kurz vor Abgabetermin am 17.03.2014 der Genehmigungsbehörde in Weimar einreichen werden, wird der jetzige Erörterungstermin 01.04.2014 voraussichtlich um etwa einen Monat auf Anfang Mai verschoben werden, da der Behörde zur Bearbeitung nur noch 14 Tage zur Verfügung stehen.

Bisher standen der Behörde nach dem alten Abgabetermin 17.02.2014 dazu 1,5 Monate zur Verfügung. Mit anwaltlicher Unterstützung werden wir am Erörterungstermin diverse Anträge im Hinblick auf die inhaltliche Entscheidung und zur Verfahrensgestaltung stellen bis hin zu einem gegebenenfalls erneuten Erörterungstermin. Wir als Bürger haben das Recht in diesem Verfahren auf umfassende Klärung unserer Wider- und Einsprüche.

Die geweissagte Feststellung der beiden Geschäftsführer der EVN, dass am Erörterungstermin 01.04.2014 die BMA genehmigt wird, ist daher reine Utopie und nur Wunschdenken! Gesetzlich geregelt ist vielmehr: “Die Behörde prüft nun nach der Öffentlichkeitsbeteiligung das Vorhaben erneut und muss es innerhalb von sieben Monaten nach Eröffnung abschließen. Benötigt sie länger, ist dies dem Vorhabenträger zu begründen.“

Tatsache ist auch, dass die Bauern als Lieferanten der BMA Zuckerrüben bis spätestens Ende April und Mais bis spätestens Ende Mai ausgesät haben müssen. Damit ist die Natur unser Verbündeter und natürlich auch die im Koalitionsvertrag der Regierung vereinbarte neue Energiepolitik!

Liebe interessierte, engagierte und betroffene Bürger von Bielen und Nordhausen informiert Euch im Internet und beteiligt Euch am Genehmigungsverfahren nach BimSchG durch Eure Ein- und Widersprüche.
Manfred Hildebrandt
Autor: red

Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
Anzeige symplr (6)
Kommentare
Retupmoc
05.02.2014, 15:02 Uhr
Gedanken
Sehr geehrter Herr Hildebrandt - kann man den Bauern die Zuckerrüben nicht selbst abkaufen? Ich denke, man müsste dazu nur einen etwas höheren Preis zahlen.
W. Roßmell
05.02.2014, 18:46 Uhr
Man will die Bevölkerung halt vor vollendete Tatsachen stellen...,
nur das ist nicht mehr möglich, denn in Bielen ist glaube mit der Festlegung des Standortes eine "kleine Revolution" ausgebrochen und das ist gut so!

Wie man feststellen kann, haben sich nicht nur der Verfasser Herr Hildebrandt sehr gut informiert, sondern auch viele andere Bürger, wie der genaue Ablauf weiter erfolgen bzw. ablaufen wird. Und ich finde es auch sehr gut, dass man einen oder auch mehrere Anwälte inzwischen mit einschließt, die bei dem Erörterungstermin auf Recht und Gesetz achten werden, denn noch immer habe ich den Eindruck, dass die beiden Geschäftsführer der EVN und auch die zustimmenden Politiker sich der Sache sicher wähnen. Schon allein der menschliche Verstand sollte soweit sein, dass es für absolut unmöglich erscheint, eine solche Anlage in die Nähe von Wohnbebauung hinzusetzen, 65m neben einem Wohnhaus! Es wäre einmalig in ganz Deutschland, wenn soetwas genehmigt werden würde, denn es gibt keine einzige Anlage, die so nah an Wohnbebauung gebaut wurde! Nur weil 1km Mittelgasdruckleitung verlegen der EVN 220T€ Mehrkosten verursachen würde, gehen diese Verantwortlichen über die menschlichen Errungenschaften der direkt betroffenen Bürger drüber weg, sie interessieren sich nicht für ihre künftigen Einbußen und die Meinungen der Bürger zählen gleich gar nicht! Es ist traurig! Wenn eine Verlängerung von 1km halt 220T€ Mehrkosten verursacht und man nicht in der Lage ist, diese in die Planungen mit einzubringen, dann kann man erkennen, wie randgenäht diese Wahnsinnsanlage "geplant" ist. Tja und Havarien, wie sie in den letzten 5 Jahren bei über 300 Anlagen aufgetreten sind und erst im Januar dieses Jahres in Sprötau ein Schaden von über 100T€ an einer Biogasanlage entstanden ist und in Bad Bramstedt in Schleswig-Holstein über 2 Millionen Liter Gülle aus einem leckgeschlagenen Behälter ausgelaufen sind (und das alles trotz höchster Sicherheitsstandarts!) können auch hier mal auftreten und man kann sich nie 100% sicher sein! Aber hier in Nordhausen wird nie etwas passieren, ist alles (noch) sicherer und den armen Menschen ganz nah an dieser Anlage wohnend, wird die gesamte Lebensqualität geraubt! Nur weil ein paar Menschen meinen, mit den Dollarzeichen in den Augen riesige Gewinne zu Lasten der Bevölkerung zu "erwirtschaften" und einzufahren, werden doch hoffentlich die gesetzlichen Festlegungen bei der Genehmigung eingehalten und letztendlich auch versagt werden können...Überall ist zu Lesen und zu Hören (das sagte man uns beim Besuch der Biomethananlge in Einbeck!), dass für so eine Anlage ein Mindestabstand von 800m als Mindestabstand notwendig sei, nicht nur wegen dem Verkehrslärm, sondern wegen der ständigen Geruchsbelastungen, dem Verkehr auf dem Anlagengelände und der Gefahr nach außen. Tja und da waren die beiden Geschäftsführer der EVN anwesend, scheinen diese Hinweise aber von den EON-Mitarbeitern komplett überhört zu haben...
Friderike
06.02.2014, 09:32 Uhr
Sag ich doch!
Genau so ist es! Da lag ich mit meiner Einschätzung des Artikels "Ob mit oder ohne Auflagen..." völlig richtig, denn auch für die EVN gilt nun mal geltendes Recht! Leider versucht man die Bürger einzuschüchtern, aber ich denke mal, dass gelingt nicht!

Herr Hildebrandt hat ja deutlich aufgezeigt, welche Steine aus dem Weg zu rollen sind und dass sind ganz schöne Brocken! Also hoffen wir weiter, dass das Landesverwaltungsamt den Forderungen und Grundgedanken des Bundesimmmissionschutzgesetzes gerecht wird und der Bau nicht genehmigt wird!

Jeder der sich hier äußert und gegen diese Anlage ist, sollte dies aber auch bitteschön gegenüber dem Landesverwaltungsamt tun, damit der Protest etwas nützt!

Mein Einspruchsschreiben geht kurz vor Ablauf der Frist raus! Versprochen!
lumpi22
06.02.2014, 11:35 Uhr
Ich drücke fest die Daumen!
Bürger wehrt Euch! So eine Anlage kann eigentlich vom normalen menschlichen Verstand her niemals so nah an Wohnhäusern gebaut werden! Das wird hoffentlich auch das LVA in Weimar feststellen und deshalb schon den Bau ablehnen! Selbst die höchsten Sicherheitsvorkehrungen haben ja nicht geholfen, Havarien zu verhindern, was hier durch Kommentare deutlich wurde!

Ich drücke fest die Daumen, dass letztendlich die Vernunft gegenüber der Profitgier siegt und die Bürger am Ende nicht noch weitere Preiserhöhungen beim Strom ertragen müssen!

Die Regierung ist jetzt gefordert, auf dem Gebiet der Speichermöglichkeiten zu Forschen und Möglichkeiten zu entwickeln, damit die Sonnenenergie und auch die Windernergie für Zeiten gespeichert sind, wo halt mal die Sonne nicht scheint oder der Wind ausbleibt!
Viel Erfolg an ALLE Gegner dieser Unsinnsanlage!
Kommentare sind zu diesem Artikel nicht mehr möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr (8)